Bekanntmachung der Tagesordnung

 

 

Am Mittwoch, 24.04.2024, um 19:00 Uhr

 

 

findet im Sitzungssaal des Rathauses Steinach eine

 

 

Sitzung des Gemeinderates

 

 

mit folgender Tagesordnung statt.

 

 

 

1.

Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung 11. April 2024 (Beschlussnummern 571 bis 572)

 

 

2.

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 11. April 2024 gefassten Beschlüsse

 

 

3.

Haushaltsplan und Erlass der Haushaltssatzung 2024

 

 

3.1

Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung 2024

 

 

3.2

Stellenplan zum Haushaltsplan 2024

 

 

3.3

Finanzplan und Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2024

 

 

4.

Informationen und Anfragen

 

 

 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christine Unterschrift

 

 

 

 

 

 

Christine Hammerschick

Erste Bürgermeisterin

Gemeinderatssitzungen vom 09.02.2023   30.03.2023   20.04.2023   04.05.2023   15.06.2023   22.06.2023   20.07.2023   21.09.2023   19.10.2023   23.11.2023

 

 

Sitzung vom 09.02.2023 

Jahresrechnung 2022 schließt mit sehr gutem Ergebnis

 

Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2023 wurde dem Gemeinderat Steinach die Jahresrechnung 2022 mit dem Rechenschaftsbericht vorgestellt.

Für das Jahr 2022 trugen vor allem die Gewerbesteuermehreinnahmen sowie die Mehreinnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung zu einem sehr guten Ergebnis bei.

Zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Wolferszell fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

 

Nach der Genehmigung der Niederschrift und der Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 22. Dezember 2022 ging der Gemeinderat Steinach in die Tagesordnung über.

Der Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Zeitraum August/September 2022 durchgeführt wurde, nochmals überarbeitet.

Aufgrund eines vorliegenden Bodengutachtens waren insbesondere die Festsetzungen zur Niederschlagswasserbehandlung zu überarbeiten. Da der Boden eine sehr schwache Versickerungsfähigkeit aufweist, darf das Regenwasser nur beschränkt an die öffentliche Niederschlagswasserableitung zugeleitet werden.  Des Weiteren sind für das Versickern von Überschusswasser auf den einzelnen Parzellen Regenwasserzisternen zu schaffen. Aufgrund einer vorliegenden Einwendung waren auch die Festsetzungen zum Immissionsschutz zu überarbeiten. So wurden für eine Parzelle im Geltungsbereich die Kontingente denen einer unbeschränkten Gewerbefläche mit 60 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts festgesetzt. Nach Vorstellung der Planung fasste das Gremium zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 16 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 16 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

Zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses und Carports auf dem Grundstück Flurnummer 1019/1, Gemarkung Steinach erteilte der Gemeinderat Steinach das gemeindliche Einvernehmen.

Der Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten in Münster, Gemeindeteil Wiedenhof, wurde dem Gemeinderat Steinach bereits im Juni 2022 vorgelegt. Aufgrund der Neuanordnung der Stellplätze wurde durch die Bauherren eine Tektur zum Bauantrag eingereicht. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Planung und erteilte zum Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Die Jahresrechnung 2022 weist ein sehr gutes Ergebnis auf. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.339.909,56 Euro. Das Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2022 ist mit rund 1,3 Millionen Euro ist das höchste Ergebnis, das jemals erreicht wurde. Die Ist-Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung mit 2,2 Millionen Euro lagen rund 300.000 Euro über dem Haushaltsansatz. In Summe schließt die Haushaltsrechnung im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.107.951,23 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3.072.885,30 Euro. Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 955.535,64 Euro zugeführt werden. Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 hat eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.334.200,00. Euro vorgesehen. Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.061.200 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 211.600 Euro gebildet. Die Jahresrechnung wurde nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat an den Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.

Rechnungsprüfung

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass der Abgabesatz für Kleinleiter im Rahmen der Währungsumstellung von DM auf Euro im Kalenderjahr 2002 nicht angepasst wurde. Mit dem Erlass der vierten Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde Steinach wurde der Abgabesatz auf 17,90 Euro festgesetzt.

Antrag Johannifeuer

Die Katholische Landjugend Steinach veranstaltet am 17. Juni 2023 ein Johannifeuer und stellte hierzu den Antrag auf die Nutzung des Festplatzes mit den Toilettenanlagen. Der Gemeinderat Steinach stimmte dem Antrag zu.

 

Im Zeitraum August bis Oktober 2022 wurde durch die Gemeindeverwaltung Steinach eine Befragung zur Bedarfsfeststellung über die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Teilnahmequote an der Befragung lag bei 30 Prozent. Nach Vorstellung der Bedarfsplanung fasste der Gemeinderat Steinach mehrheitlich den Beschluss über die Notwendigkeit zur Schaffung von 160 Betreuungsplätzen für den Bereich Kindergarten und 60 Betreuungsplätzen für den Bereich Kinderkrippe. Für die Schulkinderbetreuung wurde ein künftiger Bedarf von 60 Betreuungsplätzen anerkannt.

Der Gemeinderat Steinach wurde über die online-Befragung des Amtes für Ländliche Entwicklung „LE.NA“ informiert und billigte die Teilnahme an der kostenlosen Befragung, die Gemeindebürgern die Möglichkeit bietet, ihre Sichtweisen zum gegenwärtigen Stand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde zu erfassen. In ausgewählten Fragen können Kommunen Themen wie Bauen, Verkehr, Erholung, Wirtschaft, Ressourcenschutz oder Soziales bewerten, Handlungsbedarf benennen und sich selbst für konkrete Projekte engagieren. Mit LE.NA kann eine Kommune ein Stimmungsbild zur aktuellen Situation in der Gemeinde erhalten. Der Befragungszeitraum beträgt circa vier Wochen.

Auch wurde das Gremium über den Aufruf des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Herrn Hubert Aiwanger, zum Bewerbungslauf Windkümmerer 2.0 in Bayern informiert. Nach Vorstellung der Auszüge aus dem Energieatlas Bayern zum Standortertrag und zur Standortgüte traf der Gemeinderat Steinach die Entscheidung sich für die Windoffensive zu bewerben.

nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zur dringenden Ersatzbeschaffung eines Schneepfluges. Auch wurde der Gestattungsvertrag zur Errichtung einer Grundwassermessstelle durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf auf einer Teilfläche von zwei Quadratmetern des gemeindlichen Grundstückes Flurnummer 1945, Gemarkung Steinach, genehmigt.


Sitzung vom 30.03.2023

9 Millionen Haushalt wurde beschlossen

Kindergartendefizit wird übernommen – Befreiungen für Bauanträge

Am Donnerstag, den 30. März 2023 stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung. Der zweite Bürgermeister Martin Haberl stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und übergab das Wort an die Geschäftsleiterin der Gemeinde Steinach, Frau Ursula Heller, die den Haushalt vorstellte. Der Gesamthaushalt schließt mit 9.014.800 Euro ab. Aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 7.045.700 Euro und den Vermögenshaushalt mit 1.969.100 Euro. Die Steuersätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben wie im Vorjahr bei 360 Prozent. An Gewerbesteuer wird 1.000.000 Euro, an der Grundsteuer A 49.400 Euro und an der Grundsteuer B werden 356.000 Euro an Einnahmen erwartet.

 

An Kanalbenutzungsgebühren sind 318.500 Euro als Einnahmen veranschlagt. Weitere Einnahmen im Verwaltungshaushalt stellen der Einkommenssteueranteil mit 2.250.000 Euro, der Einkommenssteuersatz mit 168.400 Euro und die Schlüsselzuweisungen mit 806.200 Euro dar.

Für die Betriebskostenförderung des Kindergartens ist ein Haushaltsansatz von 684.000 Euro an Einnahmen vorgesehen. Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt der Personalkostenzuschuss Kindergarten bei 822.900 Euro und der Betriebskostenzuschuss ist mit 27.200 Euro kalkuliert. Da ab September 2023 der Kindergarten von der Katholischen Kirchenstiftung an die Gemeinde Steinach übergehen soll, waren auch diese Personalausgaben mit in den Verwaltungshaushalt einzuplanen. Diese liegen für 2023 bei 1.911.100 Euro. An den Landkreis hat die Gemeinde Steinach eine Kreisumlage in Höhe von 1.810.300 Euro abzuführen. Der Unterhalt der Fahrzeuge wird mit 81.900 Euro veranschlagt.

Vermögenshaushalt mit Investitionen

Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes setzt sich hauptsächlich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 294.500 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 896.200 Euro und den Zuweisungen und Zuschüssen mit 370.800 Euro zusammen. An Investitionen sind für das Rathaus die weitere Sanierung, wie Erneuerung der Fenster, Malerarbeiten Fassade, Erneuerung Heizkörper im Sitzungssaal geplant. An der Grundschule sind EDV-Geräte sowie notwendige Möbel, anzuschaffen. Für die Aula ist eine Audioanlage vorgesehen. Die Heizungsregelung ist zu erneuern und die Planung für ein Wärmeversorgungskonzept ist zu erstellen. Planungskosten fallen für einen Geh- und Radweg im Bereich der Kreuzung Steinach-Moos an. Die Sanierung eines Teils der Kellerbergstraße und der Straßenbau im Gewerbegebiet Wolferszell sind die größten Maßnahmen im Bereich Gemeindestraßen. Der Bauhof wird weiter mit notwendigen Maschinen ausgestattet. An der Kreisstraße SR 8 ist die Gemeinde für die Linksabbiegerspuren an der Kreuzung Moosstraße und Helmbergstraße für den Grunderwerb in Vorleistung zu gehen.

Die Straßenbeleuchtung soll im Dorfgebiet auf LED-Technik umgerüstet werden und in Agendorf im Kinsachweg eine neue Straßenbeleuchtung errichtet werden.

Investitionen sind für die Pumpstationen im Bereich der Abwasserbeseitigung notwendig und das Regenrückhaltebecken im GE/GI Steinach-Rotham ist zu sanieren. Für die Kläranlage fallen Planungskosten und Erstellung einer Analyse zum Neubau einer Kläranlage an. Für die Leichenhäuser in Steinach und in Münster soll jeweils ein Kühlwagen angeschafft werden. Am Gemeinschaftshaus in Münster kleinere Sanierungsmaßnahmen und eine Bestandsuntersuchungen durchzuführen.

Kredite müssen im Haushaltsjahr 2023 nicht aufgenommen werden. In den Folgejahren sind Kreditaufnahmen für Erweiterungsbauten an der Grundschule und Kindergarten vorgesehen.

 

Der Gemeinderat beschloss nach der Haushaltsberatung die Haushaltssatzung, den Stellenplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm.

 

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Steinach und der Katholischen Kirchenstiftung Steinach zur Übernahme des Betriebskostendefizites bedarf der Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula der Zustimmung der Gemeinde Steinach.

In der Gemeinderatssitzung stellte die pädagogische Leitung des Kinderhauses Sankt Ursula, Frau Gabriele Berger, die Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2022 sowie die Planwerte für 2023 vor.

Der Gesamtbetrag der Einnahmen betrug 2022 1.467.270 Euro. Laut der Abrechnung 2022 entstanden Ausgabe in Höhe von 1.414.139 Euro. Abzüglich des Saldos, der zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2022 bei 80.291 Euro lag, beträgt das bereinigte Defizit 27.160 Euro.

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde in den Einnahmen noch kein Ansatz für den Leitungsbonus eingeplant, da von Seiten des Ministeriums noch keine Stellungnahme über die etwaige Gewährung dessen an die Träger weitergegeben wurde. Zudem wurden unter den Einnahmen die Einnahmen aus den inneren Verrechnungen zu den Lohnanteilen des Hausmeisters nicht mehr berücksichtigt, da eine Betriebsträgerschaftsübernahme durch die Gemeinde Steinach geplant ist. Im Wirtschaftsjahr 2023 findet kein Spendenlauf statt, daher wurden die Einnahmen aus Spenden um circa 5.000 Euro herabgesetzt. Aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen wurden bei den Personalausgaben die Tariferhöhungen sowie die geforderten Sonderzahlungen berücksichtigt. Zudem wurden im Bereich Personal zwei bisher durch Praktikantinnen besetzte Stellen durch eine Erzieherin (Vollzeit) ersetzt. Auch wurde im Dezember 2022 aufgrund der steigenden Kinderzahlen eine pädagogische Hilfskraft eingestellt. Die Personalausgaben steigen demnach in Summe um circa 200.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Für die weiteren Ausgabeposten wurde im Wesentlichen die allgemeine Preissteigerungsquote berücksichtigt.

Das Haushaltsjahr 2023 schließt in den Einnahmen mit 1.446.795 Euro und in den Ausgaben mit

1.592.113 Euro. Das Defizit für 2023 würde demnach 197.782 Euro betragen.

Der Gemeinderat Steinach fasste den Beschluss zur Übernahme des Betriebskostendefizites und stimmte den Haushaltsplan 2023 mit dem Stellenplan zu

 

Bauanträge waren Thema

Als weitere Tagesordnungspunkte waren Bauanträge zu behandeln. Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Kirchweg und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Gemeindeteil Berghof. Das gemeindliche Einvernehmen sowie Befreiungen von den Festsetzungen Bebauungsplanes Steinach-Ost erteilte der Gemeinderat dem Neubau eines Einfamilienhausen mit Carport in der Ludwig-Lehner-Straße. Befreiungen von der Außenbereichssatzung Wiedenhof waren zum Bauantrag Neubau eines Holzschuppens in Münster, Wiedenhof notwendig und wurden durch den Gemeinderat Steinach erteilt.

 

Text Gerhard Heinl, Ursula Heller


 

Sitzung vom 20.04.2023

Probleme mit parkenden Lastwagen im Gewerbegebiet

Baugebiet Münster Schlossstraße soll erweitert werden

Am Donnerstag, 20. April 2023 traf sich der Gemeinderat im Rathaus zur Sitzung. Das Problem um parkende LkW`s im Gewerbegebiet Steinach-Süd war erneut Thema. Zur Erweiterung des Baugebietes Münster Schlossstraße wurde ein Planungsvorschlag vorgestellt.  Befreiungen zu Bauvorhaben im Baugebiet Steinach Oberes Dorf II wurden erteilt und abgelehnt. Die Gemeinde Steinach wurde gemäß dem Denkmalschutzgesetz zur Erkundung der Fundamente an der Kirche St. Tiburtius in Münster am Verfahren beteiligt.

 

Auf der Tagesordnung stand Anordnung eines Halteverbotes im Bereich der Gemeindestraße „Zum Lehmoos“. Die neue Straße im Gewerbegebiet Steinach-Süd, die von der Kreisstraße Richtung Autobahn, an der westlichen Grenze des Gewerbegebietes verläuft, wird zunehmend von Lastwagenfahrern zum Übernachten genutzt. Soweit wäre dies laut Bürgermeisterin Christine Hammerschick auch kein Problem. Jedoch umgefahrene Straßenlampen und nicht gemeldete Beschädigungen an Straßenlampen, Müllablagerungen am Straßenrand und Verschmutzung der angrenzenden Felder machen ein Handeln notwendig. Nicht zum ersten Mal setzte sich der Gemeinderat mit dieser Problematik auseinander. Die Kontrolle des Halteverbotes wurde angesprochen, auch das Anbringen einer Schranke oder die Aufstellung einer Dixi Toilette wurden vorgeschlagen. Eine Königslösung werde es nicht geben, da war sich der Gemeinderat einig. Beschlossen wurde ein Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und dem Zusatzschild „Anlieger frei“.

 

Bauangelegenheiten

Eine Teilfläche des südlich des Baugebietes Münster Schlossstraße liegenden Grundstückes wurde veräußert und soll nun bebaut werden. Dem Gemeinderat lag ein Planentwurf vor, der 13 Bauparzellen in Reihenbebauung vorsieht. Das Landratsamt sieht diese Planung städtebaulich kritisch. Laut dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für das gesamte Baugebiet die offene Bauweise festgesetzt. Die Gemeinde sieht Probleme bei der Oberflächenentwässerung, zudem würde das Ortsbild verunstaltet. Die festgesetzte Grundflächenzahl würde vermutlich durch die versiegelten Flächen überschritten. Es gab aber auch Stimmen, mit welchen angezeigt wurde, dass mit wenig Flächenverbrauch viel Wohnraum geschaffen werde. In Zukunft müsse sich die Gemeinde mit diesem Thema befassen. In der bisher dargelegten Planung stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben nicht zu.

Dem Gemeinderat lagen zwei Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberes Dorf II vor. Der erste Antrag betraf die Überschreitung der Baugrenze mit einem Carport, den der Gemeinderat genehmigte. Schon länger diskutierte der Gemeinderat über einen erneuten Antrag eines Bauherrn auf Befreiung der Zaunhöhe und Zaunart. Der Bebauungsplan sieht in diesem Baugebiet straßenseitig maximal 1,20 m hohe, naturbelassene oder hell lasierte Holzzäune mit senkrechter Lattung oder maximal 1,20 m hohe Metallzäune oder Hecken aus freiwachsenden Laubgehölzen vor. Der Bauherr hatte einen 1,80 m hohen Sichtschutz aus Kunststoff entlang der Straßenseite angebracht. Bereits 2021 hatte der Gemeinderat eine Befreiung abgelehnt. Das Landratsamt als Bauaufsicht informierte die Gemeinde, dass mit einer isolierten Befreiung der bestehende Zustand behoben werden könnte. Letztendlich lehnte der Gemeinderat mehrheitlich den Antrag erneut ab, signalisierte aber Bereitschaft zu einem Kompromiss bei Verwendung von Holz und Bepflanzung um den Sichtschutz zu erhalten.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Antragunterlagen zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz zur Fundamenterkundung bei der ehemaligen Stiftskirche Sankt Tiburtius in Münster. Im Umgriff der Kirche müssen die Fundamente erkundet werden. Dazu müssen punktuell Schürfe gemacht werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte sein Einvernehmen zum Verfahren.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass derzeit 18 Ukrainer und acht Syrer in der Unterkunft in der Rothamer Straße untergebracht sind. Am 8. Mai 2023 beginnt die Sanierung des ersten Abschnittes der Kellerbergstraße. Hierzu wird am 2. Mai um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung mit der Tiefbaufirma und dem Planungsbüro in der alten Turnhalle stattfinden. Genehmigt wurde vom Landratsamt das Entfernen der Biberdämme in den Mooswiesen.

 

LE.NA Onlinebefragung

Werbung machte Bürgermeisterin Christine Hammerschick für die Befragung der Bürger für eine nachhaltige ländliche Entwicklung der Gemeinde Steinach. Wie will ich wohnen? Kann ich mich in meiner Region gut versorgen? Entspricht das kulturelle und soziale Angebot meinen Bedürfnissen? Kann ich mich kreativ und unternehmerisch betätigen? Antworten zu diesen und weiteren Fragen erhofft sich die Gemeinde Steinach der Umfrage LE.NA. Die kostenlose online-Befragung LE.NA bietet die Möglichkeit, Sichtweisen zum gegenwärtigen Stand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Heimat zu erfassen und mit anderen zu teilen. In ausgewählten Fragen werden Themen wie Bauen, Verkehr, Erholung, Wirtschaft, Ressourcenschutz oder Soziales bewertet und Handlungsbedarf benannt. Die Befragung kann online über einen Zugang zum Porta LE.NA durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, können die Fragebögen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Steinach, Zimmer 1, abholen. Die Umfrage läuft noch bis zum 2. Mai.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Laurentius" in Oberzeitldorn der Gemeinde Kirchroth und hat keine Einwände gegen die Bauleitplanung erhoben.

2023 04 19 Lkw Parken 13

Täglich reihen sich im Gewerbegebiet die Lastwagen aneinander und die Fahrer hinterlassen Müll und umgefahrene Straßenlampen.


 

Sitzung vom 04.05.2023

 

Deckblatt 2 zum Gewerbe-und Industriegebiet Steinach Süd wurde gebilligt

Vorstellung der finalen Fassung des integralen Hochwasser-und Rückhaltekonzeptes für den Steinachbach, Schanzlgraben und Schimmelgraben durch Dr. Markus Ammer

 

In der Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 04. Mai 2023 stellte Dr. Markus Ammer die finale Fassung des integralen Hochwasser- und Rückhaltekonzeptes für den Steinachbach, Schanzlgraben und Schimmelgraben vor- auch Bauleitplanungen und Bauanträge waren Themen in der öffentlichen Sitzung

Laut der Studie wurden die Baukosten für erforderliche Sperrbauwerke sowie für einen Gewässervollausbau am Steinachbach ermittelt. Für einen Hochwasserrückhalt am Steinachbach müsste demnach ein Sperrbauwerk mit einem Volumen von ca. 4.000 m³, einer Länge 150m sowie einer Höhe von fünf Metern errichtet werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 1,2 Millionen Euro. Für einen Hochwasserrückhalt am Schanzlgraben müsste ein Sperrbauwerk mit einem Volumen ca. 3.000 m³, einer Länge von 110m sowie einer Höhe von 5m errichtet werden. Die geschätzten Kosten hierfür liegen bei ca. 1 Million Euro.

Der Aufwand für einen Vollausbau auf einer Länge von 0,8 Kilometer beträgt ca. 3,5 Millionen Euro und ist im Verhältnis zum Schadenspotential wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein weiterer Nachteil eines Gewässerausbaus sind die damit verbundenen Eingriffe in das Gewässer und seine Umgebung. Davon wäre vor allem das eng bebaute Gebiet an der August-Schmieder-Straße und an der Bachstraße betroffen.

Als einzige, vertretbare Maßnahme kommt für Steinach die Variante des Hochwasserrückhaltes in Betracht. Dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht günstiger ist, liegt an der überschaubaren Zahl hochwassergefährdeter Objekte.  Von Seiten des Gemeinderates Steinach wurde angeregt, eine Berechnung für ein 30-jähriges Hochwasserereignis zu erstellen. Unter Umständen könnte auch mit einem Bauwerk im Bereich des Schanzlweihers ein entsprechender Schutz hergestellt werden. Die Maßnahme würde zwar nicht gefördert, aber es könnte dadurch auch ein angemessener Hochwasserschutz hergestellt werden.

Zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell fasste der Gemeinderat Steinach bereits in der Sitzung vom 09. Februar 2023 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Aufgrund einer nachträglichen Rückwidmung einer im Bebauungsplan dargestellten privaten Grünflächen zu einer öffentlichen Grünfläche mussten die Festsetzungen durch Planzeichen nochmals geändert werden. Die geänderte Planung wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Zum Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes wurde jeweils der Auslegungs- und Billigungsbeschluss gefasst.

Als weitere Bauleitplanung wurde die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd behandelt. Mit Deckblatt Nummer 2 werden die im Deckblatt Nummer 1 dargestellten, an der westlichen Erschließungsstraße liegenden Parzellen Nummer 10 und Nummer 11 durch Deckblatt Nummer 2 in Parzelle Nummer 11(Gesamtgröße ca. 32.220 m²) verschmolzen. Ebenso werden die Parzellen Nummern 6, 7, 8 durch Deckblatt Nummer 2 in Parzelle 10 (Gesamtgröße ca. 27.150 m²) verschmolzen. Die im Deckblatt Nummer 1 abgebildeten Parzellen 3 (TF), 4, 5 mit einer Größe von ca. 7.785 m² wurden bereits käuflich erworben und werden durch Deckblatt Nummer 2 zur Parzelle Nummer 12a mit einer Größe von 7.875 m² vereinigt. Die Parzellen Nummern 1, 2 aus Deckblatt Nummer 1 werden demnächst veräußert und mit Deckblatt Nummer 2 wird Parzelle Nummer 9a mit einer Größe von ca. 5.190 m² gebildet.

Im Nordosten an der Bayerwaldstraße bleibt die Parzelle Nummer 9 mit einer Größe von

ca. 33.030 m² im Wesentlichen bestehen. Für diese Fläche ergibt sich aufgrund der Änderung in der Parzellierung ein Flächenzuwachs von ca. 800 m².

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die bereits im Deckblatt Nummer 1 dargestellte, nördliche Querspange die im Osten ausgehend von der Bayerwaldstraße und im Westen ausgehend von der Gemeindestraße „Zum Lehmoos“ befahren werden kann. Zudem wird durch diese Erschließungsstraße eine Verbindung zu den vorgenannten Gemeindestraßen hergestellt. Die Infrastruktur für die Erschließung der Gewerbeflächen wird in der neu zu errichtenden Verbindungsstraße verlegt. Die im Deckblatt Nummer 1 dargestellte Stichstraße, die ausgehend von der nördlichen Querspange in Richtung Süden in einem Wendehammer endet, entfällt, da von Seiten der Grundstückseigentümer geäußert wurde, dass diese Straße nicht benötigt wird.

Das Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Pkw-Stellplätzen, Flurnummer 210/1, Gemarkung Münster wurde durch den Gemeinderat Steinach mehrheitlich abgelehnt. Zum Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans WA "Ziegelofenweg II", Flurnummer 138/3, Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen. Zum Bauvorhaben Aufstellung von zwei Behältern für tiefkalt- verflüssigte Gase, Flurnummer 2006/1, Gemarkung Agendorf, wurde eine Befreiung aufgrund einer Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von baulichen Anlagen gestellt. Zur punktuellen Überschreitung um 3,53 Meter erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen.

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass die Stellvertretung des Vorsitzenden im Amt des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses nur durch ein ständiges Mitglied und nicht durch die Stellvertretung der Vorsitzenden im Amt übernommen werden kann.

Der Staatliche Rechnungsprüfer hat hierzu auf einen Kommentar zur Gemeindeordnung Bayern verwiesen, nach welchem der Gemeinderat in jedem Fall einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmen muss. Dieser muss wie der Vorsitzende selbst ständiges Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses sein. Aufgrund dieser Feststellung wurde Gemeinderat Franz Kiermeier als Stellvertreter der Vorsitzenden Martina Neumaier bestellt.

Für einen Schüler aus Unterniedersteinach, Gemeinde Ascha, wurde beantragt, dass dieser am Morgen mit dem Schulbus der Gemeinde Steinach zur Grundschule Steinach befördert wird, um dort in den Anschlussbus, der ans Schulzentrum Bogen fährt, umsteigen zu können. Bereits in der Vergangenheit wurden Schüler aus dem angrenzenden Gemeindegebiet von Ascha nach Steinach befördert. Der Antrag wurde durch den Gemeinderat Steinach gebilligt.

Auf Anfrage eines Gemeinderates, wann die Sperrung der Verbindungsstraße zwischen Steinach und Münster aufgehoben wird, teilte die erste Bürgermeisterin mit, dass die Reparatur der Schadstelle am Durchlass beim Lohgraben in KW 19 durchgeführt wird. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Sperrung aufgehoben.


 

Sitzung vom 15.06.2023

Viele Einwendungen gegen Bauleitplanung Sondergebiet Nahversorgung

 

Der Gemeinderat Steinach befasste sich in der Sitzung vom 15. Juni 2023 ausführlich mit den Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung. Aufgrund der Vielzahl an Einwendungen und der fortgeschrittenen Zeit wurden die weiteren Tagesordnungspunkte vertagt.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind insgesamt 18 Stellungnahmen eingegangen. Es wurde unter Anderem angemerkt, dass in den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung die notwendige Konkretisierung fehlt und die Planung auch nicht erforderlich ist. Des Weiteren würde die Schaffung eines Lebensmittelvollsortimenters zu einer Überversorgung führen. Die Gemeinde Steinach argumentierte, dass gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes Bayern Betriebe mit bis zu 1.200 m² Verkaufsfläche, die ganz oder überwiegend dem Verkauf des Nahversorgungsbedarfes dienen, in allen Gemeinden zulässig sind. Die Ausweisungen sind unabhängig von den zentralörtlichen Funktionen anderer Gemeinden zulässig.

Aufgrund einer vorliegenden Wirkungsanalyse verfügt die Gemeinde Steinach insgesamt über eine überschaubare Versorgungssituation. Grundsätzlich bietet der Makro-Standort Steinach gute Voraussetzungen für die Etablierung von Einzelhandel, was insbesondere aus der positiven Bevölkerungsentwicklung resultiert. Außerdem ergeben sich in Folge des Vorhabens in Bezug auf die zu betrachtenden Bezugsräume ökonomisch unbedenkliche Umsatzlenkungen.

Die geplante Errichtung eines Boardinghouses im Obergeschoss des Gebäudekomplexes wurde von der Überzahl der Einwender kritisiert. Dabei wurde mitunter angegeben, dass mit der Errichtung der Einheit im Obergeschoss das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Wandhöhe, zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen würde. Im angrenzenden, allgemeinen Wohngebiet wurde hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung im Vergleich zum Sondergebiet Nahversorgung eine wesentlich niedrigere Wandhöhe festgesetzt und es wurden keine Befreiungen zu den Festsetzungen der Wandhöhen durch die Gemeinde Steinach gewährt. Die Gemeinde Steinach gab hierzu an, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in einem Sondergebiet nicht mit den Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete vergleichbar sind. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen, während für sonstige Sondergebiete auch Nutzungen für Ladengebiete, großflächige Handelsbetriebe sowie Fremdenbeherbergung und Dauerwohnen zulässig sind. Aufgrund der zulässigen Nutzungen in einem sonstigen Sondergebiet ist ableitbar, dass das Maß der baulichen Nutzung von den Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes abweichen kann. In mehreren Einwendungen wurde auch angemerkt, dass sich der Gebäudekomplex nicht in das Landschaftsbild einfügt und daher an anderer Stelle errichtet werden sollte. Diesbezüglich hat sich die Gemeinde Steinach auf die vorliegende Stellungnahme der Regierung von Niederbayern berufen. Demnach sind die Anforderungen an einen städtebaulich integrierten Standort erfüllt. Der von der Gemeinde gewählte Standort befindet sich im westlichen Teil des Hauptortes Steinach zwischen der Kreisstraße SR 8 und dem Baugebiet Kellerberg West II. Der Standort grenzt also direkt an einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen an. Ebenso wurde laut einer vorliegenden Untersuchung zur Standortlage mit Potentialflächenvergleich ermittelt, dass das betroffene Grundstück für die Ansiedlung eines Sondergebietes Nahversorgung geeignet ist. Da von der Errichtung einer Boarding-Einheit im Obergeschoss des Komplexes abgesehen wird und auch die Errichtung eines Obergeschosses nicht weiterverfolgt wird, erledigt sich die Einwendung, dass sich der Gebäudekomplex nicht in das Landschaftsbild einfügt.

Auch die Themen Umweltschutz und Flächenversiegelung wurden in einigen Einwendungen aufgegriffen. So wurde von einem Einwender die These aufgestellt, dass im Vorhabenbereich Habitate von auf der Roten Liste befindlichen Arten existieren. Zudem würden durch die Maßnahme auch Amphibien gefährdet, die über ein Amphibienleitsystem, das außerhalb des Vorhabenbereiches liegt, über ein Tunnelbauwerk in ein Regenüberlaufbecken gelangen.  Die Gemeinde Steinach gab auf Grund der vorliegenden Einwendungen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag. Dabei wurde insbesondere untersucht, ob Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG vorliegen. Laut dem Vorgutachten werden voraussichtlich keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten berührt. Die Beobachtungen brachten das Ergebnis, dass Amphibien durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Im Ackerbereich befinden sich keine temporären Gewässer, welche für die Fortpflanzung von Kreuz- und Wechselkröte nötig sind. Im nördlich angrenzenden Regenrückhaltebecken wurde ein adultes Individuum des Seefroschs nachgewiesen. Laichschnüre von Kröten wurden nicht festgestellt. Verbotstatbestände können damit im Hinblick auf Amphibien weitestgehend ausgeschlossen werden.

Viele Einwender haben auch Bedenken zum Thema Verkehr und Verkehrssicherheit angemeldet, zumal mit der Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters sowie weiterer Ladeneinheiten davon auszugehen ist, dass sich das Verkehrsaufkommen erhöhen wird. Die vorliegende Verkehrsprognose brachte das Ergebnis, dass mit dem neuen Standort 1.450 zusätzliche KfZ-Fahrten in 24 Stunden zu erwarten sind. Für die Ver- und Entsorgung des Vollsortimenters und der drei weiteren Ladeneinheiten ist mit 12 LkW-Fahrten zu rechnen. Aus den Strombelastungsplänen ist ersichtlich, dass das größte Verkehrsaufkommen über die Kreisstraße SR 8 abgewickelt wird und die Helmbergstraße sowie die Moosstraße lediglich eine untergeordnete Bedeutung haben. Die Kreuzung Kreisstraße SR 8/Moosstraße/Helmbergstraße stellt einen Unfallschwerpunkt dar. Die Gemeinde Steinach hat daher mit dem Landkreis Straubing-Bogen eine Vereinbarung zum Ausbau des Knotenpunktes mit einer doppelseitigen Linksabbiegespur mit Überweg für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie einer Lichtsignalanlage in Auftrag abgeschlossen. Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wird ausgehend vom Knotenpunkt und weiterführend in Richtung Helmbergstraße ein Geh- und Radweg erstellt. Auch wurde in einigen Stellungnahmen auf die zu erwartende Lärmbelastung aufmerksam gemacht. Laut einem vorliegenden Gutachten wurden die Lärmkontingente für den Geltungsbereich nach DIN 45691 ermittelt. Die Ermittlung und Bewertung des Gewerbelärms erfolgten nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Neben dem Gewerbelärm wurden auch die entstehenden Verkehrsgeräusche des An- und Abfahrtsverkehrs berücksichtigt. Die Verkehrsgeräusche sind in einem Abstand von 500 Metern zum Betriebsgrundstück organisatorisch zu vermindern, wenn sie den Leistungspegel für den Tag und für die Nach mindestens um 3 db(A) erhöhen. Nach vorliegender Berechnung wurde festgestellt, dass sich der Beurteilungspegel inklusive dem Zusatzverkehr auf öffentlichen Straßen nicht um 3 db(A) erhöhen wird.

Nach Abwägung der vorliegenden Einwendungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Steinach beendet. Die weiteren Tagesordnungspunkte wurden vertagt und werden in der Sitzung vom 22. Juni 2023 behandelt.


Sitzung vom 22.06.2023

Bebauungsplan Nahversorgung wurde geändert

Zuwendung für KLJB Steinach – Jahresrechnung festgestellt

 

Einen großen Teil der Sitzung am Donnerstag, 22. Juni 2023 nahmen Bebauungspläne ein. Zum einen der Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung und die Vorstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster-Süd. Zahlreiche Bauangelegenheiten waren zu behandeln. Die Jahresrechnung 2022 wurde vom Gemeinderat festgestellt und die Entlastung erteilt. Die neu gegründete KLJB Steinach erhält als Gründungsförderung von der Gemeinde Steinach 500 Euro Zuwendung.

 

In der Sitzung am 15. Juni befasste sich der Gemeinderat mit den Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und in dieser Sitzung waren die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange zu behandeln. An der Kreuzung der Kreisstraße SR 8 mit der Helmbergstraße soll ein Lebensmittelmarkt entstehen. Die Regierung von Niederbayern bewertet das Vorhaben als zulässig, möchte aber zu den weiteren drei geplanten Ladeneinheiten konkrete Angaben.

Der Bund Naturschutz in Bayern lehnte das Vorhaben ab. Einen Standort näher am Ortskern sieht der Verein als bessere Lösung. Es werde unnötig Fläche verbraucht, da in der Hauptsache eine Konkurrenz zum bestehenden Einzelhandel mit ähnlichem Sortiment erstellt wird. In seiner Bemerkung nannte der Naturschutz die Nutzung des ersten Stockes über der Verkaufsfläche ein vorbildhaftes Element.

Der Gemeinderat behandelte die einzelnen Stellungnahmen der Behörden. Geplant sind neben dem Lebensmittelmarkt ein Getränkemarkt mit 300 Quadratmetern, eine Apotheke mit 140 Quadratmetern, Büro- und Gewerbeeinheiten mit 160 Quadratmetern, Backshop und Café mit 50 Quadratmetern sowie eine Verzehr- und Freisitzfläche mit 120 Quadratmetern. Wegfallen wird das Boardinghaus.

Im textlichen Teil werden Verkehrsplanung, Artenschutz und schallschutztechnische Untersuchung konkretisiert. Die Wandhöhe des Gebäudes wird auf 7,50 Meter festgesetzt. Die Mindestparkplatzzahl wurde, wegen des Wegfalls des Boardinghauses, auf 51 Plätze verringert. Auch die Beleuchtung der Werbeanlagen wurde genauer definiert.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Änderungen und billigte die vorgelegte Planung mit den Änderungen. Außerdem beschloss das Gremium die Durchführung der Beteilung der Öffentlichkeit sowie Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Auch für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden Änderungen hinsichtlich des geänderten Bebauungsplanes beschlossen.

 

Vorgestellt wurde dem Gemeinderat der Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster-Süd. Die Firma GSW, Gold SolarWind, möchte auf dem Gemeindegebiet auf vier Teilflächen mit einer Größe von 18,72 Hektar eine Photovoltaikanlage mit einer erwarteten Leistung von 20,3 MWp errichten. Die Betriebsdauer soll 30 Jahre betragen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der vorgelegten Planung und zeigte sein Einverständnis. Als Anregung, so Gemeinderat Knott, sollte geprüft werden, ob auch Solarmodule direkt an der Autobahn senkrecht montiert werden können und somit als Schallschutzwand dienen könnten. Der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind entsprechend dem Bebauungsplan anzupassen.

Dieser Solarpark erstreckt sich auch auf die Gemeinde Kirchroth. Diese hatte die Änderung ihres Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet PV Kirchroth-Obermiethnach, PV Kirchroth-Nord und PV Thalstetten der Gemeinde Steinach, als Nachbargemeinde, zugesandt. Der Gemeinderat erhob hierzu keine Einwendungen.

 

Bauanträge und Befreiungen

In Münster soll der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Hatzenberg geändert werden, um die Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen. Der Gemeinderat erteilte hierzu sein Einverständnis.

Ebenfalls zugestimmt hat der Gemeinderat dem Bauantrag zur Errichtung eines Zeltes als Lagerhalle. Das Grundstück liegt im Bereich der Einbeziehungssatzung Münster-Nord und entspricht den Festsetzungen.

Ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen in Wolferszell, Mühlenweg lag dem Gemeinderat vor. Die Mehrfamilienhäuser haben eine Höhe von neun bis zehn Metern. Hier diskutierte der Gemeinderat, ob sich diese Gebäude in die umliegende Bebauung einfügen. Letztendlich lehnte der Gemeinderat den Antrag wegen städtebaulicher Diskrepanzen und Nichteinhaltung der Stellplatzverordnung ab.

Genehmigt wurde der Antrag auf Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes Kellerberg IV, zur Errichtung eines Geräteschuppens, wegen Überschreitung der Baugrenze, in der Raiffeisenstraße.

Einen Kompromiss fanden die Bauherren, die Gemeinde und das Landratsamt zur Errichtung einer Einfriedung und Sichtschutz im Baugebiet Oberes Dorf II in der Hafnerstraße. Hier wird eine Hecke errichtet, um den bestehenden Sichtschutz zu verdecken.

 

Jahresrechnung 2022 genehmigt

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Der Gemeinderat behandelte solche Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 und stellte die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt mit 7.107.951 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3.072.885 Euro fest. Der Gemeinderat hatte keine haushaltsrechtlichen Beanstandungen.

Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte dem Gemeinderat, dass die Haushaltssatzung 2023 durch das Landratsamtes genehmigt wurde.

Seitens des Gemeinderates wurde angeregt, an der Bushaltestelle in der August-Schmieder-Straße beim Pfarrgarten Fahrradständer zu errichten und an der Haltestelle Kellerbergstraße weitere Haltebügel zu montieren. Angesprochen wurde auch der ertüchtigte Fußweg entlang der Kellerbergsiedlung. Hier wurde für Radfahrer zu viel Splitt aufgebracht. Auch das Schieben eines Kinderwagens wird dadurch erschwert.


Sitzung vom 20.07.2023

 

Bebauungspläne, Kinderhaus und Wasserschutzgebiet Münster

In der Sitzung am Donnerstag, 20. Juli 2023 befasste sich der Gemeinderat Steinach im Sitzungssaal des Rathauses unter anderem mit den Planungen der Gewerbegebiete Wolferszell und Steinach-Süd.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Wolferszell ist die Absicht der Gemeinde Steinach, ein Gewerbegebiet mit Beschränkungen für klein- und mittelständische Betriebe sowie für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zu entwickeln. In der Gemeinde Steinach fehlen aktuell kleinere Gewerbegrundstücke in Größen zwischen 1.000 und 2.000 Quadratmetern. Somit sollen ergänzend zu den im Gemeindegebiet bereits vorhandenen Gewerbegebieten Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen von Firmen ermöglicht werden. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen und die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat behandelt. Nach Abwägung der Stellungnahmen fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Wolferszell. Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse zu diesem Gewerbegebiet für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden ebenso gefasst.

 

Im Gewerbe- und Industriegebiet wurden Parzellen verschmolzen und eine nicht mehr notwendige Erschließungsstraße ist in der Planung weggefallen. Dem Gemeinderat wurde eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgetragen, die sich auf Dachform, Gebäudehöhe und Dachneigung bezog. Der Einwender befürchtet, dass aus den aktuellen Festsetzungen den Bauherrn enorme Gebäudehöhen ermöglicht werden. Der Gemeinderat nahm hierzu Stellung und stellte fest, dass Gebäudehöhen klar festgesetzt sind, zudem sei der Einwender nicht in seinen Rechten verletzt.

Der Gemeinderat behandelte anschließend die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Ablöseangebot für Kita

Die Trägerschaft des Kindergartens und der Kinderkrippe sollen von der katholischen Kirchenstiftung auf die Gemeinde Steinach übertragen werden. Hierzu wurde ein Gutachten über den Immobilienwert erstellt, der einen Betrag von 1.544.586 Euro ausweist. Der Wert der Außenanlagen wurde mit 93.390 Euro ermittelt. Nach Abzug der Investitionen, die die Gemeinde Steinach bereits geleistet hat, verbleibt eine Ablösebetrag von 638.367 Euro. Dies wurde der Katholischen Kirchenstiftung angeboten. Das Grundstück soll über einen Erbpachtvertrag gesichert werden.

 

Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg-West lag dem Gemeinderat vor. An der Kreuzung Helmbergstraße – Riedstraße soll eine Baulücke geschlossen werden. Hier sollen ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus entstehen. Das Einfamilienhaus soll für eigene Zwecke des Grundstückseigentümers genutzt werden und das Grundstück für die Doppelhaushälfte könnte die Gemeinde den Erwerber bestimmen. Der Gemeinderat möchte jedoch, bevor Baurecht geschaffen wird,  das Grundstück sichern.

 

Zuwendung und Ferienprogramm

Die KLJB Steinach hat beim Kreisjugendring einen Antrag auf Jugendförderung zur Anschaffung eines Fernsehgerätes und eines Geschirrspülers gestellt. Der Kreisjugendring bezuschusst diese Anschaffungen mit 209 Euro. Der Gemeinderat gewährte ebenfalls nach den Richtlinien des Kreisjugendringes eine Förderung von 209 Euro.

 

Für die Ortsteile Steinach und Agendorf erließ der Gemeinderat eine Verordnung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 6. August 2023.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte, dass der Familienbeirat das Ferienprogramm für Grundschüler veröffentlicht hat. Veröffentlicht ist das Ferienprogramm auf der Homepage der Gemeinde Steinach unter www.steinach.eu und in der MuniApp.

 

Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat noch über die Infoveranstaltung des Zweckverbandes Wasserversorgung Straubing-Land in Münster. Hier soll ein neues Schutzgebiet ausgewiesen werden. Dies wurde den betroffenen Grundstückseigentümern in Münster vorgestellt. Das Genehmigungsverfahren wird vom Wasserzweckverband demnächst eingeleitet.

 

Diskutiert wurde ein Vorschlag von Gemeinderat Dr. Thomas Grundler hinsichtlich der Sicherheit für Radfahrer nach Parkstetten. Er schlug eine beidseitige Markierung auf der Gemeindeverbindungsstraße vor. Für Autofahrer würde weiterhin die ganze Straßenbreite zur Verfügung stehen, wenn kein Radfahrer unterwegs ist.


 

Sitzung vom 21.09.2023

Logistikanlage im Gewerbegebiet Steinach Süd

 

Am Donnerstag, 21. September 2023 trafen sich die Mitglieder des Gemeinderat Steinach im Sitzungssaal des Rathauses und berieten über den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Steinach Nord sowie über die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Das Gewerbegebiet liegt am nördlichen Ortsteil von Steinach und grenzt unmittelbar an das Betriebsgelände der Saatzucht an. Die Saatzucht Steinach beabsichtigt auf der Fläche die Errichtung eines landwirtschaftlichen Getreidelagers und die Modernisierung der vorhandenen Trocknungsanlage für Gräser und Getreide. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden wurden einzeln behandelt.

 

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zu dem Bauantrag zur Errichtung eines Carports in Münster und dem Bauantrag zum Hausanbau an das bestehende Wohnhaus in Steinach, Finkenweg. Eine Befreiung erteilte der Gemeinderat von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg West II. Bei der geplanten der Errichtung eines Carports in der Turmfalkenstraße wird die Baugrenze überschritten.

 

Im Gewerbegebiet Steinach Süd an der Kreisstraße SR 8 soll der Neubau einer Logistikanlage entstehen. Erschlossen wird das Grundstück über die Bayerwaldstraße und die noch zu errichtende Querstraße im Gewerbegebiet. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben. Auch ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer forstwirtschaftlichen Unterstellscheune im Bereich Wiedenhof in Münster lag dem Gemeinderat vor. Das Einvernehmen wurde erteilt.

 

Auf der Tagesordnung stand die Festlegung eines Straßennamens für den Geh- und Radweg entlang des Steinachbaches vom Wertstoffhof nach Rotham. Der zweite Bürgermeister Martin Haberl schlug die Bezeichnung Agendorfer Weg vor, mit der Maßgabe, die Bezeichnung auch für den weiterführenden Geh -und Radweg bis nach Agendorf zu verwenden. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag. Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat, dass für die Renaturierungsmaßnahmen am Steinachbach entlang des neuen Weges vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf 155.624 Euro bewilligt wurden.

 

Anlässlich eines Herbstmarktes erließ der Gemeinderat eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 1. Oktober für das Gemeindegebiet.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan Alter Wertstoffhof der Gemeinde Kirchroth und erhob keine Einwendungen. Hier sollen Wohn- und Gewerbeeinheiten entstehen.

Auch gegen die Einbeziehungssatzung Reibersdorf-Ost der Gemeinde Parkstetten wurden keine Einwendungen erhoben. Am östlichen Ortsrand von Reibersdorf soll eine Wohnbebauung ermöglicht werden.

Ebenfalls wurde die Gemeinde Steinach an der Änderung des Bebauungsplanes Unterparkstetten-Schmiedefeld durch die Gemeinde Parkstetten beteiligt. Hier soll durch die Änderung eine bessere Nutzung der Grundstücke ermöglicht werden. Auch gegen diese Bauleitplanung erhob der Gemeinderat Steinach keine Einwendungen.


 

Sitzung vom 19.10.2023

 

Gewerbegebiet Wolferszell wird erschlossen

Vorstellung Erschließungsplanung – Verlesung der Stellungnahme der Gemeinde Steinach zum Entwurf der Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Münster

Am Donnerstag, 19.10.2023 versammelten sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Rathaus.

Die Firma KEB Bauplanungs GmbH Straubing stellte, vertreten durch Herrn Johannes Macht und Herrn Xaver Fleischmann, dem Gemeinderat die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Wolferszell vor. 850.000 Euro investiert die Gemeinde Steinach in diese Erschließungsmaßnahme. Neben dem Straßen- und Kanalbau im Trennsystem werden eine Löschwasserzisterne und eine Regenwasserzisterne mit Regenwasserreinigung errichtet. Um den Rückhalt von Regenwasser gewährleisten zu können, werden auch auf den sieben Baugrundstücken im Rahmen der Erschließung Zisternen durch die Gemeinde Steinach errichtet.

Dem Gemeinderat wurden die Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der letzten Gemeinderatssitzung von 21. September bekanntgegeben. Darunter war auch die Stellungnahme der Gemeinde Steinach zum Entwurf der Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Münster, welches in vier Schutzgebietszonen unterteilt werden soll. Für die Brunnen II und III Münster des Wasserzweckverbands Straubing-Land wird eine wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme und Zutageförderung von Grundwasser beantragt. In diesem Rahmen wurde eine Überprüfung des bestehenden Trinkwasserschutzgebietes nötig, mit dem Ergebnis, dass der Umgriff des bestehenden Schutzgebietes nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Daher musste das Trinkwasserschutzgebiet neu berechnet und vom Wasserzweckverband Straubing-Land wasserrechtlich beantragt werden. In der Stellungnahme der Gemeinde Steinach wurde auf die stark eingeschränkten Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken und der Ausweisung von Baugebieten hingewiesen. Die Gemeinde könne durch das Wasserschutzgebiet die Aufgabe der Schaffung von Baugebieten nicht mehr erfüllen. Die Gemeinde ging in der Stellungnahme auch auf die eingeschränkte Möglichkeit zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen hinsichtlich Parkflächen sowie auf die im Schutzgebietsantrag beinhalteten Beschränkungen und Auflagen für Abwasseranlagen, Grundstücksentwässerungsanlagen und Verwendung von Baumaterialien beim Straßen- und Wegebau ein.

 

Für die Übernahme des Kinderhauses der Katholischen Kirchenstiftung zahlt die Gemeinde einen Ablösebetrag von 672.546 Euro.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung nahm der Gemeinderat Kenntnis zur Änderung der Einbeziehungssatzung „Münster-Hatzenberg“. Im erweiterten Geltungsbereich soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, das vereinfachte Verfahren zur Änderung durchzuführen.

Zur Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd durch Deckblatt Nummer 2 fasste der Gemeinderat Steinach den Satzungsbeschluss.

 

Bauanträge und Befreiungen

Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung einer begrünten Lärmschutzwand vor. Da das Vorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Pellham liegt, ist es genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Ein weiterer Bauantrag zum Neubau eines Swimmingpools in Wiedenhof sorgte für Diskussion hinsichtlich der Trinkwasserversorgung bzw. Wasserknappheit im Sommer. Grundsätzlich sind nach der Bayerischen Bauordnung Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmeter verfahrensfrei. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, ist es genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich das Einvernehmen zum Neubau eines Swimmingpools an das bestehende Wohnhaus.

Auch zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs eines Wohnhauses in eine Massage- und Fußpflegepraxis in der St.-Michael-Straße in Steinach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Ein Bauherr in der Hohenburgstraße hatte einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberes Dorf II“ zur Errichtung einer Stützmauer gestellt. Diese soll mit L-Steinen aus Beton errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung mit der Maßgabe, dass vor die zu errichtende Mauer eine Natursteinmauer, wie im Bebauungsplan vorgesehen, gesetzt wird.


Sitzung vom 23.11.2023

Bauschuttdeponie in Agendorf soll erweitert werden

Zuwendungen für Sportvereine – Nachtragshaushaltssatzung erlassen

Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. November 2023 die geplante Erweiterung der Bauschuttdeponie in Agendorf vorgestellt. Dazu waren der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land, Herr Gangolf Wasmeier, Herr Johannes Wolf, Geschäftsführer Hans Wolf GmbH & Co. KG, und Herr Martin Staller, der Geschäftsführer des Planungsbüros, nach Steinach gekommen.

Die Bauschuttdeponie soll nach Süden erweitert und es soll eine verträgliche Erhöhung durchgeführt werden, da die bisherige Deponie weitgehendst verfüllt ist. Geplant sei ein neues Volumen von rund 250.000 m³, was für durchschnittlich 15 bis 20 Jahre ausreichend sein sollte. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land ist derzeit Genehmigungsinhaber und die Hans Wolf GmbH & Co. KG Betreiberin der Deponie.

 

Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Sondergebiet (SO) Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster Süd. Auf Grundlage der vorgelegten Planung fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Gleichzeitig fasste der Gemeinderat zu diesem Vorhaben auch die Änderungsbeschlüsse zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land auf Verlängerung der Erlaubnis zum Entnehmen, Fördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen II und III in Münster vor. Die Bewilligung gilt noch bis 31.12.2023 und soll übergangsweise verlängert werden. Grund dafür ist das laufende wasserrechtliche Gestattungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen.

 

Bauanträge

In Wolferszell, Mühlenweg, soll ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Mehrheitlich lehnte der Gemeinderat eine Befreiung von der Einbeziehungssatzung Münster Nord, wegen Überschreitung der Baugrenze, ab. Auf dem Grundstück soll eine Maschinenhalle errichtet werden. Aufgrund der Größe des Grundstückes sah der Gemeinderat auch die Möglichkeit, das Bauvorhaben, ohne die beantrage Überschreitung der Baugrenze, zu verwirklichen. Stattgegeben wurde dem Bauantrag zur Aufstellung von zwei Behältern für tiefkalt- verflüssigte Gase im Gewerbegebiet Rotham II/1. Eine Befreiung, wegen Überschreitung der Baugrenze, erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn in der Raiffeisenstraße zur Errichtung eines Carports. Ebenfalls in der Raiffeisenstraße erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn eine Befreiung zur Ausführung seines Zaunes. Anstelle eines Holzlattenzaunes soll ein Metallzaun errichtet werden. In der Hohenburgstraße im Baugebiet Oberes Dorf II beantragte ein Bauherr eine Befreiung zur Errichtung einerStützmauer. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung vorbehaltlich der Vorlage der Nachbarunterschrift.

 

Nachtragshaushalt und Jugendförderung

In der weiteren Beratung erlies der Gemeinderat eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023. Bedingt durch die Übernahme des Kinderhauses 2024 wurden die im Haushalt vorgesehenen Ansätze 2023 im Verwaltungshaushalt nicht benötigt. Die Änderungen der Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes wurden erläutert und vorgestellt.

 

Auch wurden die Jugendförderrichtlinien aus dem Jahr 2007 durch den Gemeinderat Steinach geändert. Bisher wurden Jugendliche von Sportvereinen mit 25 Euro pro Jugendlichen unterstützt. Gemeinderat Dr. Thomas Grundler hatte einen Antrag auf Erhöhung der Förderung gestellt. Der Gemeinderat beschloss die Änderung. Demnach beträgt der Zuschuss nun 35 Euro pro Jugendlichen. Der ASV Steinach, TC Steinach, Vorwaldschützen Steinach und die Wilden Wespen Steinach erhalten somit in Summe 14.840 Euro.

 

Der Gemeinderat informierte über die Ergebnisse der Bündelausschreibung für Gas und Strom. Laut den vorliegenden Ergebnissen ergeben sich für die Gemeinde Steinach Einsparungen. Für die im Kalenderjahr 2024 zu bauende Querstraße im Gewerbegebiet Steinach Süd wird ein Straßenname gesucht. Hierzu wurde der Gemeinderat aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge zu bringen.

 

Keine Einwendungen erhebt der Gemeinderat zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Sondergebiet (SO) Photovoltaik Friedenhain-Süd verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 6 der Gemeinde Parkstetten.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden zum Planfeststellungsverfahren Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife seitens des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.

Gemeinderatssitzung vom  18.02.2021  18.03.2021  25.03.2021  29.04.2021  20.05.2021  10.06.2021  24.06.2021  20.07.2021  16.09.2021  21.10.2021  25.11.2021  16.12.2021

 

 

 

Sitzung vom 28. Januar 2021

Bauleitplanungen standen im Vordergrund

 

In den meisten Tagesordnungspunkten der Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2021 ist es um Beschlüsse zu Bauleitplanungen gegangen. Zahlreiche Einwendungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mussten nach der Auslegung der Einbeziehungssatzung Münster West II behandelt werden. Die Gemeinde Steinach beabsichtigt den Erlass einer Satzung zur Einbeziehung eines derzeit unbebauten und dem Außenbereich zuzuordnenden Grundstückes in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Münster. Eine 3.080 Quadratmeter Fläche am Nordwestrand von Münster soll für eine geplante landwirtschaftlich genutzte Lager- und Unterstellhalle in den Ortsteil einbezogen werden. Zum Teil wurde den Einwendungen stattgegeben und zum Teil konnten diese nicht berücksichtigt werden.

 

Eine weitere bauleitplanerische Änderung betraf das Gewerbegebiet Rotham II/1. Im Rahmen der Aufstellung des Deckblattes Nummer 1 zum Bebauungsplan GE/GI Steinach Süd wurde das gesamte, westlich der Bayerwaldstraße befindliche Areal diesem Bebauungsplan zugeordnet. Aufgrund dessen ergab sich eine Überschneidung mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/1. Der betroffene Teilbereich soll mittels des Deckblattes aus dem Bebauungsplan Rotham II/1 ausgegliedert werden. Auch sollen am Nordostrand des Bebauungsplanes auf dem Flurstück Nummer 2003, Gemarkung Agendorf auf einer Teilfläche von 500 Quadratmetern Versorgungsstationen eingerichtet werden.

 

Nicht zugestimmt wurde einem Antrag auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberes Dorf II hinsichtlich der Wandhöhe. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße hinsichtlich der maximal zulässigen Wohneinheiten.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung. Diese schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.044.322 Euro und im Vermögenshaushalt mit 6.068.485 Euro ab. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 937.998 Euro erwirtschaftet werden. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 3.317.839 Euro zugeführt.

 

Der Gemeinderat und Breitbandbeauftragte der Gemeinde Steinach, Martin Haberl, erklärte den Mitgliedern des Gemeinderates, Fördermöglichkeit des Breitbandanschlusses der Grundschule mit Doppelsporthalle, Alte Turnhalle, Rathaus sowie Kinderhaus. Für diese Gebäude könnte der Anschluss einer Glasfaserleitung über den Verteiler in der Ludwig-Lehner-Straße erfolgen. Weiterhin informierte Martin Haberl den Gemeinderat darüber, dass die Grundschule mittlerweile über einen Bayern-WLAN-Zugang verfügt.

 

Die erste Bürgermeisterin informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass die Gemeinde Steinach aktuell eine Bedarfsermittlung mittels Elternfragebögen zum Neubau der Kinderkrippe/ des Kinderhortes durchführe.

 

 

 

Sitzung vom 18. Februar 2021

Die Entwicklung der Gemeinde diskutiert

In Hoerabach soll eine Bauschuttdeponie entstehen

Im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung über Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttdeponie der Klasse I in Hoerabach nahm der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2021 Stellung. Hierfür sind ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Der Gemeinde Steinach wurden von der Regierung von Niederbayern die entsprechenden Pläne und Unterlagen zur Stellungnahme übersandt. Im Vorfeld der Deponieerrichtung ist es erforderlich, die bestehende Wurfscheibenschießanlage rückzubauen und schädliche Bodenverunreinigungen zu beseitigen. Durch die Errichtung der Deponie soll auch die am Standort bestehende Altdeponie gesichert werden. Beim Standort handelt es sich um einen Steinbruch, der vor der Nutzung als Schießanlage mit Bauschutt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land verfüllt wurde. Während des Betriebs der Schießanlage wurden im südlichen Bereich der Bauschuttverfüllung verunreinigte Sickerwasseraustritte festgestellt. Auch wurden in Schürfen Abfallmaterialien nachgewiesen, die nicht dem für die Bauschuttdeponie genehmigten Abfallinventar entsprachen. Der Gemeinderat sah nicht die Notwendigkeit einer weiteren Deponie, da bereits in Agendorf eine Bauschuttdeponie existiert. Vielmehr wäre die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse null ausreichend. In seiner Stellungnahme forderte der Gemeinderat auch die Prüfung, ob das zu erstellende Basisabdichtsystem der dauerhaften Druckbelastung durch das Deponat standhält. Um ausschließen zu können, dass das mit Schadstoffen belastete Sickerwasser bereits in das nähere Umfeld gelangt ist, sollten an geologisch geeigneter Stelle Untersuchungen des Grundwassers vorgenommen werden. Da die Deponie beidseitig aus Fahrtrichtung Steinach und aus Fahrtrichtung Bogen durch Zu-und Abfahrtsverkehr mit Schwerlastfahrzeugen frequentiert wird, scheint die Fahrbahnbreite dem Gemeinderat nicht ausreichend.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/2 befinden sich Teilflächen die dem räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes GE/GI Steinach Süd zuzuordnen sind. Im Rahmen der Aufstellung des Deckblattes 1 zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan GE/GI Steinach Süd wurde das gesamte, westlich der Bayerwaldstraße befindliche Areal neu geordnet. Damit ergab sich eine Überschneidung mit dem ursprünglichen Bebauungsplan GE Rotham II/2. Der betroffene Bereich wurde bislang nicht bebaut und wird weiterhin als landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet. Der betroffene Bereich soll nun aus dem Bebauungsplan GE Rotham II/2 ausgegliedert werden und durch die Planzeichnung mit Festsetzungen des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan GE/GI Steinach Süd von 2019 ersetzt werden.

 

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zum Erlass der ersten Änderungssatzung der Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof. Hier soll die Grundflächenzahl auf  0,4 geändert werden.

 

Dorfentwicklung diskutiert

In der Sitzung des Gemeinderates vom 30. Juli 2020 regte der Gemeinderat Josef Fischer an, dass sich der neue Gemeinderat mit der Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes befassen könnte. Mittels eines Dorfentwicklungsplanes könnten so „Weichen“ gesetzt werden, ob und in welchem Umfang eine künftige bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Steinach erfolgen soll. Für den Gemeindeteil Münster haben Stefan Heller, Martin Hahn, Manfred Schreiner, Franz Knott und Franz Holmer einen Entwurf ausgearbeitet. Gemeinderat und dritter Bürgermeister Stefan Heller präsentierte die mögliche Dorfentwicklung von Münster. Dies stelle momentan eine Ideensammlung dar. Der Flächenverbrauch solle begrenzt werden und Fördermittel für innerörtliche Projekte sollen in Anspruch genommen werden. Der dörfliche Charakter von Münster solle auch erhalten bleiben. Baugebietsausweisungen solle der Kommune vorbehalten bleiben, mögliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sollen genutzt und Baulücken geschlossen werden. Gemeinderat Josef Fischer stellte eine weitere mögliche Bebauung von Steinach und Wolferszell vor. Weitere Vorschläge sollen für die Ortsteile von den Gemeinderäten ausgearbeitet werden.

 

Der Wasserzweckverband Straubing-Land beantragte beim Landratsamt Straubing-Bogen die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchführung einer mechanisch-chemischen Regenerierungsmaßnahme am Brunnen III in Münster. Der im Jahre 1986 gebaute Brunnen wurde im Jahr 2008 im Rahmen einer Sanierung mit einer Ausbauverrohrung versehen und aufgrund von Verockerungserscheinungen seither mehrfach mechanisch regeneriert. Die letzte mechanische Regenerierung wurde im November 2018 durchgeführt. Mit dieser Maßnahme konnte die Brunnenleistung nicht gesteigert werden. Es ist daher geplant mittels einer mechanisch-chemischen Reinigung die Versorgungssicherheit weiterhin aufrecht zu erhalten. Seitens des Gemeinderates Steinach wurden keine Einwendungen gegen die Durchführung der Regenerationsmaßnahme erhoben.

 

Hundesteuersatzung und Reinigungsverordnung

Der Bayerische Gemeindetag wies die Kommunen darauf hin, dass wegen der geänderten und damit neuen Rechtslage die Winterdienstverordnungen bzw. die Sicherungs-und Reinigungsverordnungen neu zu erlassen sind. Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter für die Gemeinde Steinach.

Erlassen wurde auch eine Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer. Bereits im November 2020 wurde vom Gemeinderat eine Änderung beschlossen. In dieser Fassung der Hundesteuersatzung wurden insbesondere der Steuermaßstab und der Steuersatz angepasst. In der neuen Mustersatzung des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration wurden zahlreiche Formulierungen und Bezeichnungen geändert, die auch in die Hundesteuersatzung der Gemeinde Steinach einzuarbeiten waren. Aufgrund der umfangreichen Änderungen war die Satzung neu zu erlassen. Die im November 2020 beschlossenen Gebühren bleiben davon unberührt.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass auf dem Friedhofsparkplatz ein Automat für Grablichter aufgestellt wird. Sieben Sammelbehälter für Hundekotbeutel werden in nächster Zeit im Gemeindebereich aufgestellt. Für den Aufsitzmäher im Bauhof wurde ein Räumschild angeschafft.

Die erste Bürgermeisterin informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass die Aktion „Sauber macht (alleine) lustig“ im Frühjahr 2021 unter einem „pandemiekonformen Konzept“ veranstaltet wird. Der Zweckverband zur Abfallversorgung Straubing, Stadt und Land, startete über die Kommunen einen Aufruf, dass im Zeitraum vom Freitag, 19. März 2021 bis Sonntag 28. März 2021, Müll in „Eigenregie“ gesammelt werden kann.

Der Wasserzweckverband Straubing-Land informierte die Gemeinde Steinach bezüglich der Erneuerung der Hauptwasserleitung in der östlichen Hälfte des Kirchweges sowie im Fußweg entlang des Sportplatzes. Im Rahmen dieser Maßnahme werden auch Leerrohre für die Glasfaserinfrastruktur im Bereich Kirchweg durch die Gemeinde Steinach verlegt.

 

Der Betrieb der Abwasseranlage Steinach sowie der Unterhalt der gesamten Pumpstationen werden seit 01. Januar 2021 durch die SER (Straubinger Entwässerung und Reinigung) durchgeführt. Die derzeitige Steuerung der gesamten Kläranlage wird vor Ort durchgeführt und es ist keine Fernüberwachung der Anlagen möglich. Die zwölf Pumpstationen werden dezentral betrieben und drei Pumpstationen sind nicht mit einer Störungsüberwachung ausgestattet. Bei diesen Anlagen muss bei einer auftretenden Störung der Bereitschaftsdienst über die Bürger informiert werden. Um den sicheren Betrieb der Abwasseranlage gewährleisten zu können, soll ein Prozessleitsystem eingerichtet werden. Über ein Prozessleitsystem können die gesamten Betriebsdaten der Kläranlage extern abgerufen werden. Auch können auftretende Störungen über eine Fernwartung wahrgenommen und abgerufen werden. Der Gemeinderat vergab den Auftrag an die Firma Martin Zollbrecht GmbH u.Co.KG, Parsberg.

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Sitzung vom 18.März 2021

 

Haushaltsplan für Kindergarten vorgestellt


Investitionsplan beraten – Geschwindigkeitsmessgeräte werden angeschafft


In der Sitzung am 18. März 2021 des Gemeinderats befasste sich dieser mit dem Haushaltsplan 2021 und dem Haushaltsabschluss des Kindergartens St. Ursula in Steinach. Vorgestellt wurde dem Gemeinderat das Investitionsprogramm der Gemeinde zum Haushaltsplan 2021. Zahlreiche Stellungnahmen zu Bauleitplanungen mussten behandelt werden. Festgelegt wurden die Stimmbezirke und die Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreter für die Bundestagswahl am 26. September 2021. Geschwindigkeitsmessstationen sollen im Gemeindegebiet errichtet werden.


Alexander Borst, der über den Caritasverband mit der Geschäftsführung des Kinderhauses Sankt Ursula beauftragt ist, stellte dem Gemeinderat den Haushalt 2021 und die Betriebskostenabrechnung 2020 vor. Für die kinderbezogene staatliche Förderung stellen die Anzahl der Kinder und der Buchungsfaktor Zeit eine wichtige Rolle. Die Betriebskosten für 2020 schlossen mit Einnahmen von 1 390 350 Euro und Ausgaben von 1 259 413 Euro ab. Darin enthalten sind Zuwendungen der Gemeinde in Höhe von 467 638 Euro. Das Kinderhaus besuchten im Januar 2020 121 Kinder und im Dezember 2020 134 Kinder. Nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes wird für je 10 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder jeweils mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals empfohlen. Im Kinderhaus Steinach betrug der Anstellungsschlüssel 2020 7,9 und erhöht sich 2021 auf 8,95. Im Anschluss stellte Alexander Borst die Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben für das Kalenderjahr 2021 vor. Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula für das Kalenderjahr 2021 zu.

 

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurden dem Gemeinderat die für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Investitionen der Gemeinde, sowie die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 vorgestellt. 210 000 Euro sind für das Rathaus eingestellt. Hier sind eine Dachsanierung und Erneuerung der Fenster notwendig. Angedacht ist auch eine PV-Anlage zu installieren. Mittelfristig ist für 2023 ein Anbau an das Schulhaus vorgesehen. 100 000 Euro sollen für die Alte Schule zur Sicherstellung des Brandschutzes aufgewendet werden. 1,5 Millionen Euro plant die Gemeinde 2022 für einen Krippenneubau ein. 70 000 Euro sind dieses Jahr für den Fuß- und Radweg entlang des Steinachbaches zur Rothamer Kreuzung eingeplant. Für Straßensanierungen stehen 220 000 Euro auf der Ausgabenseite des Investitionsplanes. 301 000 Euro will die Gemeinde dieses Jahr für den Bauhof ausgeben. Darunter fällt die Anschaffung eines Buses und eines Pritschenwagens. 75 000 Euro sind für den Neubau eines Salzsilos und Rückbau der bestehenden Salzlagerung eingeplant. Ein neuer Salzstreuer für den Unimog, Räumschild, Gerätschaften und ergänzende Bauhofmöblierung sind 2021 fällig. Für den allgemeinen Grunderwerb ist ein Ansatz von 935 000 Euro vorgesehen.


Zu Themen der Bauleitplanung behandelte der Gemeinderat Stellungnahmen der Behörden zum Sondergebebiet Photovoltaikanlage Agendorfer Feld in Hoerabach und zum Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet Wolferszeller Weg. Der Gemeinderat fasste den Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße mit Deckblatt Nummer 2 sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nummer 28 und zur Änderung des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nummer 4.

 

Bereits in einer früheren Sitzung wurde seitens des Gemeinderates der Vorschlag gebracht, dass anstelle des Beitritts zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern an verkehrsmäßig prägnanten Stellen feste Geschwindigkeitsmessstationen eingerichtet werden sollten. In der Beratung wurde angeregt, dass Geschwindigkeitsmessgeräte ohne Digitalanzeige angeschafft werden sollen. Diese Messgeräte sind für Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar und es könnten somit Geschwindigkeitsprognosen erstellt werden, die der Realität entsprechen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur Anschaffung von maximal vier Geschwindigkeitsmessgeräten mit Digitalanzeige sowie eines Messgerätes ohne Anzeige. Einen Beitritt zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern lehnte der Gemeinderat ab, da keine Überwachung auf Kreisstraßen, die die Gemeinde gewünscht hätte, durch die kommunale Verkehrsüberwachung möglich ist.

 

Die erste Bürgermeisterin informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass der bestellte Grablichtautomat am Friedhofeingang/Parkplatz in Steinach zwischenzeitlich aufgestellt wurde.
Nachdem die letzten Rechnungen eingegangen sind, wurde auch die Summe der Investitionen für die Einrichtung der zwei Kindergartengruppen in der Schlichtstraße ermittelt. Die Kosten betrugen brutto 90 604 Euro.

 

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Sitzung vom 25. März 2021

Haushalt von über neun Millionen Euro verabschiedet


Dem Gemeinderat lag der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, mittelfristiger Finanzplanung, das Investitionsprogramm und der Stellenplan vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2021. Mit Einnahmen und Ausgaben von 9.601.900 Euro schließt der Haushalt ab. Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr nicht vorgesehen. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 5.599.400 Euro ab. Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind Ausgaben in Höhe von 52.200 Euro veranschlagt. Hierunter fallen auch die laufenden Ausgaben für den Brandschutz. Für den Unterhalt und Betrieb der Schulen sieht der Verwaltungshaushalt Ausgaben von 538.900 Euro vor. 85.700 Euro fallen hier auf kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung. Dem stehen Einnahmen von 77.500 Euro gegenüber. Für die Landschaftspflege, Kulturpflege wie Denkmal- und Musikpflege, Altennachmittage, Anschaffung von Büchern für die Bücherei sind Ausgaben von 133.100 Euro angesetzt. Einnahmen werden in Höhe von 13.200 Euro erwartet. 1.411.600 Euro sind für Betriebs- und Personalkosten des Kinderhauses sowie Ausgaben für Einrichtungen der Jugend- und Seniorenarbeit im Verwaltungshaushalt eingeplant. An Einnahmen werden 519.500 Euro erwartet. Die Betriebskosten der Sporthallen, Übungsleiterzuwendungen und Ausgaben Sportlerehrung belaufen sich auf 82.700 Euro. 515.800 Euro werden vermutlich für den Bauhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung und Bauleitplanung der Gemeinde ausgegeben. Dem stehen 98.200 Euro an Einnahmen durch Straßenunterhaltszuweisungen gegenüber. Bei den öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen fallen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 443.700 Euro an. Die Einnahmen sind mit einer Höhe von 429.300 Euro angesetzt, die sich hauptsächlich aus den Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsgebühren zusammensetzen. An Konzessionsabgaben erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 84.200 Euro.


Hebesätze für Steuern bleiben unverändert
Die größten Einnahmeposten bilden wie jedes Jahr die Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben unverändert bei 360 Prozent. An Grundsteuer A werden 50.000 Euro und an Grundsteuer B werden 288.500 Euro an Einnahmen erwartet. Der Ansatz der Einnahmen der Gewerbesteuer wird auf 345.000 Euro festgesetzt. Der Einkommenssteueranteil wird mit Einnahmen von 911.000 Euro und der Umsatzsteueranteil wird mit 105.000 Euro angesetzt. An Schlüsselzuweisungen erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 642.700 Euro. An allgemeinen Zuweisungen werden 58.500 Euro und an Einkommenssteuerersatzleistungen werden 143.800 Euro erwartet. An Ausgaben stehen den Einnahmen 87.500 Euro an Gewerbesteuerumlage gegenüber. Die Kreisumlage wird für 2021 mit 1.513.300 Euro angesetzt.
4.002.500 Euro im Vermögenshaushalt.


Für das Feuerlöschwesen sind Ausgaben in Höhe von 32.000 Euro eingeplant. Für die Löschwasserversorgung in der Falkenfelser Straße fallen Kosten in Höhe von 90.000 Euro an. An den Schulverband Parkstetten ist eine Investitionsumlage in Höhe von 56.000 Euro zu bezahlen. Für die Grundschule sind für Ausstattungsgegenstände, EDV-Ausstattung und Multimediaeinheit 22.000 Euro vorgesehen. Für die Doppelsporthalle sind für die Nachrüstung einer Brandmeldeanlage und Ausgaben für bautechnische Anlagen 50.000 Euro eingeplant. 2021 soll ein Teil der Kellerbergstraße, Tassilostraße und ein Teil der Asphaltschicht in Münster beim Wasserwerk saniert werden. 220.000 Euro sind hier eingeplant. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung im Dorfgebiet auf LED-Technik und Neubau der Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Steinach-Süd will die Gemeinde 125.000 Euro ausgeben. An Einnahmen von Kanalherstellungsbeiträgen aus dem Gewerbegebiet erwartet die Gemeinde einen Betrag von 350.000 Euro. Für das Bestattungswesen werden an Ausgaben 45.000 Euro eingeplant. Hierunter fällt auch die Erweiterung der Urnenanlage im Friedhof Steinach. Für das Dorfwirtshaus in Münster sind 30.000 Euro an Renovierungskosten und 20.000 Euro an Bauneben- und Planungskosten eingeplant.

 

Keine Einwendungen wurden aus der aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplanes GE Rotham II/1 mit Deckblatt 2 gestellt. Die Änderung beinhaltet die Erstellung einer Gas- und Trafostation und eines neuen Geltungsbereiches. Der Gemeinderat beschloss die erneute Auslegung.

Durch die Einführung des Ratsinformationssystems bedarf es einer Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Darin wurde die Möglichkeit einer elektronischen Ladung neu aufgenommen.Pfeil oben k

 

 

Sitzung vom 29. April 2021

Bedarf an Kindergartenplätzen anerkannt 


Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt - Bauleitplanung Wiedenhof eingestellt


Der Gemeinderat hatte sich am Donnerstag, 29. April 2021 mit zahlreichen Bauleitplanungsentscheidungen zu befassen. Kontrovers wurden Anträge zu Geschwindigkeitsbeschränkungen diskutiert. Mit der Polizei soll hier eine Lösung gefunden werden. Dem Gemeinderat wurde der Satzungsentwurf Kommunalunternehmen Abwasser Dienstleistung Donau-Wald vorgestellt. Mit einer Umfrage bei Eltern wurde eine Bedarfsanalyse für Kinderhaus und Grundschule erstellt. 

 

Der Gemeinderat befasste sich mit der Änderung der Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof. Aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind aus wasserrechtlicher Sicht Einwendungen erhoben worden. Die Gemeinde Steinach wollte die Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,4 erhöhen. Das Gebiet Wiedenhof befindet sich nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes teilweise im wassersensiblen Bereich. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wurde geraten eine hydrologisches Gutachten des Lohgrabens zu veranlassen. Während der Beratung kam zum Ausdruck, ob es sinnvoll sei, hohe Kosten für ein Gutachten auszugeben für eine Erhöhung der Grundflächenzahl, die das Landratsamt höchstwahrscheinlich ablehnen wird. Wohngebäude mit mehreren Wohnungen bringen Probleme mit den geforderten Stellplätzen und der Druck nach einem Lärmschutz von der Autobahn wird steigen. Das Gebiet Wiedenhof sei durch kleinere Gebäude strukturiert und es dürfe ja auch gebaut werden, jedoch nur im Rahmen der Festsetzungen. Aufgrund der vorliegenden wasserrechtlichen Stellungnahme nahm der Gemeinderat Abstand von der Änderung der Außenbereichssatzung und hob den Aufstellungsbeschluss wieder auf. Damit verbleibt die Grundflächenzahl bei 0,2. 

 

Als Satzung beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes GE Rotham II/2 mit Deckblatt Nummer vier. Aus diesem Bebauungsplan wird der Geltungsbereich geändert. Eine Fläche westlich der Bayerwaldstraße wird herausgenommen und dem Bebauungsplan GE/GI Steinach-Süd zugeordnet. 

 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Agendorfer Feld, auf dem eine Photovoltaikanlage entstehen soll, fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Der Flächennutzungs- und der Landschaftsplan sollen ebenfalls entsprechend geändert werden. 

 

Im Bereich des Kellerberges an der Raiffeisenstraße/Domkapitelstraße, hier sind bereits drei Baugrundstücke genehmigt, soll eine neue Nutzung erfolgen. Hierzu hat die Eigentümerin einen Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung gestellt. 2013 wurde bereits einmal eine Beteiligung der Fachstellen durchgeführt. Das Verfahren wurde jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Durch die lange Unterbrechung ist jetzt nochmals ein neuer Aufstellungsbeschluss notwendig. Die Antragstellerin möchte hier die Möglichkeit für die Bebauung mit sozialen Projekten schaffen. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss. Sämtliche Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.

 

Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Änderung des Bebauungs-und Grünordnungsplanes der Gemeinde Parkstetten Gewerbegebiet mit Deckblatt Nummer 5.
Weiterhin gab es keine Einwendungen zur Ortsabrundungssatzung zur Einbeziehungssatzung Muckenwinkling der Stadt Bogen.

 

Kontrovers wurde ein Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer im Bereich der Falkenfelser Straße diskutiert. Die Messungen zeigten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, das auf die Bautätigkeiten in der Falkenfelser Straße und auf die vermehrten Besucher und Wanderer der Waldgegend zurückzuführen ist. Die V85-Prozent-Geschwindigkeit die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 15 Prozent überschritten wurde, lag bei den Messungen im März bei 38 Stundenkilometern und im April bei 33 Stundenkilometern. Ein sehr hohes Verkehrsaufkommen zeigte auch die Gemeindeverbindungsstraße Pellham nach Wolferszell bei der Messung, obwohl die Straße nur für Anlieger zugelassen ist. Die V85-Geschwindigkeit lag hier bei 78 bei erlaubten 60 Stundenkilometer. Der Gemeinderat beschloss eine Verkehrsschau mit der Polizei durchzuführen, um alle Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung zu ermitteln.

 

18 Kommunen wollen sich zu einem Kommunalunternehmen Abwasser Dienstleistung Donau-Wald zusammenschließen. Die Aufgaben sollen die Erstellung, Weiterführung und Pflege eines qualifizierten digitalen Kanalkatasters und die Überwachung der gemeindlichen Kanalnetze und zugehörige Bauwerke sein. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der Unternehmenssatzung vorgestellt.

 

Für das Kinderhaus wurde dieses Jahr 2021 eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Von den 251 ausgegebenen Fragebögen sind insgesamt 84 bei der Gemeinde Steinach eingegangen. Trägerin der Kindertageseinrichtung Steinach ist die Katholische Kirchenstiftung Steinach. Die Gemeinde Steinach beabsichtigt, die Trägerschaft ab 1. September 2022 zu übernehmen. Eingeflossen in die Auswertungen ist auch eine Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus 134 Betreuungsplätze für den Kindergarten und 45 Betreuungsplätze für Krippenkinder durch den Gemeinderat anerkannt. Ab der Fertigstellung eines Neubaus, vermutlich 2023, werden 147 Betreuungsplätze für den Kindergarten und 60 Betreuungsplätze für Krippenkinder durch den Gemeinderat anerkannt.
Langfristig wirkt sich die steigende Zahl der Kindergartenkinder auch auf die Grundschule aus. Derzeit stehen fünf Klassenzimmer für den Unterricht zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2025/2026 müssen zwei weitere Klassenzimmer geschaffen werden. Für die Mittags-und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Steinach wird unter Berücksichtigung, dass neue Räumlichkeiten geschaffen werden müssen, ein Bedarf von 80 Betreuungsplätzen anerkannt.

 

Informiert wurde der Gemeinderat über den Antragsstopp des Amtes für ländliche Entwicklung. Die Gemeinde hatte sich mit dem Gedanken getragen an dem Projekt „Innen statt Außen – eine Förderinitiative für lebendige Dörfer“ teilzunehmen. Dem 17,5 Millionen Jahresetat stehen 160 Millionen Förderzusagen gegenüber. Betroffen sei laut Bürgermeisterin Christine Hammerschick auch das Wirtshaus in Münster. Hier liege jedoch bereits ein Planungsentwurf vor.

 

Im Kirchweg in Steinach wird derzeit die Wasserleitung durch den Wasserzweckverband Straubing-Land erneuert. Die Baumaßnahme wird rund zwei Monate dauern. Im Zuge dieser Maßnahme verlegt die Gemeinde Steinach gleichzeitig Leerrohre für Glasfaserkabel. Im Friedhof in Steinach wurde eine neue Urnenanlage aufgestellt.

 

Durch die geänderten Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben wird statt einer Renaturierungsmaßnahme des Steinachbaches entlang des neu zu bauenden Fuß- und Radweges vom Wertstoffhof nach Rotham, nur eine Gewässerstrukturverbesserungsmaßnahme durchgeführt. Hier werden in den Bachlauf einzelne Elemente eingebracht, die den Fließverlauf des Steinachbaches verändern. Im Herbst 2020 soll mit dem Fuß- und Radwegebau begonnen werden.Pfeil oben k

 

Sitzung vom 20.05.2021

Kostenübernahme für weitere Kindergartengruppe


LED-Leuchten im Ortsbereich Steinach

 

Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2021 standen Bauleitplanverfahren mit denen sich der Gemeinderat bereits in früheren Sitzungen befasste und nach Stellungnahmen der Behörden erneut beraten werden mussten. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Kostenübernahme einer weiteren Kindergartengruppe. Im Ortsbereich Steinach werden die bestehenden Peitschenleuchten gegen stromsparende LED-Leuchten ausgetauscht und in der Nacht die Leuchtleistung reduziert. 

 

Im März 2021 wurden die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren für das Allgemeine Wohngebiet Wolferszeller Weg aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Aufgrund von Einwendungen mussten die Festsetzungen in Plan und Text nochmals überarbeitet werden. Der Gemeinderat billigte in seiner letzten Sitzung den Entwurf mit Änderungen und beschloss die Auslegung.

 

Ebenfalls im März 2021 fasste der Gemeinderat den Beschluss den Bebauungsplan Schlossstraße-Münster mit Deckblatt Nummer 2 zu ändern. Auf Wunsch eines Grundstückseigentümers umfasst die Änderung die Erweiterung des Geltungsbereiches. Gleichzeitig wurde die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen. Dem Gemeinderat lagen die Stellungnahmen vor und der Gemeinderat beschloss die entsprechenden textlichen Änderungen. Nach Änderung der Planung entsprechend den Beschlussfassungen ist diese dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

 

Zuletzt wurden zum Bauleitplanverfahren „Änderung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes GE Rotham II/1 mit Deckblatt 2“ in der Sitzung des Gemeinderates vom 25. März 2021 die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Mit dem Deckblatt soll die Möglichkeit zur Errichtung einer Trafostation und einer Gasabgabestation für das Gewerbegebiet Steinach Süd geschaffen werden.

 

Zu einem Ortstermin trafen sich die Gemeinderäte vor der Sitzung in Münster im Baugebiet Ziegelofenweg II. Das Gelände des Baugebietes fällt nach Osten hin ab und seitens der Bauherren werden immer wieder Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich von Geländeauffüllungen gestellt. So war auch über einen Antrag zur Geländeauffüllung von 1,50 Metern zu beraten. Um eine sinnvolle Bebauung zu gewährleisten genehmigte der Gemeinderat die entsprechende Auffüllung.

 

Abgelehnt wurde ein Antrag auf Ablösung von Stellplätzen für ein Mehrfamilienhaus im Ortsteil Wiedenhof. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde beim Gemeinderat angefragt ob einer Ablösung von fünf Stellplätzen zugestimmt werden könnte.

 

Der Kulturförderverein Joseph Schlicht e.V. stellte den Antrag, ob die Gemeinde Steinach Mitglied des Vereins werden könnte. Der Gemeinderat beschloss dem Kulturförderverein Joseph Schlicht e.V. nicht als ordentliches Mitglied beizutreten. Die Förderung des Vereines erfolgt auf Antrag und projektbezogen.

 

Im Kinderhaus Sankt Ursula ist für das neue Kindergartenjahr die Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe notwendig. Von Pfarrer Christof Hagedorn erhielt die Gemeinde die Mitteilung, dass die Diözese Regensburg eine weitere Kindergartengruppe genehmigt, sofern die Gemeinde Steinach sich bereit erklärt die Kosten für diese Gruppe zu übernehmen. Der Gemeinderat fasste einen entsprechenden Beschluss.

 

Die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick teilte den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass für die Umrüstung der LED Leuchten im Ortsbereich Steinach ab Werk eine Halbnachtschaltung programmiert wird.

 

Gemeinderat Manfred Schreiner fragte an, ob für die Zukunft eine einheitliche Regelung zum Verfahren mit Anträgen auf Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne und der weiteren örtlichen Bauvorschriften (Einbeziehungssatzungen, Außenbereichssatzungen) geschaffen werden kann. In fast allen Sitzungen würde über Anträge auf Befreiungen oder Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften beraten und diskutiert. Gemeinderätin Martina Neumaier erklärte, dass man Befreiungen nicht immer konsequent ablehnen sollte, da die Bauherren viel Kapital in die Verwirklichung und Umsetzung ihres Wunschobjektes investieren würden. Abschließend war sich der Gemeinderat einig darüber, dass in den künftigen Bauleitplanungen zum einen auf sinnige sowie auf die den örtlichen Gegebenheiten angepasste Festsetzungen und zum anderen auf deren Einhaltung geachtet werden soll. 

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 Sitzung vom 10. Juni 2021

 

Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Abwasser

Bauleitplanung - Schulteich wurde verfüllt

 

Die Gemeinde Steinach tritt dem noch zu gründenden gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Abwasserdienstleistung Donau-Wald bei. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat am Donnerstag in seiner Sitzung. An der Kirchrother Straße in Münster sollen zwei Einfamilienhäuser errichtet werden. Hierzu fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes in den Zusammenhang bebauter Ortsteile. Der Gemeinderat wurde von Bürgermeisterin Christine Hammerschick informiert, dass der Schulteich verfüllt wurde.

 

Zu Beginn der Sitzung erläuterten Betriebsleiter Hans Buchmeier von der SER Straubing und Christian Pfeffer vom Kommunalunternehmen Niederwinkling den Entwurf der Unternehmenssatzung sowie den Bedarf an technischen Einrichtungen und Personal. Hans Buchmeier stellte die Aufgaben und Vorteile eines gKU den Gemeinderäten vor. Er verwies auf die seit 1996 geltende Eigenüberwachungsverordnung und stellte die jetzige Handhabung der Gemeinden mit den Möglichkeiten eines gKU gegenüber. Bürgernähe, Akzeptanz und das Angebot auch für die Hausanschlüsse der Grundstückseigentümer Lösungen anzubieten sei ein großer Vorteil eines gKU. Die qualitativ hochwertigen Kanalinspektionen dienen der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Die Qualität der Arbeit stehe im Vordergrund. Das gKU organisiert den Kanalunterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert, ausgewertet und eine Ganzheitssanierungsstrategie erarbeitet.

Christian Pfeffer, Vorstand des Kommunalunternehmens Niederwinkling, das seit 10 Jahren besteht, erläuterte die rechtlichen Vorgaben und stellte den Satzungsentwurf vor. Derzeit entscheiden die interessierten Gemeinden ob sie dem gKU beitreten wollen. Der Satzungsentwurf, der dem Gemeinderat vorlag, wurde mit dem Bayerischen Gemeindetag, Wasserwirtschaftsamt, der Regierung von Niederbayern und der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmt. Der Verwaltungsrat setzt sich aus je einem Rat der beteiligten Gemeinden zusammen. Anfang September könnte das gKU gegründet werden. Nach Eintrag ins Handelsregister und Bestellung eines Vorstandes könne mit den Arbeiten begonnen werden. Der Vorstand legt dem Verwaltungsrat Rechenschaft ab. Die Gemeinderäte nutzten die Gelegenheit sich durch Fragen eingehend zu informieren. Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Satzungsentwurf zu und beschloss den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Abwasserdienstleistung Donau-Wald.

 

In Münster soll in der Aufrother Straße eine Einbeziehungssatzung Münster-West II verwirklicht werden. Notwendig macht diese Satzung das Bauvorhaben für eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle. Der Satzungsentwurf wurde nochmals hinsichtlich der Wandhöhe und der Abstandsflächen angepasst und Hinweise zum neu auszuweisenden Wasserschutzgebiet aufgenommen. Die geforderten Ausgleichs- und Kompensationsflächen wurden berechnet und umgesetzt. Der Gemeinderat billigte den Entwurf und beschloss die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Nördlich der Tassilostraße in Münster ist die Errichtung einer Unterstellhalle geplant. Dieser Bereich soll in den Zusammenhang des bebauten Ortsteils einbezogen werden. Der Gemeinderat billigte den Plan und die textlichen Festsetzungen der geplanten Einbeziehungssatzung Münster-Nord und fasste den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

 

Erstmals auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehung einer Teilfläche eines Grundstückes in Münster, Kirchrother Straße, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Münster. Hier sollen zwei Einfamilienhäuser errichtet werden. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss und gab dem Antragsteller auf ein qualifiziertes Planungsbüro mit der Entwurfserstellung zu beauftragen. Die Kosten der Planung hat der Antragsteller zu tragen.

 

Diskutiert wurde über die Umsetzung der privaten Grünflächen im Baugebiet Ziegelofenweg II. Hier hatte ein Grundstückseigentümer die Böschung mit Granitsteinen ausgelegt und dazwischen die Pflanzungen angebracht. Jedoch entsprach die Pflanzung nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes, der eine zweireihige Bepflanzung auf 50 Prozent mit einer Mindestbreite von vier Metern vorsieht. Der Bauherr wird aufgefordert die vorgeschriebene Bepflanzung durchzuführen.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat von der Auffüllung des Schulteiches. Begründet wurde die Auffüllung mit einer Mängelrüge der Sicherheitsingeneurin der kommunalen Unfallverhütung aus dem Jahr 2019. Da ein Teich im Außenbereich einer Schule unzulässig ist, wurde die Verfüllung gefordert und nun umgesetzt.

 

Dem Gemeinderat wurde noch über ein Schreiben des Landratsamtes zur finanziellen Lage der Gemeinde informiert. Hierin wird bestätigt das die Haushaltssatzung 2021 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Das Landratsamt beurteilt die Entwicklung der Finanzplanung in den darauffolgenden Jahren als ungünstig. Zu den gemeindlichen Entwässerungseinrichtungen nahm das Landratsamt ebenfalls Stellung. Hier stellt sich eine Überdeckung heraus, die zu vermeiden ist, da die Gebührenkalkulation kostendeckend sein muss. Es wurde eine neue Kalkulation der Abwassergebühren angeraten. Neu kalkuliert werden sollen auch die Grabplatzgebühren, da die Gemeinde in den Jahren 2021 bis 2023 mit einem Defizit rechnet. Bei den Kindertageseinrichtungen ist dem Landratsamt noch eine Defizitvereinbarung mit der Bischöflichen Finanzkammer vorzulegen. Zum Kinderhaus St. Ursula wurde angemerkt, dass das jährliche Betriebskostendefizit in den Jahren 2021 bis 2024 betragsmäßig eines der höchsten Defizite im Landkreis Straubing-Bogen darstellt.

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Sitzung vom 24. Juni 2021

Photovoltaikanlage in Hoerabach

Bestand im Mastschweinestall wird erhöht - Josef Heisinger wird Feldgeschworener

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 24.06.2021 den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Agendorfer Feld. In Hoerabach soll eine weitere Photovoltaikanlage entstehen. Hierzu soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Agendorfer Feld aufgestellt werden. Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes wurden entsprechende Feststellungsbeschlüsse auf Grundlage der vorgelegten Planung gefasst.

 

Mit einer weiteren Bauleitplanung, der Änderung des Bebauungsplanes Schlossstraße Münster, der auf privatem Grund um fünf Parzellen erweitert werden soll, befasste sich der Gemeinderat mit sowohl der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch des Landschaftsplanes. Die Bauleitplanung wird bereits seit 2014 im Gemeinderat behandelt. Nachdem behördliche Fachstellen eine weitere Überarbeitung des Entwurfes forderten, billigte der Gemeinderat diese neuerlichen Änderungen und beschloss erneut die Auslegung und die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

In Rotham soll der Bestand im bestehenden Schweinemaststall erhöht werden. Derzeit sind 700 Tiere genehmigt und dieser Bestand soll um 167 Tiere auf 867 Tiere erhöht werden. Dazu ist eine bauliche Nutzungsänderung notwendig. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Martina Neumaier, ob hier eine höhere Geruchsbelästigung die Folge sei erwiderte Gemeinderat Josef Heisinger, dass bei einer solch geringen Erhöhung des Bestandes keine Erhöhung des Geruches wahrgenommen wird. Geschäftsleiterin Ursula Heller merkte an, dass dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren durch die Fachstelle Fachlicher Emissionsschutz am Landratsamt Straubing-Bogen geprüft werde. Der Gemeinderat erteilte hierzu sein Einvernehmen.

 

Zugestimmt wurde auch einem Antrag zum Neubau eines Bienenhauses mit Schleuderraum am Hatzenberg in Münster in der Nähe des Wasserhochbehälters.

 

Am 16. Juni wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurden überplanmäßige Ausgaben festgestellt die der Gemeinderat genehmigte. Hierbei handelte es sich um umbuchungstechnische Vorgänge bei den Ruhegehältern, Mehrkosten bei der Erweiterung der Kläranlage Kirchroth und somit erhöhten Anteil der Gemeinde Steinach, die das Abwasser aus Münster in die Kläranlage Kirchroth leitet, sowie Überschreitungen der Kosten beim Ausbau der August-Schmieder-Straße die durch Zusatzarbeiten angefallen sind. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 6.044.322 Euro und im Vermögenshaushalt mit 6.070.170 Euro fest. Der Übertrag zum Vermögenshaushalt beträgt 937.998 Euro. Die Zufuhr zur allgemeinen Rücklage erhöht sich dadurch auf 3.317.839 Euro.

 

Beim Zweckverband zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung in den Landkreisen Deggendorf und Straubing-Bogen ist Bürgermeisterin Christine Hammerschick als geborenes Mitglied Verbandsrätin. Ihr Stellvertreter im Zweckverband muss auch ihr Stellvertreter im Amt sein, so wurde Zweiter Bürgermeister Martin Haberl als ihr Stellvertreter bestellt.

 

In der vergangenen Sitzung wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass ein weiterer Feldgeschworener gesucht wird. Zweiter Bürgermeister Martin Haberl schlug Gemeinderat Josef Heisinger vor, der vom Gemeinderat als Feldgeschworener bestellt wurde.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Chamer Straße West der Gemeinde Parkstetten und hat hierzu keine Einwände.

 

Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat, dass die Gemeinde Steinach eine Straßenausbaupauschale in Höhe von 45.075 Euro erhalten habe. Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge werden die Gemeinden seit dem Jahr 2019 vom Freistaat Bayern unterstützt. Die Gemeinden erhalten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs staatliche Zuweisungen in Form der Straßenausbaupauschalen.

 

Im neuen Kindergartenjahr wird der Turnraum im Kinderhaus als Gruppenraum der zusätzlichen Gruppe „Wolke“ genutzt. Hierzu sind eine bauliche Nutzungsänderung und ein Brandschutznachweis notwendig. Architekt Udo Blien, der den Erweiterungsbau des Kinderhauses geplant hat, wird von der Kirchenstiftung mit dieser Planung beauftragt. Weiterhin, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick, steht die Möblierung dieses Raumes an. Aus dem Bestandsmobiliar konnte teilweise der Bedarf gedeckt werden. Jedoch ist zusätzliches Inventar und Spielgerät im Wert von 5.400 Euro anzuschaffen.

 

Von verschiedenen Gemeinderäten wurden die Mäharbeiten entlang von Straßen und Grünflächen angesprochen. Diese sollten verbessert werden. Durch das Unwetter am Mittwoch drang in einigen Kellern im Gemeindegebiet Wasser ein. Gemeinderat Stefan Heller bat die Verwaltung, die Bevölkerung auf die Notwendigkeit von Rückstauklappen hinzuweisen und dies in der nächsten Ausgabe des Gemeindeboten zu veröffentlichen.Pfeil oben k

 

Sitzung vom 20. Juli 2021

Satzung zum Kommunalunternehmen genehmigt

Urnengräber werden noch begrünt

Der Gemeinderat fasste im Oktober 2020 den Beschluss einen Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Wolferszeller Weg“ aufzustellen. Mit diesem Bebauungsplan sollen sechs Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden wurde der Plan aufgrund der vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen überarbeitet und im Mai 2021 ein Auslegungs- und Billigungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. In der Sitzung befasste sich der Gemeinderat erneut mit den Stellungnahmen der Behörden und fasste für den Bebauungs- und Grünordnungsplan den Satzungsbeschluss. Mit der Bekanntmachung wird der Plan rechtskräftig.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde dem Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses mit Garage und die Umfunktionierung des bestehenden Wohnhauses zum Betriebsleiterwohnhaus in Steinach/Agendorf, Mitterfelser Straße 2 erteilt.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße, Münster, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Münster vor. Hier wird die zulässige Aufschüttung um 0,35 Meter überschritten. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag zu.
Abgelehnt wurde der Befreiungsantrag eines Bauherrn im Baugebiet Oberes Dorf II, der einen 1,80 Meter hohen Sichtschutz an der Straßenseite errichten möchte. Ebenfalls nicht zugestimmt wurde die Errichtung einer Toranlage im Einfahrtsbereich vor der Garage.
Ein weiterer Antrag betraf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Rotham II/2 zum Vorhaben Tektur zum Neubau einer Fahrzeughalle mit Werkstatt, Bereitschafts- und Betriebsleiterwohnung in Steinach. Hier wurde vom Landratsamt festgestellt, dass das Urgelände falsch dargestellt wurde und die Wandhöhe nicht um 1,36 Meter, wie bereits genehmigt, sondern um 2,09 Meter überschritten wird. Der Gemeinderat stimmte dem zu.
Im Kinderhaus wird der Mehrzweckraum im neuen Kindergartenjahr als Gruppenraum der Gruppe „Wolke“ genutzt. Hierzu sind eine bauliche Nutzungsänderung und ein Brandschutznachweis notwendig. Dem vorgelegten Bauantrag zur Nutzungsänderung stimmte der Gemeinderat zu.

Der Gemeinderat lag die finale Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Abwasserdienstleistung Donau-Wald zur Abstimmung vor. Bereits in einer vorangegangenen Sitzung wurde diese dem Gemeinderat detailliert vorgestellt. 15 Gemeinde haben ihren Beitritt erklärt und zwei Gemeinden werden nach Auskunft von Bürgermeisterin Christine Hammerschick noch dazukommen. Die Satzung wird nach Unterzeichnung durch die Bürgermeister am 1. September in Kraft treten und die erste Verwaltungsratssitzung mit Wahl des Vorsitzenden abgehalten. Durch das gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald soll die geltende Eigenüberwachungsverordnung bei den Gemeinden realisiert werden. Das gKU organisiert den Kanalunterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert, ausgewertet und eine Ganzheitssanierungsstrategie erarbeitet.

Die Erweiterung der Urnenanlage mit dem Urnensammelgrab und neuen Erdurnengräbern ist fast fertiggestellt. Eine Begrünung der Betonwand bei den Erdurnengräbern und des Kieses wird noch durchgeführt. Informiert wurde der Gemeinderat von der Asphaltierung des Kirchweges und der laufenden Arbeit mit der Dachstuhlsanierung am Rathaus.

Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth sowie Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Rehberg", Roith.

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Sitzung vom 16. September 2021

Lebensmittelmarkt sowie Gesundheits -und Geschäftshauses geplant

 

Nach einer Sitzungspause im August befasste sich der Gemeinderat Steinach mit einer umfangreichen Tagesordnung. Insbesondere Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren und Bauanträge waren die Themen der Gemeinderatssitzung vom 16. September 2021, zu welcher erstmals digital geladen und ein digitales Sitzungsverfahren eingesetzt wurde.

 

Nach der Genehmigung der letzten Niederschrift wurden die eingegangenen Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung Münster West II behandelt. Auf einer Teilfläche der Flurnummer 426, Gemarkung Münster soll eine Teilfläche mit einer Größe von circa 3.080 Quadratmetern in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Münster zum Zweck der Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Lager- und Unterstellhalle mit einbezogen werden.

Im Zeitraum vom 25. Juni 2021 bis zum 26. Juli 2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Insbesondere wurde in den Stellungnahmen auf die zu erwartende Lärm-, Staub und Geruchsbelästigung hingewiesen, welche für die Anlieger nicht hinnehmbar wäre. Zum einen gehen von landwirtschaftlichen Nutzufahrzeugen aufgrund von großvolumigen Motoren starke Lärmemissionen aus und zum anderen wird durch den Zu -und Abfahrtsverkehr zur landwirtschaftlichen Halle mit einem erhöhten Lärmaufkommen gerechnet. Der Hinweis, der im Satzungsentwurf hinsichtlich der Belange der Landwirtschaft mit aufgenommen wurde ist zudem nicht akzeptabel und rechtswidrig. Auch ist der geplante Baukörper hinsichtlich seiner Ausmaße überdimensioniert und fügt sich nicht in das Ortsbild ein. Des Weiteren wurde die Einwendung erhoben, dass der Satzungsentwurf nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbart ist und dass es sich um eine „Gefälligkeitsplanung“ handelt. Zudem fehlt es der Einbeziehungssatzung an einer rechtlichen Grundlage. In der Abwägung der Stellungnahme widerlegte der Gemeinderat, dass es sich um eine Gefälligkeitsplanung handeln würde. Vielmehr handelt es sich um eine Ergänzungssatzung zur rechtskräftigen Einbeziehungssatzung Münster West, die unmittelbar an den räumlichen Geltungsbereich angrenzt. Für eine Ergänzungssatzung wird nicht die Erforderlichkeit, sondern nur die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verlangt. Zur Einwendung, dass der Baukörper überdimensioniert ist, wurde festgestellt, dass sich im näheren Umfeld mehrere Hallenbauten befinden. Auch wurde das Maß der baulichen Nutzung an die Gegebenheiten im näheren Umfeld angepasst. Hinsichtlich der Ermittlung und der abwägenden Bewertung der zu erwartenden Lärmemissionen ist eine sachverständige Ermittlung zu veranlassen.

Zur Einbeziehungssatzung Münster-Nord wurde ebenso im Zeitraum vom 25. Juni 2021 bis zum 26. Juli 2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Für die Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Flurnummer 67, Gemarkung Münster, soll eine Teilfläche von ca. 2.665 Quadratmetern am Nordrand von Münster einbezogen werden. Zum Satzungsentwurf sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nur einzelne redaktionelle Änderungen in den Festsetzungen durch Text zu ergänzen. Eine weitere Auslegung des Satzungsentwurfes ist nicht mehr durchzuführen. Der Gemeinderat nahm die Hinweise der Behörden und Fachstellen zur Kenntnis.

Auf dem Grundstück Flurnummer 843, Gemarkung Steinach soll ein Sondergebiet „Nahversorgungsmarkt Steinach“ ausgewiesen werden. Der Gemeinderat Steinach fasste hierzu bereits im Jahr 2016 den Aufstellungsbeschluss. Da sich hinsichtlich der geplanten Bebauung des Grundstückes sowie der geplanten Anordnung der Baukörper seit dem Jahr 2016 Änderungen ergeben haben, wurde dem Gemeinderat eine Planungsskizze zur Bebauung vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für das Sondergebiet „Nahversorgung Steinach“ neu gefasst. Geplant sind die Errichtung eines Lebensmittelmarktes sowie eines Gesundheits -und Geschäftshauses.

Zu den Bauanträgen Errichtung eines Balkons an einem Bestandsgebäude in Münster, Flurnummer 284/7 sowie zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Carport Balkon, Geräteraum und Stahlbetonstützmauer in Münster, Flurnummer 712, erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen. Nachdem für das Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet Rotham II/1 die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt wurde, wurde festgestellt, dass das Becken erweitert werden muss. Zum Bauantrag Ertüchtigung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet Rotham II/1 erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Der Gemeinderat erteilte weiter die Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne Gewerbegebiet Steinach zur Überschreitung der Baugrenzen zu Gunsten der Herstellung eines Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Flurnummer 1648 Gemarkung Steinach und von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg-West II zur Erstellung eines Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Flurnummer 536/105, Gemarkung Steinach. Weitere Befreiungen wurden für die Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe zur Errichtung einer Doppelgarage in Münster, Flurnummer 151/9, Gemarkung Münster (Baugebiet Schloßstraße) sowie zur Errichtung eine Dachterrasse in Steinach Flurnummer 286/18, Gemarkung Steinach mit der Dachform „Flachdach“ (Baugebiet Steinach-Ost) erteilt. Auch wurden die Gemeinderatsmitglieder informiert, welche Bauanträge an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden.

Der Allgemeine Sportverein Steinach rüstet die bestehende Sportplatzbeleuchtung des Schulsportplatzes auf LED-Technik um. Nachdem der Gemeinderat Steinach den Antrag des ASV Steinach auf die Einräumung eines vertraglichen Nutzungsrechtes am Schulsportplatz ablehnte und der Verein daher Fördermittel des BLSV entbehren muss, fasste das Gremium den Beschluss, dass für den Ausfall der Fördergelder ein Zuschuss in Höhe von € 3.465,00 gewährt wird.

Zum Antrag auf die Verlängerung des Kiesabbaus sowie der Rekultivierungsmaßnahmen auf den Grundstücken Flurnummern 249 bis 255, jeweils Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat Steinach das Einvernehmen. Entsprechend dem Antrag sollen die Fristen für den Kiesabbau bis zum 31.12.2026 und für die Rekultivierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2031 verlängert werden.

Zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 03. Oktober 2021 wurde nach der Durchführung eines Anhörungsverfahrens eine Verordnung erlassen. So können die Gewerbetreibenden in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham (einschließlich der Gewerbegebiete Rotham II/1 und Rotham II/2), Wolferszell und Agendorf am 03. Oktober 2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Verkaufsstellen offenhalten.

Die Gemeinderatsmitglieder wurden im weiteren Verlauf darüber informiert, dass die geplanten Maßnahmen am Steinachbach sowohl durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf als auch durch das Landratsamt als „Gewässerbauvorhaben“ einstuft wurden. Erst nach der Genehmigung des Antrages auf eine wasserrechtliche Erlaubnis, liegt die „Baureife“ für die Umsetzung vor. Die Ausschreibung des Geh- und Radwegebaus zwischen Steinach und Rotham verbunden mit den Maßnahmen am Steinachbach kann erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides durchgeführt werden. Zur Sanierung der Kellerbergstraße teilte die erste Bürgermeisterin den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass die Zustandsbewertung nach der Befahrung des Kanales in der Kellerbergstraße vorliegt. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates vorgestellt. Es steht jedoch fest, dass keine gravierenden Mängel vorliegen, welche die Durchführung von Tiefbauarbeiten erfordern würden. Auch für die Herstellung der Glasfaserinfrastruktur wurde die Ausführungsplanung erstellt. Die Ausschreibungsunterlagen zur Sanierung der Kellerbergstraße werden durch das beauftrage Ingenieurbüro aktuell zusammengestellt. Für den Winterdienst der Gemeinde Steinach wurde ein neues Schüttgutsilo mit einem Volumen von 75 Kubikmetern angeschafft. Das Silo wurde am 09. September 2021 aufgestellt. Auch wurden die Gemeinderatsmitglieder informiert, dass die Aufdach-Photovoltaikanlage am Rathaus Steinach am 15. September 2021 in Betrieb genommen wurde. Die energetische Sanierung des Rathausdaches ist somit abgeschlossen.

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Sitzung vom 21. Oktober 2021

Luftfilter für die Grundschule werden angeschafft

 

Glasfaserleitung für Sporthalle und Rathaus

Viele Bauanträge waren am Donnerstag, 21. Oktober 2021 bei der Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses zu behandeln. Weiterhin waren Beschlüsse zu Bauleitplanungen zu fassen und hinsichtlich des Vorkaufsrechtes der Gemeinde von Grundstücken wurde diskutiert. Neu gefasst wurden die Richtlinien für die Sportlerehrung und ehrenamtlich tätigen Personen. Für die Grundschule werden Luftfilter angeschafft.

 

Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Schlossstraße. Hier werden fünf Wohnparzellen geschaffen. Diese sind aber nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern befinden sich im Privatbesitz. Ebenso wurde der Flächennutzungs- und Landschaftsplan entsprechend geändert und der Gemeinderat fasste die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse.

 

Die Gemeinde nahm diese Planung zum Anlass, sich über den Erwerb von Baulandgrundstücken Gedanken zu machen. Der geplante Erlass einer Vorkaufssatzung wurde nicht beschlossen, da das neue Baulandmobilisierungsgesetz das kommunale Vorkaufsrecht hierfür aufweitet. Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben.

 

Der Gemeinderat wurde über die Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Voranfrage Sondergebiet SO Nahversorgung Steinach informiert. Entscheidend wird die Anordnung der Gebäude sein. Einzuhalten ist auch die Anbauverbotszone von 15 Metern zur Kreisstraße. Ob ein Kreisverkehr, Ampel oder zwei Linksabbiegespuren notwendig werden, wird durch das Landratsamt geklärt.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der bestehenden Einbeziehungssatzung Münster-Hatzenberg vor. Hierzu fand vor der Sitzung ein Ortstermin statt um sich von den örtlichen Gegebenheiten ein besseres Bild zu schaffen. Beantragt wurde die Erweiterung für drei Wohngebäude. Dem konnte sich der Gemeinderat nicht anschließen und fasste den Aufstellungsbeschluss, vorbehaltlich der Änderung, dass nur zwei statt drei Wohnhäuser eingeplant werden. Der Antragsteller hat die Kosten zu übernehmen und ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen.

 

Zahlreiche Bauanträge

Ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten mit PKW-Fertiggaragen in Münster, Wiedenhof wurde bereits mehrfach im Gemeinderat diskutiert. Die geforderten Stellplätze wurden nun nachgewiesen und die Grundflächenzahl eingehalten. Die Wandhöhe wird noch überschritten. Das Grundstück liegt nach Auskunft des Landratsamtes in einem wassersensiblen Bereich. Aus diesem Grund wurde auch die geplante Außenbereichssatzung nicht abgeändert, da hierzu hydraulische Berechnungen notwendig wurden, die nicht abschätzbare Kosten verursacht hätten. Der Gemeinderat erteilte hierzu das Einvernehmen mit der Maßgabe, dass auf die Gemeinde keine Kosten zukommen und durch die Nähe zur Autobahn keine Forderungen abgeleitet werden können.

Nicht einstimmig wurde zu dem Bauantrag zur Errichtung einer Dachterrasse mit Übergang zum Wohnhaus in Steinach, BG Steinach-Ost das Einvernehmen erteilt. Dieses Bauvorhaben ist bereits errichtet und soll nun nachträglich genehmigt werden.

 

Einstimmig wurde das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in Rotham erteilt.

 

An die bestehende Druckerei im GE Rotham soll einer Lagerhalle an die bestehende Produktionshalle angebaut werden. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform und Überschreitung der Baugrenze. Der Gemeinderat erteilte das Einverständnis.

 

Lüftungsanlagen für Grundschule

Der Gemeinderat beschloss die Klassen--und Betreuungsräume an der Grundschule Steinach mit Lüftungsanlagen auszustatten. Dazu werden elf dezentrale Geräte angeschafft. Die Kosten von 136.000 Euro werden mit 109.000 Euro bezuschusst. Nach dem Einbau wird die zentrale Belüftungsanlage außer Betrieb genommen.

Der Wunsch der Schulleitung, Telefone in den Klassenzimmern und in der Mittagsbetreuung zu installieren, wurde seitens der Verwaltung bereits in die Wege geleitet um zu prüfen, wie dies zu realisieren ist.

Ein weiteres Thema im Gemeinderat war die Installation von Panikschlössern in der Grundschule. Weiterhin wurde die Installation eines Defibrillators diskutiert. Hier wurde auch ein Standort am Sportzentrum angedacht. Da noch Fördermöglichkeiten zu klären sind, wurde eine Entscheidung nicht gefällt.

 

Der Leiter des Bauamtes Tobias Drexler erläuterte und zeigte Pläne und Bilder der Kanalbefahrung in der Kellerbergstraße. Seitens des Ingenieurbüros wurde ein Sanierungskonzept erstellt. Im ersten Sanierungsabschnitt in der Kellerbergstraße bis zur Raiffeisenstraße sollen die Straßensinkkästen an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Zu überlegen ist auch ob ein weiterer Regenwasserkanal für seitlich liegende Grundstücke erstellt werden soll und diese ihr Regenwasser dann hier einleiten, um den Mischwasserkanal zu entlasten.

 

Vorgestellt wurde dem Gemeinderat der neue Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung in Rathaus.

 

Geändert wurden die Richtlinien zur Ehrung von ehrenamtlich tätigen Personen und Sportlern

 

Keine Änderung erfährt der Beschluss vom 16. September 2021 hinsichtlich der Zuwendung an den ASV Steinach zur Errichtung einer neuen Flutlichtanlage. Diese wird bei einer Umstellung auf LED seitens des BLSV gefördert. Hierzu ist jedoch ein 25-jähriges Nutzungsrecht des Sportplatzes nachzuweisen, was die Gemeinde nicht erteilt. Um den Zuschussausfall auszugleichen hat der Gemeinderat im September den entsprechenden Beschluss zur Förderung mit 3.465 Euro gefasst. Der ASV stellte einen erneuten Antrag, da die Berechnung nicht richtig sei. Der Gemeinderat konnte aus dem neuen Antrag jedoch nicht erkennen, wie hoch die Zuwendungen seitens des BLSV seien. Somit bleibt die bisherige Beschlusslage bestehen.

 

Hinsichtlich des Breitbandausbaues der Sporthalle und Rathaus liegt ein Förderbescheid in Höhe von 76.325 Euro vor. Die Baukosten für die Verlegung einer Glasfaserleitung von der August-Schmieder-Straße liegen bei 110.074 Euro.

 

Informiert wurde der Gemeinderat hinsichtlich der Ergebnisse der Verkehrsschau mit der Polizei. In der Parkstettener Straße, die als Kreisstraße durch Münster verläuft, wird die Geschwindigkeit in der Kurve des ehemaligen Gasthauses nicht auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt.

Keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometer wird es beim Ortsteil Wiedenhof auf der Kreisstraße im Bereich der Abzweigung nach Münster geben.

 

Die Kirchenverwaltung Münster hat der Gemeinde mitgeteilt, dass in der Kirche St. Martin, die als Leichenhaus genutzt wird und in der Baulast der Gemeinde steht im Innenbereich Schäden am Altar und Wänden aufgetreten sind. Ein Ortstermin fand bereits mit dem Denkmalschutz und Architekt statt. Es wird ein Schadgutachten erstellt.

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Sitzung vom 25. November 2021

 

Kanal wird billiger, Grab teurer

Neue Kanalbeitrags- und Friedhofssatzung – Planung Bauschuttdeponie vorgestellt

In der Gemeinderatssitzung, die am Donnerstag, 25. November 2021 um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattfand, beschloss der Gemeinderat die Grabgebühren zu erhöhen. Gesenkt wurde indes die Zähler-Grundgebühr für die Kanalgebühren. Der Gemeinderat beschloss auch 2021 eine Jugendförderung für die Sportvereine in Höhe von 25 Euro pro Jugendlichen zu gewähren.

 

Zu Beginn der Sitzung wurde dem Gemeinderat die Planung zur Errichtung und Betrieb einer DK I Deponie in Hoerabach durch die Betreiberfirma und dem Planungsbüro vorgestellt. In Hoerabach wurde von 1973 bis 1984 Granit abgebaut. 1984 bis 1990 betrieb der ZAW Straubing eine Bauschuttdeponie. Seit 1990 wurde das Gelände als Schießanlage genutzt. Der Betrieb der Schießanlage wurde eingestellt. 2022 soll mit dem Rückbau der Schießanlage begonnen werden. Gleichzeitig soll das Planfeststellungsverfahren anlaufen. Gemäß Abfallablagerungsverordnung bezieht sich die Deponieklasse 1 auf eine „Deponie für Abfälle, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch stattfindet. “ 20 000 Kubikmeter Deponat sollen pro Jahr abgelagert werden. Dies entspricht im Durchschnitt zehn Anlieferungen durch Lastkraftwagen pro Tag, die ausschließlich von der Bundesstraße B20 kommend über die Kreis- und Staatsstraßen anfahren sollen. Die Betriebsdauer der Deponie auf 25 Jahre ausgelegt. Zunächst muss für die Altdeponie eine Basisabdichtung hergestellt werden, bevor weiteres Deponat abgelagert werden kann. Eine Oberflächenabdichtung schließt die Alt-Deponie ab. Fragen der Gemeinderäte zum Verkehr, Altmaterial, Verantwortlichkeit und Überwachung wurden durch die Betreiberfirma und durch den Planer beantwortet.

 

Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung in Agendorf. Dabei soll ein 700 Quadratmeter großes Grundstück in dem Zusammenhang bebauten Ortsteil Agendorf eingegliedert werden. Der Antragsteller hat die Kosten der Planung zu tragen.

 

Der Gemeinderat beschloss einen Nachtragshaushalt, der im Verwaltungshaushalt nun in Einnahmen und Ausgaben mit 5 849 400 Euro und im Vermögenshaushalt mit 4 225 200 Euro abschließt. Notwendig wurde der Nachtragshaushalt durch die Erhöhung des gesetzlichen Betriebskostenanteils für das Kinderhaus, den Unterhalt der Fahrzeuge für den Bauhof, den Unterhalt der Kläranlage sowie für die Abwasserbeseitigung, der Kreisumlage, des Ansatzes der Gewerbesteuereinnahmen und für Investitionen im Bereich Feuerwehrwesen.

 

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Milchviehstalles in Agendorf für 144 Stück Vieh.

 

Senkung und Gebührenerhöhung

Bei der Würdigung des Haushaltes der Gemeinde wurde durch das Landratsamt bei der Kalkulation der Kanalgebühren eine Überdeckung festgestellt. Da Kanalgebühren kostendeckend zu kalkulieren sind, wurde eine neue Kalkulation der Einleitungsgebühren veranlasst. Der Gemeinderat beschloss die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser bei 2,20 Euro zu belassen und die Zähler-Grundgebühren zu senken. Dadurch ergibt sich für die Mehrheit der Anschlußnehmer eine Senkung der Grundgebühr von 50 Euro auf 10 Euro pro Jahr.

 

Neu beschlossen wurde eine Satzung über die Benutzung des gemeindlichen Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen. Grundlage war die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, die für den Steinacher Friedhof angepasst wurde. Die Erweiterung von Grabstätten wie Urnen- und Erdurnengräber oder anonyme Grabstätten machten eine neue Satzung und eine neue Kalkulation notwendig. Die Erhöhung der Grabgebühren begründete Bürgermeisterin Christine Hammerschick mit den Investitionen am Friedhof sowie die Neukalkulation der Personalkosten und Gerätschaften für den Friedhof. So steigt die Jahresgebühr für ein Einzelgrab von 17 Euro auf 38 Euro, für ein Doppelgrab von 34 Euro auf 76 Euro. Ein Urnengrab erhöht sich von 26 Euro auf 40 Euro. Die neuen Erdurnengräber kosten 87 Euro pro Jahr.

 

 

30 km/h für Falkenfelser Straße

Ein Antragsteller hat für die Falkenfelser Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Eine Geschwindigkeitsmessung ergab das die Straße durchschnittlich mit 33 km/h befahren wird. Die Polizei hält eine Beschränkung für möglich. Dem Gemeinderat lagen noch zwei weitere Vorschläge des Antragstellers vor. Ein Vorschlag, sämtliche Straßen nördlich der Parkstettener Straße in eine Zone 30 umzuwandeln, wurde kontrovers diskutiert. Man einigte sich in der Falkenfelser Straße, ab der Kreuzung Tassilostraße eine Zone 30 zu errichten und damit die angrenzenden Zone 30 der Berghofstraße zu erweitern. Mit aufgenommen in die neue Zone 30 wird auch der Bereich der Tassilostraße, auf dem bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt

 

Der Gemeinderat gewährt den Ortsvereinen mit Jugendarbeit auch 2021 eine Förderung von 25 Euro pro Jugendlichen. Insgesamt werden 8 225 Euro an die Vereine ASV Steinach (176 Jugendliche), Wilde Wespen (86), Tennisclub (49) und Vorwaldschützen (18) ausbezahlt.

 

Der Jugendbeauftragte Patric Biermann informierte die Gemeinderäte, dass kürzlich die KLJB Steinach neu gegründet wurde. Die Vorstandschaft besteht aus 1. Vorsitzenden Tim Kieninger, 2. Vorsitzende Julia Heisinger, 3. Vorsitzende Franziska Fischer, Kassiererin Anna Wieser und Schriftführerin Antonia Berndt. Die Gruppenstunden finden immer am Donnerstag um 19 Uhr in der Alten Schule statt.

 

 Erdurnenanlage 2021 11 23 3

Neu angelegt und bepflanzt wurde die Erdurnenanlage im Steinacher Friedhof.

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Sitzung vom 16. Dezember 2021

 

Zuwendung für Steinacher Kirchenorgel beschlossen

 

Neue Gebührenliste vorgestellt

Der Gemeinderat Steinach beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember 2021 im Sitzungssaal des Rathauses, einen Zuschuss in Höhe von 7.250 Euro für die neue Kirchenorgel der Pfarrei Steinach zu gewähren. Dem Gemeinderat wurde die überarbeitete Gebührenliste über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis vorgestellt.

 

Zum ersten Tagesordnungspunkt fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur ersten Änderungssatzung der Einbeziehungssatzung „Münster südlicher Ortsbereich“. Bereits 2018 wurde hier ein Aufstellungsbeschluss gefasst, aber der Vorhabensträger hat erst jetzt die Planungsunterlagen vorgelegt. Im südwestlichen Ortsrandbereich von Münster soll ein Wohnhaus mit Garage für den Eigenbedarf entstehen. Der Gemeinderat wurde über die Festsetzungen der Einbeziehungssatzung informiert. Das Grundstück befindet sich in der Schutzzone W II des Trinkwasserschutzgebietes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe und grenzt an ein Biotop und an ein Naturschutzgebiet an. Zu klären sind auch noch die straßenmäßige Erschließung und der Unterhalt.

 

Eine 2.665 Quadratmeter große Teilfläche am Nordostrand von Münster soll für eine geplante Unterstellhalle in das bestehende Dorfgebiet einbezogen werden. Der Gemeinderat fasste für die Einbeziehungssatzung Münster-Nord den Satzungsbeschluss.

 

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude als Ersatzbau im Sackhof.

 

Aus der Bürgerversammlung wurde die Problematik der Kanalisation im Bereich der Hohen-Kreuz-Siedlung von einem Bürger nochmals vorgebracht. Wie Bürgermeisterin Christine Hammerschick erklärte, wurde hier bereits eine Kamerabefahrung durchgeführt und es wurden dabei keine Mängel festgestellt. Im Zuge der Sanierung der Kellerbergstraße 2022 wird jedoch nochmals die Anbindung der Hohen-Kreuz-Siedlung an die Straubinger Straße auf ihre Funktionalität hin überprüft.

 

Die Gebührenliste der Gemeinde Steinach über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis wurde 2013 letztmals angepasst. Dem Gemeinderat wurde nun die überarbeitete Gebührenliste vorgelegt, die sich auf alle Aufgabenbereiche im eigenen Wirkungskreis bezieht.

 

Die Katholische Kirchenverwaltung hat bei der Gemeinde Steinach einen Antrag auf Zuschuss für den Neubau einer Pfeifenorgel gestellt. Die Kosten betragen 437 000 Euro. Hierzu gewährt die Diözese Regensburg einen Zuschuss von 55 Prozent. 240 000 Euro bleiben als Eigenanteil bei der Pfarrgemeinde. Von diesem Eigenanteil sind bereits 167 500 Euro gesichert. Es verbleibt ein Defizit von 72 500 Euro. Der Gemeinderat beschloss einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent und somit in Höhe von 7 250 Euro zu gewähren.

 

Keine Einwendungen erhob der Gemeinderat zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Pfarrpfründe I der Gemeinde Parkstetten. Die Planung sieht den Neubau einer Kindertagesstätte vor sowie den Bau von Wohnungen für Betreutes Wohnen, weitere kleinere Wohneinheiten, damit der Bedarf an Wohnraum gedeckt wird. Die Ausweisung von Bauparzellen soll gewährleisten, dass weiterhin Baugrundstücke vorhanden sind. Keine Einwendungen erhob der Gemeinderat ebenfalls zum Parkstettener Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Chamer Straße.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über die Kommandantenwahl der FF Steinach, die am 10. Dezember 2021 stattfand. Tobias Schweiger wurde zum 1. Kommandanten und Stefan Sauerborn zum 2. Kommandanten gewählt.

Die Gemeinde Steinach erhält 2022 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 743 156 Euro. Für Steinach wurden vom Statistischen Landesamt die Einwohnerzahlen zum 30.06.2021 mit 3 222 Einwohner bekanntgegeben.

Für die Grundschule Steinach wurde für die digitale Ausstattung eine Förderung von 42 547 Euro gewährt. Das Medienkonzept wurde bereits erstellt.Pfeil oben k

 

Gemeinderatssitzung vom   17.02.2022   24.03.2022   31.03.2022   05.05.2022   19.05.2022   23.06.2022   30.06.2022   26.07.2022   15.09.2022   22.09.2022   28.10.2022   01.12.2022   22.12.2022

 

 

Sitzung vom 20. Januar 2022

Hochwasserschutzkonzept für Steinach

 

In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 20. Januar 2022 im Sitzungssaal des Rathauses informierte Dr.-Ing. Markus Ammer als Sachverständiger in der Wasserwirtschaft den Gemeinderat über den Sachstand zur Umsetzung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach. Bereits am 1. Oktober 2020 wurde dem Gemeinderat die Hochwasserstudie vorgestellt. Nun wurden die potentiellen Hochwasserschäden ermittelt, welche Kosten diese verursachen würden, mögliche Lösungen vorgelegt und sowie ein Vergleich von Kosten und Nutzen vorgestellt.

Dr.-Ing. Markus Ammer zeigte dem Gemeinderat das Einzugsgebiet des Steinachbaches und des Schanzlgrabens, das 11,9 Quadratkilometer beträgt. Beide Gewässer vereinigen sich bei der Saatzucht und fließen als Steinachbach weiter zur Kinsach.

Das hydrologische Modell für den Steinachbach und des Schanzlgrabens zeigt bei einem 100-jährigen Hochwasser, wieviel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Rund elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hat der Steinachbach dann zu transportieren, was er auf Grund seines Bachbettes nicht stemmen kann. Allgemeine Hochwasserschutzmöglichkeiten seien der Gewässerausbau, Schaffung von zusätzlichen Abflusswegen oder die Abflussreduktion durch einen Hochwasserrückhalt. Für Steinach komme nur die Abflussreduktion infrage. Eine Verbreiterung und Eintiefung des Steinachbaches wäre alles andere als einfach zu bauen.

Als potentielle Standorte sieht Dr.-Ing. Markus Ammer zwei Sperrbauwerke in Form von Erddämmen im Bereich des Schanzlweihers und des Fußweges an der Bärnzeller Straße vor. Beim Steinachbach müssten 135.000 Kubikmeter Wasser zurückgehalten werden. Der Damm wurde mit einer Länge von 150 Metern und einer Höhe von fünf Metern berechnet. Ein zweiter Damm wäre im Bereich des Schanzlweihers zu errichten. Dessen Rückhaltevolumen wurde mit 36.000 Kubikmeter Wasser, einer Dammhöhe von vier Metern und einer Länge von 110 Metern berechnet.

Dr.-Ing. Markus Ammer zeigte auf, dass, bei einem 100-jährigen Hochwasser, der entstehende Schaden an Gebäuden 2,9 Millionen Euro – ohne Infrastrukturschäden – betragen würde. Die Kosten für die beiden Sperrbauwerke betragen nach seiner Kostenschätzung 2,1 Millionen Euro. Die Variante des Gewässerausbaus schätzte Ammer auf 3,5 Millionen Euro.

Als nächstes müsse die Gemeinde diese Studie mit dem Wasserwirtschaftsamt abstimmen, so Dr.-Ing. Markus Ammer. Zu entscheiden sei vom Gemeinderat auch, welche Variante weiterverfolgt werden soll.

Dr.-Ing. Markus Ammer beantwortete noch die Fragen der Gemeinderäte zur Lebensdauer und Unterhalt der Sperrbauwerke und weiterer Standortmöglichkeiten.

 

Bauleitplanungen und Bauangelegenheiten

In Münster sollen am westlichen Ortsrand an der Kirchrother Straße zwei Wohngebäude entstehen. Hierzu ist eine Einbeziehungssatzung notwendig. Der Gemeinderat fasste den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

 

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat einem Bauantrag zum Neubau eines Freizeithauses mit Unterrichtsraum und Homeoffice in Pellham, mit der Auflage, dass das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickert werden muss.

 

Unter Vorbehalt erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag zur Hauserweiterung und Anbau mit zwei Wohnungen an das bestehende Wohnhaus in der Siedlung Kellerberg-West in Steinach. Hier hat der Bauherr die notwendigen Stellplätze und das Einhalten der Grundflächenzahl noch nachzuweisen.

 

Abgelehnt wurde ein Antrag auf Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach-Ost für eine Fertiggarage. Der Bauherr hatte die Garage errichtet und dabei die festgelegte Baugrenze des Bebauungsplans überschritten. Weiterhin stimmt die Dachform nicht mit dem Hauptgebäude überein. Das Landratsamt stellte dies bei einer Baukontrolle fest. Der Gemeinderat erteilte die beantragte Befreiung nicht.

 

Barrierefreie Toilette am Festplatz, Bürgerversammlung, Bayern-WLAN in der Schlossgaststätte

Die Vorbereitungen zum 150-jährigen Gründungsfest der FFW Steinach im Juli 2022 laufen. Hierzu ist auf dem Festplatz eine barrierefreie Toilette vorzuhalten, die in der bestehenden Toilettenanlage fehlt. Die Angebote eines barrierefreien Toilettencontainers zum Kauf schwanken zwischen 10.000 Euro bis 25.000 Euro. Diskutiert wurde nicht nur der Kauf, sondern auch die Anmietung für das Fest. Auch die Mobilität des Toilettencontainers kam zur Ansprache, um diesen auch an anderen Standorten einsetzen zu können. Der Gemeinderat genehmigte den Kauf eines barrierefreien WC-Containers. Nach Auswertung der Angebote soll das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten.

 

Auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Durchführung von Bürgerversammlungen in örtlichen Gastronomiebetrieben. 2020 ist die Bürgerversammlung ausgefallen und 2021 wurde diese Corona-bedingt in der Alten Turnhalle abgehalten. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erklärte, dass grundsätzlich die Bürgerversammlungen bisher immer in den örtlichen Gaststätten abgehalten wurden, lediglich sah man aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie in 2021 davon ab. Wenn sich die pandemische Lage entspannt, werden in Zukunft die Bürgerversammlungen auch wieder in den heimischen Gaststätten stattfinden.

 

Auf Antrag des Betreibers der Schlossgaststätte genehmigte der Gemeinderat einen weiteren Bayern-WLAN-Standort in der Schlossgaststätte in Steinach. Die nicht gedeckten Investitions- und Betriebskosten trägt der Antragsteller. Der Breitbandbeauftragte der Gemeinde Steinach Martin Haberl informierte in diesem Zusammenhang über die Nutzung der bisherigen Bayern-WLAN-Standorte. Das meiste Datenvolumen wird am Standort des Gasthauses Schmid abgerufen. Auch der Standort des Gasthauses Münster, KLJB Münster wird gut genutzt. Weitere Standorte befinden sich am Sportzentrum mit Feuerwehrhaus, Sportgelände mit Vereinsheim und Schützenhaus sowie in der Alten Schule in allen Stockwerken für VHS, Heimatarchiv, Bücherei und KLJB Steinach und Pfarreiräume.

 

 

Jahresrechnung der Gemeinde Steinach, Homepage Heimatarchiv

Der Gemeinderat wurde über die Jahresrechnung der Gemeinde Steinach informiert. Diese schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.357.985,74 Euro und im Vermögenshaushalt mit 5.380.700,35 Euro. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.127.989,36 Euro erwirtschaftet werden. Im ersten Nachtragshaushalt 2021 der Gemeinde Steinach wurde der Übertrag zum Vermögenhaushalt mit einer Höhe von 36.900,00 Euro veranschlagt. Nach Erstellung der Jahresrechnung übersteigt der tatsächliche Übertrag den Haushaltsansatz um 1.091.089,36 Euro. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 1.345.887,75 Euro zugeführt. Der Gemeinderat nahm die Jahresrechnung zur Kenntnis. Diese wird dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.

 

Erfreulich zeigt sich die Entwicklung der Aufrufe der Homepage des Steinacher Heimatarchives. Laut Gemeinderätin Claudia Heigl riefen im letzten Jahr 5.899 Benutzer 40.000 Seiten auf. Auf Facebook verfolgen 408 Abonnenten die Veröffentlichungen des Heimatarchives. Das Archiv zeigt unter www.heimatgeschichte-steinach.de Bilder, Dokumente, Vereinsunterlagen, Filme etc., der Menschen, Häuser und ihre Geschichten auf.


 

 

 Sitzung vom 17.Februar 2022

Gemeinde bekommt eine App

 

In seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Februar 2022 im Sitzungssaal des Rathauses wurde dem Gemeinderat die Muni-App für Gemeinden vorgestellt. Mario Fischer, Betreiber der Muni-App Bayern, einer Gemeinde-App, stellte den Gemeinderäten die aktuellen Funktionen vor. Mario Fischer zeigte an einem Gemeindebeispiel die Möglichkeiten dieser App auf. Das Amt für ländliche Entwicklung fördert die Einführung der Muni-App. Berichte, Mitteilungen, Ankündigungen und Warnungen kommen mit dieser App direkt an die Bürger. Individualisierbare Profile sind für Verwaltung, Gemeinderat und alle kommunalen Einrichtungen möglich. Bürgerversammlungen, Sitzungen, Feste und Feierlichkeiten können über die App angekündigt werden. Auch die Vereine können mit der App über das Vereinsleben berichten und Veranstaltungen ankündigen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Muni-App für zwei Jahre zu erwerben. Die Kosten liegen abzüglich der Förderung bei 1.200 Euro für die beiden Jahre. Über eine weiter Nutzung wird später ein gesonderter Beschluss gefasst.

 

 

Bauangelegenheiten und Haushaltsverordnung

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Außentreppe als Fluchtweg an einem Gebäude in Wolferszell. Im Baugebiet Oberes Dorf II soll der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage entstehen. Hierzu erteilte der Gemeinderat ebenfalls das Einvernehmen.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der ersten Änderung der Dienstanweisung zur kommunalen Haushaltsverordnung der Gemeinde Steinach für das Finanz- und Kassenwesen.

 

 

Toilettencontainer, Beleuchtung Gewerbegebiet zum Lehmoos, Waldwegausbau

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat von der Bestellung eines behindertengerechten Toilettencontainers für den Festplatz. Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung über die Anschaffung beraten und den Beschluss gefasst, einen behindertengerechten WC Container zu erwerben.

 

Es wird geprüft, ob an der neu gebauten Straße Zum Lehmoos im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach die Beleuchtung bis auf Weiteres abgeschaltet werden kann. Erst bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im westlichen Abschnitt des Gewerbe- und Industriegebietes soll die Beleuchtung wieder in Betrieb genommen werden. Auch wurde dort schon vermehrt Müllablagerungen durch parkende LkW`s festgestellt. Mülleimer sollen hier Abhilfe schaffen.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte, dass bezüglich der Förderung aus dem Regionalbudgets ILE nord23 die Verbesserung des Waldweges zwischen Agendorf und Mitterfels durch die Gemeinde Steinach gestellt wurde. In Zusammenarbeit mit dem Markt Mitterfels soll dieser fahrradtauglich gemacht werden.

 

 

BayernWLAN in Sporthalle, Parksituation August-Schmieder-Straße beim Schloss

In der neuen Sporthalle steht ab sofort BayernWLAN zur Verfügung. Die technischen Arbeiten wurden abgeschlossen.

 

Geprüft wird derzeit die Parksituation beim Schloss Steinach entlang der August-Schmieder-Straße. Hier parken derzeit viele Kleintransporter. Zusammen mit dem Eigentümer und der Polizei soll hier eine Lösung gefunden werden.


 

 

Sitzung vom 24. März 2022

 

Investitionsprogramm für 2022 wurde vorgestellt

 

Für den Gemeinderat Steinach standen in der letzten Gemeinderatssitzung sehr viele Tagesordnungspunkte zur Beratung an.

Neben mehreren Bauleitplanungen wurden dem Gemeinderat Steinach unter anderem das Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2022 sowie die Betriebskostenabrechnung 2021 und der Haushaltsplan 2022 des Kinderhauses Sankt Ursula vorgestellt.

 

Sanierung Pumpstationen

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung stellte Herr Hans Buchmeier ein Sanierungskonzept für die Pumpstationen im Gemeindebereich Steinach vor. Herr Buchmeier betreut im Auftrag der Straubinger Entwässerung und Reinigung (= SER ) seit 01. Januar 2021 die Kläranlage Steinach nebst den dazugehörigen 12 Pumpstationen im Gemeindebereich Steinach. Im Rahmen der Betreuung wurden an den Pumpstationen betriebstechnische Mängel festgestellt, die über einen Zeitraum von fünf Jahren behoben werden sollten. Priorität haben hinsichtlich der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Ersatzausstattungen die Anlagen an der Turmfalkenstraße und im Bauhof der Gemeinde Steinach. Für das Haushaltsjahr 2022 sind für die Ertüchtigung der Pumpstationen in Summe € 80.000,00 einzuplanen. Die Kosten für die Ertüchtigung der Pumpstation an der Turmfalkenstraße betragen geschätzt € 15.000,00. Die Reparaturen an der Anlage dulden keinen Aufschub, da es vor kurzer Zeit zu einem Abwasserrückstau kam. Die Pumpstation auf dem Bauhofgelände weist mitunter Sicherheitsmängel auf, die dringend behoben werden müssen. Unter anderem sind die Tauchwand, der Steg mit Geländer und die Schachtabdeckung zu erneuern. Das Regenüberlaufbecken ist mit einer Abdeckung zu versehen. Die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten betragen in Summe rund € 65.000,00. Für die Jahre 2023 bis 2026 sind für die Ertüchtigung der Pumpstationen im Schnitt jährlich circa € 70.000,00 einzuplanen. Bis zur Ertüchtigung der Kläranlage im Jahr 2027 sollen zudem alle Pumpstationen an ein Prozessleitsystem angeschlossen sein.

 

Bauleitplanungen

In Münster soll in Nähe der Kirchrother Straße auf einer Teilfläche die Möglichkeit einer Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden. Zur entsprechenden Einbeziehungssatzung Kirchrother Straße in Münster sind aus der Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sechs Stellungnahmen eingegangen. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land musste der Satzungsbeschluss vertragt werden, da seitens des Wasserversorgers noch die Wertung eines beizubringenden Baugrundgutachtens ausständig war.

 

Im südlichen Ortsbereich in Münster sollen im Bereich Buchbergstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses geschaffen werden. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Satzungsentwurf Einbeziehungssatzung südlicher Ortsbereich in Münster fielen tendenziell negativ aus. Seitens der Regierung von Niederbayern und auch dem Regionalen Planungsverband Donau Wald wurde die Planung abgelehnt, da die Ziele und Grundsätze der Raumordnung verfehlt werden. Nach dem Landesentwicklungsprogramm sollen flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen entwickelt werden. Außerdem müssten zunächst die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung vorrangig genutzt werden. Mitunter würde diese Planung eine Zersiedelung der Landschaft fördern. Die Gemeinde Steinach muss zunächst nachweisen, dass im Innenbereich von Münster keine Innenentwicklungsflächen zur Verfügung stehen. Da das Vorhaben laut dem aktuellen Wasserschutzgebietsantrag dem Schutzzonenbereich W II zuzuordnen ist, wird eine Bebauung von Seiten des Wasserzweckverbandes abgelehnt, da mit einer Bebauung in der Schutzzone auch die künftige Wasserversorgung gefährdet würde. In Anbetracht dessen fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass die Bauleitplanung bis zum Vorliegen der Genehmigung des Wasserschutzgebietsvorschlages zurückgestellt wird.

 

In Agendorf soll eine Teilfläche mit einer Größe von 700 m² am westlichen Ortsrand in Nähe der Mitterfelser Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil miteinbezogen werden.

Dem Gemeinderat Steinach wurde der Satzungsentwurf der Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße vorgestellt. Nach Billigung durch den Gemeinderat ist nun die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Fachstellenbeteiligung durchzuführen.

 

Die Gemeinde Kirchroth hat die Gemeinde Steinach an der Aufstellung des Bebauungsplanes Müllerberg in Aufroth beteiligt. Am nordwestlichen Ortsrand von Aufroth sollen zur Deckung des Wohnbedarfes 25 Bauplätze entstehen. Zum Satzungsentwurf erhob der Gemeinderat Steinach keine Einwendungen.

 

Die Kommunen in Bayern wurden durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aufgefordert bis zum 01. April 2022 eine Stellungahme zum Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogrammes abzugeben. Der Inhalt des Fortschreibungsentwurfes umfasst im Wesentlichen die Themenfelder zur  Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Stärkung der Kommunen, die Anpassung an den Klimawandel und gute Gesundheit sowie die Schaffung von nachhaltiger Mobilität. Der Bayerische Gemeindetag hat zum Entwurf bereits eine Stellungnahme erarbeitet, welche den Kommunen übersendet wurde. Laut dieser Stellungnahme beinhaltet der vorliegende Entwurf vor allem für kreisangehörige Gemeinden hohes Konfliktpotential. Mit der verfolgten Idee der Landesentwicklung könnte es zu einem Entwicklungsstopp in zahlreichen Landgemeinden kommen. Zudem würde durch eine weitergehende Begutachtungsanforderung in Planungsprozessen eine Entschleunigung herbeigeführt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Inhalten des Landesentwicklungsprogrammes und unterstützte die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vollumfänglich.

 

Bauangelegenheiten und Lekungsschilder Mooswiesen

Zum Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und sechs Garagen in Münster erteilte der Gemeinderat unter dem Vorbehalt des Nachweises von 10 Stellplätzen das gemeindliche Einvernehmen. Im Gewerbegebiet Rotham II/1 wurde die Errichtung von zwei Flüssiggasbehältern mit einer Höhe von 6,25 Metern und 15,53 Metern beantragt. Nach Vorstellung der Planung erteilte der Gemeinderat auch hierzu sein Einvernehmen. Für den Bereich des Baugebietes Schloßstraße in Münster wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage eingereicht, welchen der Gemeinderat nach Vorstellung der Planung billigte.

Auf Initiative des Gemeinderates Dr. Thomas Grundler werden im Bereich der Mooswiesen bei Steinach Lenkungsschilder auf ein „Wiesenbrütergebiet“ erstellt. Da seit dem Kalenderjahr 2020 erstmals seit über 15 Jahren wieder ein Kiebitzpaar auf den Sandbänken eines Weihers brütet, soll mittels der Lenkungsschilder eine Störung während der Brutphasen durch sich unvernünftig verhaltende Personen verhindert werden. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf die Errichtung von zwei Durchfahrtsverbotsschildern und zwei Hinweisschildern zu. Auch sollte auf den Hinweisschildern das Wappen der Gemeinde Steinach angebracht werden, um zu signalisieren, dass sich auch die Kommune für den Schutz der Wiesenbrüter einsetzt.

 

Investitionsprogramm 2022

Vor der Beratung über den Haushaltsplan wurde dem Gemeinderat Steinach das Investitionsprogramm für das Jahr 2022 vorgestellt. Für die Trockenlegung des Kellers und die Erneuerung der Fenster im Bereich des Rathaus-Altbaus wurden Finanzmittel in Höhe von rund € 140.000,00 eingeplant. Für die geplante Errichtung einer Löschwasserzisterne im Bereich Hatzenberg in Münster werden Kosten in Höhe von € 90.000,00 entstehen. Zudem wurden für die Anschaffung von beweglichen Anlagegütern für die Ortsfeuerwehren € 76.000,00 in den Investitionsplan eingestellt.  An der Grundschule Steinach sollen für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur sowie für die Anschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen rund

€ 120.000,00 investiert werden. Die Anschaffungen für die Digitalisierung werden in Höhe von € 50.000,00 mittels eines staatlichen Zuschusses gefördert. Am Gebäude der Grundschule Steinach müssen die Fenster ertüchtigt, sowie auch Fluchttüren aus den einzelnen Klassenräumen hergestellt werden. Hinzu kommen noch Investitionen für Sanierungen und Ersatzbeschaffungen von Mobiliar. Die Gesamtinvestitionen für diese Maßnahmen betragen in Summe ca. € 133.000,00.

Für die Herstellung des Radweges zwischen Steinach und Rotham wurden Ausgaben für die Tiefbaumaßnahmen in Höhe von € 78.000,00 berücksichtigt. Im April 2022 beginnen die Kanal- und Straßensanierungsarbeiten mit Verlegung von Breitbandinfrastruktur in der Kellerbergstraße. Für die Maßnahmen im ersten Bauabschnitt werden 2022 Kosten in Höhe von ca. € 672.000,00 entstehen. Die Investitionen für den Bereich Bauhof betragen in Summe € 188.000,00. So soll für den Bauhof für den Bereich Grünpflege und Winterdienst unter anderem ein Kleintraktor mit Anbauten angeschafft werden. Im Kalenderjahr 2022 wird auch die Glasfaseranbindung der Grundschule Steinach und des Rathauses Steinach hergestellt. Laut dem Ausschreibungsergebnis betragen die Kosten hierfür rund € 140.000,00. Auch an der Alten Schule in Steinach sollen im Kalenderjahr 2022 Investitionen für die brandschutzkonforme Ausstattung des Gebäudes getätigt werden. Die Kosten für die Erstellung einer baulichen Nutzungsänderung mit einem Brandschutznachweis sowie für die baulichen Maßnahmen wurden in Höhe von € 100.000,00 im Investitionsprogramm berücksichtigt. Der Gemeinderat Steinach genehmigte das Investitionsproramm zum Haushaltsplan 2022 mehrheitlich.

Für das Kinderhaus Sankt Ursula wurde die Betriebskostenabrechnung 2021 vorgestellt. Das bereinigte Defizit beträgt gerundet € 79.000,00. Auch der Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula für das Jahr 2022 wurde dem Gemeinderat Steinach vorgelegt. Demnach beträgt das Defizit € 42.000,00. Der Gemeinderat Steinach billigte den Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula.

 

Outsourcing Server, Vergabe Sanierung Kellerbergstraße,  Strombezug und Stellenplan 2022

Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung fasste das Gremium den Beschluss, dass die zentralen Dienste und IT-Fachverfahren auf das Outsourcing Verfahren NextGO umgestellt werden. Die monatlichen Kosten für den gesamten Serverbetrieb im Outsourcing betragen € 1.100,00.

 

Auch wurde der Auftrag zur Sanierung des ersten Bauabschnittes der Kellerbergstraße mit Kanalumlegung im Bereich Straubinger Straße/Hohe-Kreuz-Siedlung vergeben. Laut dem Vergabevorschlag wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter mit der Angebotssumme in Höhe von € 672.100,00 erteilt. Nach rechnerischer Prüfung der Angebote lag das Ausschreibungsergebnis um circa 20 Prozent über der Kostenschätzung des Ingenieurbüros, was mitunter durch die Preissteigerung von Baustoffen bedingt ist.

 

Für den Strombezug 2024-2026 fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass sich die Gemeinde Steinach erstmals an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH beteiligen wird. Die Kosten für die Erstellung der Ausschreibung betragen brutto € 1.140,00. Im Rahmen der Bündelausschreibung soll Normalstrom mit Ökostromanteil beschafft werden.

 

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurden dem Gremium der Stellenplan 2022 der Gemeindeverwaltung Steinach und des Kinderhauses Sankt Ursula vorgestellt. Der Gemeinderat Steinach billigte nach Erläuterung jeweils den Stelleplan für das Haushaltsjahr 2022.


 

Sitzung vom 31. März 2022

 

Haushalt umfasst 8,38 Millionen Euro

 

Haushaltsplan 2022

Wichtigster Tagesordnungspunkt bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 31.3.2022 war die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022. Der Gemeinderat hat den Haushalt mit drei Gegenstimmen beschlossen. Kämmerin Nadine Semmler, Geschäftsleiterin Ursula Heller und Bürgermeisterin Christine Hammerschick stellten den insgesamt 8,38 Millionen Euro umfassenden Haushalt den Mitgliedern des Gremiums vor. Weiterhin waren Beschlüsse zu Bauleitplanungen, Bauvorhaben und Vereinszuwendungen notwendig.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 wurden die verschiedenen Haushaltsansätze sorgfältig ermittelt und soweit erforderlich den allgemeinen Preissteigerungen und Kostenerhöhungen angepasst. Der ausgeglichene Haushalt schließt im Verwaltungshaushalt mit 6,185 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt mit 2,195 Millionen Euro ab. Die Steuersätze bleiben wie im Vorjahr bei der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bei 360 von Hundert gleich.

 

Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind die Steuern. Bei der Gewerbesteuer wird mit 800 000 Euro an Einnahmen gerechnet. Die Grundsteuer A, für agrarisch genutzten Boden, wird mit 50 000 Euro und die Grundsteuer B wird mit 352 800 Euro angesetzt. Der Einkommenssteueranteil der Gemeinde liegt bei 1,95 Millionen Euro. Der Umsatzsteueranteil hat einen Haushaltsansatz von 95 000 Euro und der Einkommenssteuersatz wurde mit 157 800 Euro festgelegt. Den Grunderwerbssteueranteil kalkuliert die Gemeinde mit 40 000 Euro. An Schlüsselzuweisungen sind 734 100 Euro vorgesehen. An Konzessionsabgaben erwartet die Gemeinde Einnahmen von 80 000 Euro. Die Kanalbenutzungsgebühren werden auf 325 200 Euro geschätzt. An Betriebskostenförderung für das Kinderhaus werden Einnahmen in Höhe von 609 200 Euro erwartet.

 

Die bedeutendsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Kreisumlage in Höhe von 1,667 Millionen Euro sowie die Personalausgaben in Höhe von 1,323 Millionen Euro. Der Personalkostenzuschuss für das Kinderhaus beträgt 1,042 Millionen Euro. Für die Bewirtschaftung der gemeindlichen Gebäude sind Ausgaben in Höhe von 162 000 Euro vorgesehen. 77 700 Euro sind an Gewerbesteuerumlage abzuführen und 71 000 Euro sind als Schulverbandsumlage zu bezahlen.

 

Die Finanzierung des Vermögenshauhalts 2022 setzt sich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 291 400 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 1 330 600 Euro, aus Zuweisungen und Zuschüssen mit 480 500 Euro und Beiträgen mit 90 600 Euro sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen mit 1 900 Euro zusammen.

 

Der Haushalt 2021 konnte mit einer Rücklagenzuführung in Höhe von 1 345 887 Euro abgeschlossen werden. Dieser Betrag wurde dem Vermögenshaushalt 2022 buchungsmäßig wieder vollständig zugeführt. Zum Jahresende ergibt sich laut Planung ein Rücklagenstand von 15 287 Euro. Im kommenden Haushaltsjahr und in den Folgejahren ergibt sich eine gewisse Anspannung hinsichtlich der zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des allgemeinen hohen gemeindlichen Investitionsvolumens einhergehend mit Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Punkte führen dazu, dass die dann vorhandenen Rücklagenmittel vollständig zum Haushaltsausgleich 2023 eingesetzt werden müssen. Im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 ist eine Kreditaufnahme eingeplant.

 

Zahlreiche Investitionen geplant

Am Rathausgebäude wurde eine PV-Anlage installiert. Die Fenster sollen ausgetauscht und der Keller trockengelegt werden. Für die Verwaltung ist die Neuanschaffung eines Servers notwendig. Beim Brandschutz ist die Neubeschaffung einer Dieselpumpe für der Feuerwehr Münster notwendig und eine Löschwasserzisterne in Münster-Hatzenberg ist zu errichten. Digitale Meldeempfänger sollen für die Feuerwehr angeschafft werden. In der Grundschule wird die digitale Infrastruktur ausgebaut, eine Audioanlage für die Aula ist geplant, Fluchttüren sind zu erneuern, ein Gartenhaus soll errichtet werden und ein Defibrillator soll angeschafft werden. In der alten Schule sind Sanierungsarbeiten und Umbauten hinsichtlich des Brandschutzes notwendig. Der Geh- und Radweg entlang des Steinachbaches zur Kreuzung Rotham soll gebaut und der Waldweg von Agendorf Richtung Mitterfels soll für Radfahrer verbessert werden. Die Sanierung eines Teils der Kellerbergstraße ist vorgesehen sowie die Erschließung des Gewerbegebietes in Wolferszell. Für den Bauhof ist der Erwerb von Maschinen, der Erwerb eines Kleintraktors und Kleinfahrzeuges vorgesehen. Bei der Straßenbeleuchtung wurden neue Straßenlampen im Gewerbegebiet installiert und im Dorfgebiet wurden die Straßenlampen auf LED-Technik umgerüstet. Bei der Abwasserbeseitigung steht die Sanierung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet an. Geplant ist der Bau einer Straße zur Neuregelung der Zu- und Abfahrt am Wertstoffhof.

 

Zuwendung für Kulturförderverein

Der Gemeinderat beschloss einen projektbezogenen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für den Antrag des Kulturfördervereines Joseph Schlicht e.V. zur Veranstaltung eines Kulturabends und zur Aufführung der Festmesse am Ostermontag. Für die Aktivitäten des 60plus-Treffs stellt die Gemeinde dieses Jahr wieder 1000 Euro zur Verfügung.

 

Kein Sondergebiet mehr

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und zwei Garagen in Münster, Aufrother Straße. Den Satzungsbeschluss fasste der Gemeinderat zur Einbeziehungssatzung Kirchrother Straße, Münster. Das Gebiet um das Schloss Steinach ist 1985 planungsrechtlich als Sondergebiet Fremdenverkehr genehmigt worden. Die Nutzung hat sich jedoch geändert und aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Teil des Gebietes dem Dorfgebiet zuzuschreiben und ein Teil als Gewerbegebiet auszuweisen. Der Gemeinderat fasste die entsprechenden Beschlüsse. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan werden entsprechend angepasst.


 

Sitzung vom 05. Mai 2022

 Bauanträge, Beteiligungsverfahren, Trauerwald

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 05. Mai 2022 wurden dem Gremium schwerpunktmäßig Bauanträge zur Beratung vorgelegt. Zum Beteiligungsverfahren an der Fortschreibung des Regionalplanes Donau-Wald wurden dem Gemeinderat die Planungsunterlagen vorgestellt und eine Stellungnahme zum Kapitel Wasserversorgung verfasst. Zudem informierte die erste Bürgermeisterin über das geplante Projekt der ILE nord23 zur Gestaltung eines Trauerwaldes.

 

Bauanträge

Zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE Furth mit Deckblatt 11 sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bogen mit Deckblatt Nummer 46 wurde die Gemeinde Steinach am Bauleitplanverfahren beteiligt.  Ein dort bestehender Gewerbebetrieb plant seinen Betrieb um eine Betriebshalle und ein Regallager zu erweitern. Der Gemeinderat Steinach erhob keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung der Stadt Bogen.

Mit Schreiben vom 29. März 2022 wurde die Gemeinde Steinach durch den Regionalen Planungsverband Donau-Wad informiert, dass das Kapitel XII „Wasserwirtschaft“ des Regionalplanes fortgeschrieben werden soll. Die Verbandsmitglieder haben Gelegenheit bis zum 20. Mai 2022 eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Dem Gemeinderat Steinach wurden die Unterlagen zum Entwurf vorgestellt. Im Kapitel BXII Wasserwirtschaft des Entwurfes zum Regionalplan wurden Vorranggebiete für die Wasserversorgung festgesetzt. Demnach wurden im Teilbereich 3 Flächen nordwestlich des Gemeindeteils Hoerabach als Vorranggebiete für die Wasserversorgung festgesetzt. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sind in den Regionalplänen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung außerhalb der Wasserschutzgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung festzulegen. Südlich des Ortsteiles Münster wurden laut dem Schutzgebietsvorschlag des Wasserzweckverbandes Flächen der Schutzzone W IIIA zugeordnet. An diese Flächen grenzen in Teilbereichen Vorrangflächen für den Kiesabbau an. Laut dem Entwurf des Regionalplanes Donau-Wald ist bedingt durch die Sensibilität der Einzugsgebiete eine zusätzliche Gefährdung des Grundwassers durch die Minderung der Deckschichten oder durch offene Wasserflächen zu vermeiden. Der Gemeinderat Steinach fasste mehrheitlich den Beschluss, dass aufgrund der vorliegenden, konkurrierenden und raumbedeutsamen Nutzung des Vorranggebietes für Bodenschätze zum Schutz der Grundwasserversorgung die betroffenen Flächen im Regionalplan Donau-Wald als Vorrangflächen für die Wasserversorgung festgesetzt werden sollen.

Zum Antrag auf Errichtung von zwei Dachgauben im Wohngebiet am Kellerberg IV erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Überschreitung der laut dem Bebauungsplan maximal zulässigen Vorderansichtsfläche von Dachgauben. Ebenso erteilte der Gemeinderat Steinach zum Bauantrag Neubau einer Kalthalle im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd das Einvernehmen. Ein dort ansässiger Gewerbebetrieb plant, eine Kalthalle mit einer Größe von 852 Quadratmetern zu errichten. Laut der vorliegenden Planung beträgt die Dachneigung drei Grad. Somit wird die laut dem Bebauungsplan festgesetzte, minimale Dachneigung von fünf Grad um zwei Grad unterschritten.

Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach-Ost für eine bestehende Fertiggarage wurde dem Gemeinderat Steinach nochmals zur Beratung vorgelegt. Das Nebengebäude wurde außerhalb der laut dem Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze errichtet. Hierzu erteilte das Gremium mehrheitlich kein Einvernehmen. Ebenso wurden die Vorgaben zur Dachform von Nebengebäuden laut dem Bebauungsplan nicht eingehalten. So wurde abweichend von der Dachform des Hauptgebäudes „Satteldach“ ein Nebengebäude mit der Dachform „Flachdach“ errichtet. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Antrag auf Befreiung von der Dachform mehrheitlich kein Einvernehmen.

Im Gemeindeteil Wiedenhof bei Münster soll ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und PkW-Fertiggaragen errichtet werden. Das Vorhaben soll im Geltungsbereich der bestehenden Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof verwirklicht werden. Nach Prüfung des Bauantrages wurde durch den Wasserzweckverband Straubing-Land gefordert, dass die ursprünglich geplanten Kellerräume aufgrund des bestehenden Wasserschutzgebietes nicht errichtet werden dürfen. Die Planung wurde aufgrund dessen nochmals überarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte nach Änderung der Planung sein Einvernehmen.

Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass die Bauarbeiten zur Sanierung der Kellerbergstraße, Kanalverlegung im Bereich Hohe-Kreuz-Siedlung und Straubinger Straße und sowie die Herstellung der zweiten Zu- und Abfahrt zum Wertstoffhof Steinach ab Mitte Juli 2022 beginnen werden.

 

Leserbrief

Zudem wies die erste Bürgermeisterin die Gemeinderatsmitglieder aufgrund eines Leserbriefes zum Haushaltplan 2022 darauf hin, dass die darin getroffenen Aussagen zum Finanzplan mit Investitionsprogramm missverständlich formuliert waren. Der Finanzplan ist im Grundsatz nicht verbindlich. Er ist auch nicht wie der Haushaltsplan die Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der Finanzplan wird vielmehr nach Orientierungsdaten aufgestellt und fortgeschrieben. Insbesondere für die geplanten Anschaffungen betreffend den Bereich Bauhof wurden für die Finanzplanjahre Einwendungen erhoben, nach welchen die Finanzplanwerte 2023 mit 2025 in Höhe von € 150.000,00 zu hoch sind. In den vergangenen zehn Jahren wurden für den Bereich Bauhof durchschnittlich Investitionen in Höhe von € 150.000,00 getätigt. Somit ist der Vorwurf, dass bei der Finanzplanung Willkür angewendet wurde, nicht gerechtfertigt.

 

Beteiligtenversammlung ILE nord23

Am 22. April 2022 fand die Beteiligtenversammlung der ILE nord23 statt. Anlässlich der Versammlung wurde ein Konzept zur Gestaltung eines Trauerwaldes vorgestellt. Da auch im Gemeindebereich Steinach potentielle Flächen für die Gestaltung eines Trauerwaldes existieren, hat die erste Bürgermeisterin das Konzept eines Trauerwaldes vorgestellt. Vorzugsweise soll das Konzept des Trauerwaldes in einem Mischwald umgesetzt werden. Die Fläche sollte zudem von anderen Grund -und Waldstücken so abgegrenzt werden, dass sich Spaziergänger oder Besucher bewusst sind, dass sie sich auf einer Beisetzungsfläche befinden. Laut Bestattungsrecht muss die Gemeinde die Trägerschaft übernehmen. Auch muss das Areal durch die Gemeinde gewidmet werden und es muss gewährleistet sein, dass Beisetzungen mindestens 100 Jahre auf der Fläche vorgenommen werden können. Die erste Bürgermeisterin zeigte den Gemeinderatsmitgliedern Bilder von bestehenden Anlagen. Aufgrund steigender Nachfragen nach Bestattungen im Naturwald sollte sich auch die Gemeinde Steinach darum bemühen, geeignete Flächen auszuweisen.

Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass die wegen der Covid-19-Pandemie ausgefallene Ehrung von Sportlern sowie Funktionären im Ehrenamt und Wahlhelfern am 06. Oktober 2022 stattfinden wird. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde zum Bauleitplanverfahren Sondergebiet Nahversorgung der Auftrag zur Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschafsplanes an das Planungsbüro Heigl in Bogen erteilt. Abschließend wurden dem Gemeinderat Steinach die Erhebungsdaten für die Erstellung einer Studie zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vorgestellt.


 

Sitzung vom 19.05.2022

 

In der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2022 stellte der Architekt Hans-Peter Gartner den Vorentwurf zur Sanierung des Gasthaues in Münster vor. Zur Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße, Agendorf, fasste das Gremium nach Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen den Satzungsbeschluss.

 

Renaturierung Steinachbach

Zu Beginn der Sitzung wurde durch Beschluss des Gemeinderates der Tagesordnungspunkt zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Projekt „Renaturierung Steinachbach“ in die Tagesordnung mit aufgenommen.

 

Sanierung Gasthaus Münster

Nach Bekanntgabe der Beschlussfassungen des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 05. Mai 2022 begrüßte die erste Bürgermeisterin den Architekten Hans-Peter Gartner, der die Vorentwürfe zur Sanierung des Gasthauses in Münster vorstellte. Der Vorentwurf wurde bereits im Frühjahr 2021 durch den Architekten ausgearbeitet, jedoch wurde im Jahr 2021 aufgrund des damals geltenden Versammlungsverbotes von der Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Planung abgesehen. Im ersten Schritt sollte der Gemeinderat Steinach Kenntnis vom Vorentwurf erlangen, bevor die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

Zunächst zeigte Architekt Hans-Peter Gartner an Hand der von ihm erstellten Bestandspläne, dass am Objekt bereits zahlreiche Um- und Erweiterungsbauten vorgenommen wurden. Deutlich erkennbar ist dies im Bereich des bestehenden Saales im ersten Stock, wo ein Teil der tragenden Mauer abgebrochen wurde, um den Raum zu vergrößern. Laut dem Planungsentwurf würden der Haupteingang und die Anordnung der Küche unverändert bleiben. Jedoch müsste das Treppenhaus an anderer Stelle erstellt werden, um einen Aufzugschacht herstellen zu können. Für den Zugang zu den Sanitäranlagen könnte am östlichen Teil des Gebäudes ein Nebeneingang mit Zugang zu den Sanitäranlagen, Technikraum sowie zum Treppenhaus mit Lift geschaffen werden. Dieser Bereich würde durch eine Zwischentüre von den weiteren Räumen im Erdgeschoss separiert, sodass die WC-Anlagen und die Räumlichkeiten im Obergeschoss unabhängig von einem Schank- und Küchenbetrieb genutzt werden könnten. Die Sanitäranlage im Erdgeschoss würde um ein behindertengerechtes WC erweitert und es könnte eine öffentlich zugängliche Toilette hergestellt werden. Laut dem Entwurf würde vorgelagert zum Saal ein Garderobenraum entstehen. Im südwestlichen Bereich des Obergeschosses wurden eine Theke mit einem Vorratsraum eingeplant. Um die Nutzung für weitere Angebote und Organisationen möglich zu machen, würden westlich angrenzend an den Saal ein größerer Raum mit ca. 65 m² sowie drei weitere Räume mit jeweils einer Größe von ca. 14 m² für flexible Nutzungen geschaffen. Diese Räume könnten unabhängig vom Saal über das Treppenhaus mit Lift erreicht werden. Die bereits bestehende Fluchttreppe ausgehend vom Obergeschoss wurde an der gleichen Stelle vorgesehen. Herr Hans-Peter Gartner erklärte, dass das Objekt durchaus sanierungswürdig ist, zumal laut den Unterlagen des Archives für Heimatgeschichte die ersten bekannten Besitzer des „Wirtshof“ am Kirchplatz in Münster bereits im Jahr 1643 erwähnt wurden. Somit ist das Gebäude als prägender Bestandteil des Ortsbildes von Münster zu werten. Im nächsten Schritt müssten nun Untersuchungen der Bausubstanz sowie ein Gutachten zur Statik erstellt werden, um abschließend klären zu können, ob eine Sanierung möglich ist. Die erste Bürgermeisterin erklärte weiter, dass die Entwurfsplanung im Rahmen einer öffentlichen Versammlung den Gemeindebürgern vorgestellt werden soll. Sinn von Dorfentwicklungsprojekten ist es nämlich, dass deren Umsetzung auf Initiative der künftigen Nutzer erfolgt.

 

Baumaßnahmen

Zur Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße in Agendorf hatten die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis zum 13. Mai 2022 die Gelegenheit eine Stellungnahme zur Bauleitplanung abzugeben. Am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Agendorf soll an der Mitterfelser Straße auf einer Fläche von ca. 960 m² die Möglichkeit der Bebauung für ein Austragshaus mit Doppelgarage geschaffen werden. Nachdem aus der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind und die Stellungnahmen der Behörden und weiteren Beteiligten durch den Gemeinderat Steinach abgewägt wurden, fasste das Gremium den Satzungsbeschluss.

Die Gemeinde Steinach wurde von der Stadt Bogen um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Weinberg I“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 41 gebeten. In Nähe des Schulzentrums in Bogen soll ein Sondergebiet für Grundschule und Kindergarten entstehen. Seitens der Gemeinde Steinach werden keine Einwendungen erhoben. Auch wurde die Gemeinde Steinach zur 3. Einbeziehungssatzung „Obermiethnach“ der Gemeinde Kirchroth am Verfahren beteiligt. Gegen die dort geplante Einbeziehung einer Fläche von ca. 2.750 m² zur Bebauung mit Einfamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten erhob der Gemeinderat Steinach ebenso keine Einwendungen.

Für den Ausbau eines Dachgeschosses mit dem Einbau einer Dachgaube im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kellerberg IV in Steinach wurden Befreiungen von den Festsetzungen zur maximalen Vorderansichtsfläche von Dachgauben mit 1,5 m² sowie von der Dachneigung beantragt. Der Gemeinderat erteilte die Befreiungen zur Errichtung einer Dachgaube mit einer Ansichtsfläche von 13,75 m² sowie zur Erstellung eines Daches mit einer Neigung von 12 Grad.

Die Eigentümer des Wohnbaugrundstückes Flurnummer 138/6, Gemarkung Münster, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ziegelofenweg II liegt, beantragten die Errichtung einer Stützmauer in Angrenzung an die Erschließungsstraße „Am Radelfleck“. Laut dem rechtkräftigen Bebauungsplan dürfen straßenseitig keine Stützmauern errichtet werden. Da der Höhenunterschied im betroffenen Bereich sehr groß ist, bzw. das Gelände stark abfällt, billigte der Gemeinderat Steinach die Errichtung der Stützmauer mehrheitlich.

Zu Renaturierungsmaßnahme am Steinachbach soll aufgrund der damit einhergehenden Herstellung des Geh- und Radweges zwischen Steinach und Rotham der Antrag auf vorzeitigten Maßnahmenbeginn gestellt werden. Insbesondere soll der Antrag im Hinblick darauf gestellt werden, dass die Maßnahme im Kalenderjahr 2022 umgesetzt wird. Nach Prüfung und gutachtlicher Stellungnahme durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, kann die Ausschreibung der Gewerke bereits vor Erteilung der Genehmigung zum Vorhaben erfolgen. Der Gemeinderat Steinach billigte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass die Würdigung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 des Landratsamtes Straubing-Bogen eingegangen ist. Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von 7,46 Prozent der bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. In den darauffolgenden Jahren ist nach derzeitiger Finanzplanung von einem gleichbleibenden Niveau des bereinigten Ergebnisses von fünf Prozent auszugehen. Dieses Ergebnis ist insgesamt als zufriedenstellend zu beurteilen.

 

nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurde der Antrag auf Gestattung zur Verlegung einer Kabelleitung ausgehend von einer Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Wiedenhof bis zur geplanten Übergabeschutzstation in Nähe Bayerwaldstraße 1 zurückgestellt, da der vorgelegte Entwurf des Gestattungsvertrages noch inhaltlich zu überarbeiten ist. Insbesondere ist durch den Vorhabenträger sicherzustellen, dass die gesamte Kabelleitung mittels GPS eingemessen wird und dass der Gemeinde Steinach als Gestattungsgeberin die lagegenaue, digitale Einmessung sowie eine Plandokumentation überlassen werden.

Für die Anschaffung eines gebrauchten Kleintraktors mit Anbaugeräten für den Mäh- und Winterdienst wurde der Auftrag an die Firma Wenk, Steinach erteilt. Die Anschaffungskosten betragen rund 38.200,00 Euro.

Auch billigte der Gemeinderat Steinach die Vorschlagsliste zur Ehrung von ehrenamtlich tätigen sowie von verdienstvollen Personen durch die Gemeinde Steinach.


 

Sitzung vom 23.06.2022

 

E-Tankstelle beginnt mit Testphase

In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 23. Juni 2022 im Sitzungssaal des Rathauses waren zahlreiche Bauanträge zu behandeln.

 

Bau

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zur Nutzungsänderung von einem Gartenhaus zur Wohnnutzung im Ortsteil Berghof. Im Baugebiet Oberes Dorf II wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze erteilt. Hier soll ein Stellplatz für einen Wohnwagen errichtet werden, der die Baugrenze überschreitet. Vom Baugebiet Münster „Am Waldweg“ lag dem Gemeinderat ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Einfriedung vor. Dort soll eine zwei Meter hohe Einfriedung als Sichtschutzwand errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht dies jedoch nicht vor. Der Gemeinderat lehnte eine Befreiung ab.

Zugestimmt wurde zwei Befreiungen zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Münster im Baugebiet Schlossstraße hinsichtlich der Dachneigung der Terrasse und der Zufahrtsrichtung. In Steinach im Baugebiet Kellerberg II soll ein Wohnhaus erweitert werden. Hierzu ist für den Erweiterungsbau eine Befreiung von der Dachneigung des Bebauungsplanes notwendig. Der Gemeinderat erteilte diese Befreiung.

 

Floating-PV-Anlage

Auf einer ausgebeuteten Kiesgrube soll auf der Wasserfläche an der Kreisstraße SR 8 nach Münster Richtung Friedenhain eine Floating-Photovoltaikanlage - schwimmender Solarpark – errichtet werden. Solche Anlagen bieten den Vorteil, weitere Flächen für die Energiewende nutzen zu können und Landnutzungskonflikte zu minimieren. Dem Gemeinderat lag hierzu eine Voranfrage vor. Nach Sachverhaltsdarstellung genehmigte der Gemeinderat die Errichtung.

 

E-Tankstelle

Zweiter Bürgermeister Martin Haberl, der die Sitzung leitete, gab bekannt, dass die Gemeinde Steinach 48800 Euro Straßenausbaupauschale erhält. Beim Rathaus wurde eine Ladestation für Pkw errichtet. Diese geht nun in die Testphase. Im Rathaus sind die entsprechenden Ladekarten erhältlich. Mit dem Strom aus der PV-Anlage des Rathauses kann dann kostenlos getankt werden. Für den Bauhof wird ein Kommunaltraktor von der Firma Wenk angeschafft.

 

Gemeinderat Josef Fischer stellte schriftlich den Antrag die Grünpflege am innerörtlichen Steinachbach durchzuführen.

 

Der Markt Mitterfels stellt den Bebauungs- und Grünordnungsplanes "WA Pimaisset-Erweiterung" auf. Hierzu wurde die Gemeinde Steinach im Rahmen der Behördenbeteiligung benachrichtigt. 17 Wohnparzellen sollen hier entstehen. Der Gemeinderat erhob hierzu keine Einwendungen.


  

Sitzung vom 30.06.2022

Nach Eröffnung der Gemeinderatssitzung vom 30. Juni 2022 wurden die in nichtöffentlicher Sitzung vom 23. Juni 2022 gefassten Beschlüsse bekanntgegeben.

Die Gemeinde Steinach genehmigte in der nichtöffentlichen Sitzung den Gestattungsvertrag zur Verlegung und den Betrieb einer Kabelleitung in den Grundstücken der Gemeinde Steinach Flurnrn. 198/1, Gem. Münster; 851, 854, 865, 874/1, 874/2, 883, 898/1, 898/2 jew. Gem. Steinach sowie Flurnrn.999, 2003 Gem. Agendorf sowie zur Errichtung einer Übergabeschutzstation auf dem Grundstück Flurnummer 2003, Gemarkung Agendorf.

 

Grundstücksangelegenheiten

Unter dem Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten fasste das Gremium den Beschluss, dass die Grundstücksverhandlungen zum Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 773, Gemarkung Münster durch die erste Bürgermeisterin aufgenommen werden sollen. Der Antrag auf Grunderwerb einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes (Weg) Flurnummer 424, Gemarkung Münster wurde durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt. In Münster wurde auf dem Grundstück Fl.Nr. 164, Gemarkung Münster ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichtet. Der Bauherr stellte den Antrag, dass der vorhandene Hochbord zu Gunsten der Erstellung einer Hofeinfahrt abgesenkt werden soll. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat Steinach zu, jedoch sind die Kosten für die Absenkung des Gehweges durch den Bauherrn zu tragen. Dem Antrag auf die saisonale Errichtung von zwei Kürbisverkaufsständen im Gemeindebereich wurde ebenso zugestimmt. Mit Bescheid vom 25. September 2020 wurden die Gebühren zu einem Einsatz der FF Steinach abgerechnet. Gegen diesen Bescheid wurde durch den Bescheidempfänger ein Widerspruch erhoben. Seitens der Gemeinde Steinach wird dem Widerspruch nicht abgeholfen. Der Gemeinderat Steinach fasste daher den Beschluss, dass der Widerspruch an die Widerspruchsbehörde weiterzuleiten ist.

In Wolferszell soll auf dem Grundstück Flurnummer 1735, Gemarkung Agendorf, mit einer Größe von ca. 15.525 m² ein Gewerbegebiet entstehen.

Vor der Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde dem Gemeinderat Steinach der durch das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro ausgearbeitete Vorentwurf vorgestellt.

Als Art der baulichen Nutzung wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Nr. 10 BauNVO ein Gewerbegebiet mit Beschränkung nach § 8 BauNVO ausgewiesen.

Zulässig sind dort Gewerbebetriebe aller Art, sowie Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke.

In den Parzellen vier bis sechs, die an die bestehende Bebauung angrenzen, sind nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB Wohnungen für Aufsichts-und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wurde die Grundflächenzahl mit maximal 0,8 und die Geschossflächenzahl mit maximal 1,6 festgesetzt.

Als Bauweise wurde die offene Bauweise mit einer maximalen Länge der Gebäude von 50 Metern gewählt.

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen im Plan festgelegt.

Für die Abstandsflächen gelten die Regelungen gem. Art. 6 der Bayerischen Bauordnung.

Die maximal zulässige Wandhöhe wird mit 8,50 Meter und die maximal zulässige Firsthöhe mit 10,50 Meter festgesetzt.

Zulässige Dachformen sind Sattel-, Pult- oder Flachdach. Die Dachneigung beträgt für die Dachformen 0 Grad bis 25 Grad. Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 2 Metern zulässig.

Um sicherzustellen, dass an den schalltechnischen relevanten Immissionsorten die nach TA Lärm maßgebenden Immissionsrichtwerte im Bebauungsplangebiet nicht überschritten sind, wurde ein Schallgutachten erstellt. Für die Parzellen eins bis sieben wurden tags 55 bis 60 dBA und nachts 39 bis 55 dBA festgelegt. Der Referenzpunkt zur Festlegung der Richtungssektoren wurde auch in den Festsetzungen durch Planzeichen berücksichtigt.

Hinsichtlich der Festsetzungen zur Grünordnung wurden sowohl öffentliche Grünflächen mit Pflanzgebot sowie private Grünflächen in Form einer Randeingrünung und privaten Grünflächen entlang gemeinsamer Grundstücke mit einer Breite von fünf Metern festgesetzt. Um die Löschwasserversorgung gewährleisten zu können muss eine Löschwasserzisterne hergestellt werden. Der Zisternenstandort wurde in der öffentlichen Verkehrsflächen zwischen den Parzellen eins und zwei festgesetzt. Die Verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die Kreisstraße Chamer Straße sowie über eine neu zu erstellende Erschließungsstraße die in einem Wendehammer endet. Der Durchmesser des Wendehammers entspricht den Vorgaben des Brandschutzes.

Anfallendes Oberflächenwasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Das Schmutzwasser wird über das vorhandene Kanalsystem in der Chamer Straße entsorgt.

Nach Kenntnisnahme der Planung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist. Neben der Erstellung des Bebauungsplanes werden der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nummer 40 und der Landschaftsplan mit Deckblatt Nummer 16 im Parallelverfahren geändert. Auch hierzu fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Durchführung der vorgenannten Beteiligung.

Die Gemeinde Kirchroth bat die Gemeinde Steinach im Rahmen der Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Müllerberg" in Aufroth, Gemeinde Kirchroth, gem. § 13b BauGB. Im Ortsteil Aufroth soll ein Wohnbaugebeit mit 26 Bauparzellen entstehen. Der Gemeinderat Steinach erhob gegen die Planung der Nachbargemeinde keine Einwendungen.

Zum Bauantrag Neubau eines Bitumentanks auf den Grundstücken Flurnummer 701 Gemarkung Steinach und Flurnummer 163 Gemarkung Ascha, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Ebenso wurde zum Bauantrag Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Wohnhauses in Münster, Flurnummer 209, Gemarkung Münster das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Wirkung vom 31. Mai 2022 wurde die Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße, Agendorf, rechtswirksam. Die Vorhabenträger haben nun den Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Agendorf, Flurnummer 2220, Gemarkung Agendorf, eingereicht, zu welchem der Gemeinderat Steinach ebenso sein Einvernehmen erteilte.

Auf dem Grundstück Flurnummer 2003, Gemarkung Agendorf wird eine Übergabeschutzstation errichtet. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/1. Aufgrund der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze wurde eine Befreiung vom genannten Bebauungsplan beantragt, welche durch das Gremium erteilt wurde.

Auch zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses in Münster, Flurnummer 75, Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

 

Rechnungsprüfungsausschuss

Am Mittwoch, den 22. Juni 2022 wurde durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2021 geprüft.

Laut der Geschäftsordnung des Gemeinderates Steinach entscheidet über überplanmäßige Ausgaben ab einem Betrag in Höhe von € 7.500,00 und über außerplanmäßigen Ausgaben ab einem Betrag in Höhe von € 3.750,00 der Gemeinderat. Im Verwaltungshaushalt wurden insbesondere für den Bereich Bauhof überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 28.614,00 festgestellt. Die Überschreitungen betreffen dabei die Haushaltsstellen der Entgelte und des Fahrzeugunterhaltes.

Im Vermögenshaushalt wurde auf der Haushaltsstelle Baunebenkosten Straßenbau eine Überschreitung von € 9.561,00 festgestellt, die durch eine Schlussrechnungsstellung für erbrachte Ingenieurleistungen aus dem Kalenderjahr 2019 bedingt waren.

Der Gemeinderat Steinach stellte die Jahresrechnung 2021 für den Verwaltungshaushalt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von € 6.357.985,74 und im Vermögenshaushalt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von € 5.380.700,35 fest.

 

verkehrsberuhigter Bereich

Ein Anwohner der Gabriel-von-Seidl-Straße stellte mit Schreiben vom 09. Mai 2022 einen Antrag auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Schloßstraße und Gabriel-von-Seidl-Straße in Münster. Laut Angaben des Antragstellers sind die beiden vorgenannten Ortsstraßen so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorliegt.

So müssen sich Fußgänger, Radfahrer und Autos die Fahrbahn teilen.

Die Straßen werden laut dem Antragsteller überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum genutzt und erfüllen somit die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht.

Der Gemeinderat Steinach fasste hierzu den Beschluss, dass der Antrag abgelehnt wird, da die mit Kennzeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln müssen, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Insbesondere die Gemeindestraße Schloßstraße entspricht hinsichtlich ihrer Gestaltung nicht den Vorgaben eines verkehrsberuhigten Bereiches. Damit ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, müsste sich die Gemeinde Steinach zunächst die baulichen Voraussetzungen schaffen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schloßstraße beträgt die Straßenbreite der Gabriel-von-Seidl-Straße 3,50 Meter. Angrenzend an die Straße bestehen dort für Fußgänger über den durchwegs beidseitig vorhandenen Gehweg mit einer Breite von 1,50 Metern und 2,50 Metern ausreichende Ausweichmöglichkeiten.

 

verkaufsoffener Sonntag

Zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags hat der Gemeinderat Steinach die entsprechende Verordnung erlassen.  Gewerbebetriebe, die in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham (einschließlich Gewerbegebiet Rotham I und Rotham II), Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach angesiedelt sind, dürfen somit am Sonntag, den 07. August 2022 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Betriebe öffnen.

Zum Sitzungsende gab der zweite Bürgermeister den Stand der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31. Dezember 2021 bekannt. Die vom Amt für Statistik ermittelten Einwohnerzahl beträgt in Summe 3.221.


 Sitzung vom 26.07.2022

 

Gemeinde sucht Biberberater

 

Schnell abgehandelt waren die Tagesordnungspunkte der letzten Gemeinderatssitzung, die am Dienstag, den 26. Juli 2022 stattfand. Der eigentliche Hauptpunkt, die Vorstellung der Studie zur Umsetzung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach durch Dr. Markus Ammer nach erneuter Berechnung, musste wegen einer Terminüberschneidung entfallen.

 

Bausachen

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Kirchrother Straße in Münster. Dem Gemeinderat lag weiterhin ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße zum Neubau einer Garage und eines Carports vor. Hier wird die Baugrenze des Bebauungsplanes in dem zu bebauenden Bereich um 71 Zentimeter überschritten. Der Gemeinderat erteilte die erforderliche Befreiung.

 

Der Gemeinderat hatte über einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle in der Aufrother Straße in Münster zu entscheiden. Für diese Fläche im Außenbereich läuft derzeit das Verfahren für eine Einbeziehungssatzung „Münster West II“. Jetzt hat der Bauherr einen Vorbescheid zur Genehmigung als privilegiertes Vorhaben für einen landwirtschaftlichen Betrieb eingereicht. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und erteilte das Einvernehmen zum Vorhaben.

 

Bürgermeisterdienstbesprechung

Die Geschäftsleiterin Ursula Heller berichtete von der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung, die am 11. Juli 2022 am Landratsamt stattfand. In der Dienstbesprechung wurde insbesondere über die Neuerungen im Bibermanagement informiert. Die neueste EUGH-Rechtsprechung sieht hier in der Auslegung eine Verschärfung bei der Erlaubnis zur Biberburgbeseitigung vor. Die Gemeinden können nicht mehr auf Eigeninitiative tätig werden, sondern in Zukunft ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Diese muss die Stelle ansehen und bewerten. Um dies zu beschleunigen können, sollten die Gemeinden einen Biberberater einstellen. „Wer sich als Biberberater schulen lassen möchte, solle sich bei der Gemeinde Steinach melden“, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick.

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat auch über die derzeit laufenden Erdarbeiten zur Errichtung einer Glasfaseranbindung der Grundschule, der Sporthalle sowie des Kinderhauses und des Rathauses.

 

Die Gemeinde Kirchroth beabsichtigt die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Oberzeitldorn. Hier sollen drei Wohnbauparzellen entstehen. Im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung erhob der Gemeinderat in seiner Stellungnahme keine Einwendungen.


 

Sitzung vom 15.09.2022

 

Die Tagesordnung zur Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 15. September 2022 war sehr umfangreich. Neben der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren Gewerbegebiet Wolferszell waren einige Bauanträge sowie Anträge zur Vereinsförderung auf der Tagesordnung.

Im Zeitraum vom 01. August 2022 bis einschließlich 02. September 2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 40 und der Änderung des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 16 durchgeführt.

Von Seiten der Regierung von Niederbayern sowie des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald erging der Hinweis an die Gemeinde Steinach, dass im Gewerbegebiet Steinach-Süd aktuell noch freie Flächen vorhanden sind, die bebaut werden könnten. Im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sind vorrangig Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen. Die Gemeinde Steinach hat die Standortwahl entsprechend zu begründen. Mit Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen wurden hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes noch Änderungen in den Festsetzungen gefordert. So enthält der Bebauungsplan keine Fläche, deren Emissionskontingente die Ausweisung einer unbeschränkten Gewerbefläche zulassen. Das Staatliche Bauamt Passau wies darauf hin, dass auch die Maßnahmen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße B20 zu beachten sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Anbauverbotszone, die im Vorentwurf bereits berücksichtigt wurde, noch konkret eingetragen werden muss. Zudem werden Zufahrten zur Bundesstraße B20 weder dauerhaft noch temporär zugelassen. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wurde gefordert, dass zur geplanten Versickerung von Niederschlagswasser auf den Parzellen sowie zur Versickerung von Überschusswasser aus den Parzellen der dazu notwendige Flächenbedarf im Bebauungsplan zu berücksichtigen und darzustellen ist. Außerdem ist für die Ableitung von Überschusswasser in ein Regenrückhaltebecken nachzuweisen, ob dessen Aufnahmekapazität ausreichend ist. Laut der Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land ist vor der Erschließung des Gewerbegebietes zu prüfen, ob sich Firmen mit einem sehr großen Wasserbedarf ansiedeln werden, da unter Umständen eine Berechnung des Rohrnetzes erfolgen müsste.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bauanträge wurde zum Bauantrag auf Errichtung eines Wintergartens in Münster, Flurnummer 151/8, Gemarkung Münster das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die Errichtung einer Kalthalle auf dem Grundstück Flurnummer 888, Gemarkung Münster wurde eine Befreiung zu der laut dem Bebauungsplan maximal festgesetzten Höhe von Auffüllungen beantragt. Der Gemeinderat Steinach erteilte hierzu ebenso das gemeindliche Einvernehmen. Auch zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flurnummer 138/1, Gemarkung Münster, wurde eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße aufgrund der Überschreitung der Baugrenze erteilt.

Dem Antrag auf Errichtung einer Werbetafel mit einer Größe von etwa vier Quadratmetern auf dem Grundstück Flurnummer 2007 (TF) Gemarkung Agendorf wurde nur unter Einschränkungen zugestimmt.

 

Antrag des OGV

Der Obst- und Gartenbauverein Münster e.V. stellte den Antrag auf Gewährung eines projektbezogenen Zuschusses für die Kinder- und Jugendgruppe in Höhe von € 300,00. Der Gemeinderat genehmigte die Gewährung des Zuschusses für das Projekt Herstellung von Zaunhockern und Gartensteckern aus Ton, welches im Rahmen des Herbstfestes für den Nachwuchs des Vereines angeboten wird. Für Aktivitäten des 60 plus Treffs gewährte die Gemeinde Steinach alljährlich einen Zuschuss in Höhe von € 1.000,00. Mitunter wegen der gestiegenen Energiepreise erhöhen sich auch die Kosten für die Busfahrten.  Die Seniorenbeauftragten beantragten daher eine Erhöhung der gemeindlichen Zuwendung von € 1.000,00 auf € 2.000,00 pro Kalenderjahr. Auch diesem Antrag stimmte der Gemeinderat Steinach zu.

Für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 02. Oktober 2022 in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham, Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach hat der Gemeinderat Steinach eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags erlassen. Gewerbetreibende können am 02. Oktober 2022 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Verkaufsstätten offenhalten.

 

nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt Auftragsvergaben die Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Münster gebilligt. Aufgrund technischer Mängel muss das vorhandene Gerät (Baujahr 1993) ausgetauscht werden. Die Anschaffungskosten betragen rund € 17.600,00. Im Rahmen des Förderprogrammes zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) werden für die Grundschulklassen an der Grundschule Steinach schulgebundene, mobile Endgeräte angeschafft. Nach Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses genehmigte der Gemeinderat Steinach die Anschaffung von 50 Tablets nebst Zubehör und sowie deren Einrichtung in Höhe von € 24.800,00.


Sitzung vom 22.9.2022

Hochwasserschutz wurde neu berechnet
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen – Baumaßnahmen auf 2023 verlegt

Am Donnerstag, 22.09.2022 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Zu Beginn stellte Maximilian Frank vom Amt für Ländliche Entwicklung, Niederbayern die Initiative „boden:ständig“ vor. Mit dieser Initiative sollen Überflutungs- und Erosionsprobleme gelöst werden. In einem „boden:ständig“-Projekt engagieren sich Menschen, die vor Ort selber konkret an der Lösung von Problemen,  wie zum Beispiel lokale Überschwemmungen nach Starkregen, Erosion oder Wassermangel durch extreme Trockenperioden arbeiten. Frank betonte auch, dass diese Maßnahmen keinen Hochwasserschutz darstellen. Die Gemeinde müsse konkrete Probleme melden um tätig zu werden.

Im Anschluss stellte Dr. Markus Ammer nach neuer Berechnung die Studie zur Umsetzung eines Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach vor. Bereits im Januar 2022 hatte Dr. Markus Ammer dem Gemeinderat das Konzept vorgestellt. Das Einzugsgebiet des Steinachbaches und Schanzlgrabens beträgt elf Quadratkilometer. Beide Gewässer vereinigen sich bei der Saatzucht und fließen als Steinachbach durch Steinach weiter zur Kinsach.

Das hydrologische Modell für den Steinachbach und Schanzlgraben zeige bei einem 100-jährigem Hochwasser, wie viel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Rund elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hätte der Steinachbach dann zu transportieren, was er aufgrund seines Bachbettes nicht kann.
Da zwei Berechnungsmodelle, eines des Wasserwirtschaftsamtes und ein Modell von Dr. Markus Ammer, vorlagen, verglich dieser beide Modellberechnungen die größtenteils auch zusammenpassten. An drei Bachstellen ergeben sich, nach dem Modell von Dr. Ammer, jedoch Abweichungen. Hier habe das Wasserwirtschaftsamt keine korrekten Berechnungen, bei der Saatzucht, im Bereich der August-Schmieder-Straße 8 b und beim Durchlass an der Kreuzung Rotham-SR 8, durchgeführt. Im Kreuzungsbereich, Rotham-Kreisstraße SR 8, komme man auf einen Unterschied von fast einem Meter. Die Hochwassersituation im Bereich Rotham und Gewerbegebiet ist dadurch wesentlich günstiger und der potentielle Hochwasserschaden werde dadurch geringer. Das erforderliche Rückhaltevolumen für technische Bauwerke bleibt jedoch gleich.

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über die neuesten Einwohnerzahlen Stand 30.6.2022. Demnach hat die Gemeinde Steinach 3264 Einwohner und steht an dreizehnter Stelle in der Landkreisliste.

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Wohnräumen als Physiopraxis in Münster.

 

Nachtragshaushaltssatzung

Bei der Beratung über den Nachtragshaushaltsplan 2022 wurden den Gemeinderäten die einzelnen geänderten Haushaltsstellen erläutert. Diese betreffen alle den Vermögenshaushalt in den Bereichen Verwaltungsgebäude, Feuerlöschwesen, Grundschule, Jugendarbeit, Radwanderwege, Gemeindestraßen, Gewerbegebiet Wolferszell, Kläranlage oder Erwerb von Grundstücken. Bürgermeisterin Christine Hammerschick betonte, dass die Maßnahmen, die jetzt im Haushalt gestrichen wurden, da sie 2022 nicht umgesetzt wurden, im Kalenderjahr 2023 umgesetzt werden. Darunter fällt auch die Teilsanierung der Kellerbergstraße. Mit dem Bau des Fuß- und Radweges Steinach zur Rothamer Kreuzung und der neuen Zu- bzw. Abfahrt im Wertstoffhof werde demnächst begonnen. Der Gemeinderat beschloss den Nachtragshaushalt mehrheitlich als Satzung. Im Verwaltungshaushalt, mit Einnahmen und Ausgaben von 6.185.000 Euro, gab es keine Änderungen. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.243.800 Euro ab.

 

Gemeindetagsempfehlung wird gefolgt

Der Gemeinderat schloss sich in allen Punkten der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes an. Dem Gemeinderat wurden die wesentlichen Punkte zusammenfassend dargestellt. Darunter fallen Punkte wie Ressourcen schonen, Abwanderung vermindern, Telekommunikation, Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raumes, Integrierte Siedlungsentwicklung, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft, Energieversorgung oder Wasserwirtschaft. Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms will Bayern zukunftsfeste, attraktive und nachhaltige Raumstrukturen schaffen. Eine hohe Lebensqualität soll gesichert und dabei zukünftigen Generationen Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten offengehalten werden.


Sitzung vom 28.10.2022

Energiesparen bei Straßenbeleuchtung

Bebauungsplan Nahversorgung wird aufgestellt

Dem Gemeinderat wurde am Donnerstag, 27. Oktober 2022 in seiner Sitzung der Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Nahversorgung Steinach“ vorgestellt. An der Kreuzung Kreisstraße SR 8 mit der Helmbergstraße und Gemeindeverbindungsstraße nach Parkstetten sollen ein großflächiger Einzelhandel mit weiteren drei Ladeneinheiten und einem Beherbergungsbetrieb in Form eines Boardinghauses entstehen.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den textlichen und planlichen Festsetzungen und beschloss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist. Durch die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Nahversorgung sind auch der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan zu ändern. Der Gemeinderat beschloss auch deren Änderungen durch Deckblatt.

Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag „Umbau der Werkstatt und Anbau eines Aufenthaltsraumes und Lagerräumen“ auf dem Grundstück Flurnummer 739, Gemarkung Steinach.

Hundesteuer

Mit Schreiben vom 18. Juli 2022 informierte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dass sogenannte ASP-Kadaver-Suchhunde nach den Regelungen der Mustersatzung zur Hundesteuer von dieser befreit sind bzw. dass ein entsprechender Befreiungstatbestand formuliert werden könnte.

Wie Gemeinderat Dr. Thomas Grundler erklärte, hat die Afrikanische Schweinepest bei Ansteckung von Wildscheinen fast immer einen tödlichen Verlauf. Im Seuchenfall müssen Wildschweinkadaver möglichst schnell gefunden werden. Nur so kann eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindert werden. Deshalb werden in Bayern Suchhunde ausgebildet. Die Hunde können Wildschweinkadaver selbst im tiefsten Dickicht aufspüren. Solche Hunde sind nach der neuen Satzung, die der Gemeinderat beschloss, von der Hundesteuer befreit.

Aufgrund von Rechtsänderungen, die insbesondere die Formulierungen der freiwilligen Leistungen der Ortsfeuerwehren, sowie den Ablauf der Kommandantenwahlen betreffen, wurden die Satzungen der Ortsfeuerwehren Steinach und Münster neu gefasst.

Der Gemeinderat beriet über die Möglichkeiten der Absenkung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet. 520 Leuchten stehen im Gemeindegebiet. Eine Halbnachtschaltung ist nach Angaben des Energieversorgungsunternehmens nur möglich, wenn die entsprechende Verkabelung vorhanden ist. In der Diskussion kam auch die Verkehrssicherungspflicht auf den Straßen zur Sprache. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die noch nicht mit LED Technik ausgestatteten Leuchten umgerüstet werden sollen, um Energie zu sparen.

Um die Sicherheit auf dem Weg von der Dorfmitte in Agendorf zum neuen Bushäuschen im Kinsachweg zu erhöhen, hat eine Bürgerin die Ausleuchtung des Kinsachweges beantragt. Bei einem Ortstermin wurde die Notwendigkeit von acht Leuchten festgestellt. Der Gemeinderat war sich einig, dass zum Schutz der Kinder eine Abhilfe notwendig ist. In der Beratung wurde auch das Thema Solarleuchten beraten. Hierzu sollen Angebote eingeholt werden und es soll ein Kostenvergleich gegenüber der Herstellung einer konventionellen Beleuchtung vorgenommen werden. Einig war man sich, dass der Kinsachweg eine Straßenbeleuchtung erhalten soll. Weiterhin soll geprüft werden, ob dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer angeordnet werden kann.

2016 wurde nach Abschluss der Renovierungsarbeiten der Hohen-Kreuz-Kapelle die Figur „Heiland auf der Rast“ aufgestellt. Ein Spender hatte damals den Künstler Walter Veit-Dirscherl aus Rettenbach beauftragt einen neuen „Heiland auf der Rast“ zu schaffen. Die entstandene Figur war damals nicht unumstritten. Der Gemeinderat nahm dieses Geschenk an und die Figur fand seinen Platz in der Kapelle. Unbekannte zerstörten im August 2017 die Figur. Nun hat der Spender die Figur aus den Bruchstücken zum Teil wieder zusammengefügt und den Künstler gebeten, die fehlenden Teile zu ergänzen. Dieser war jedoch der Meinung, dass hierdurch ein neues Kunstwerk entstand, das zudem ein Mahnmal der Zerstörung ist. Der Spender möchte die Figur nun wieder in die sich im Eigentum der Gemeinde Steinach befindlichen Hohe-Kreuz-Kapelle stellen. Dem Gemeinderat wurden Bilder von der zusammengefügten Figur gezeigt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Figur nicht mehr in die Kapelle gestellt wird.

Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lohfeld“ der Gemeinde Ascha in Gschwendt sowie zur Änderung des Bebauungsplanes „Unterparkstetten-Schmiedfeld“ in der Gemeinde Parkstetten.

In der letzten Gemeinderatssitzung stellte Maximilian Frank vom Amt für Ländliche Entwicklung, Niederbayern die Initiative „boden:ständig“ vor. Mit dieser Initiative sollen Überflutungs- und Erosionsprobleme gelöst werden. Der Gemeinderat wurde aufgefordert, der Verwaltung solche Problemstellen zu melden.

Der ansteigende Schwerlastverkehr durch Münster wurde durch eine Bewohnerin mit einer Unterschriftenliste dem Landratsamt mitgeteilt und es wurde eine Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen beantragt. Dem Gemeinderat wurde das Antwortschreiben des Landratsamtes vorgestellt. Laut der Mitteilung des Landratsamtes wird zunächst geprüft, ob es sich um eine dauernde oder temporäre Lärmbelästigung handelt, einer generellen Sperrung für den Schwerlastverkehr kann nicht entsprochen werden.

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Arbeitskreises für Heimatgeschichte entfernten die verwitterten Grabplatten von der Friedhofsmauer und reinigten diese. Gemeinderätin Claudia Heigl informierte den Gemeinderat, dass auch die Schriften erneuert wurden. Um diese vor erneuter Verwitterung zu schützen, sollen die Grabplatten im Vorraum des Leichenhauses einen neuen Platz finden. Der Gemeinderat zollte dem Einsatz des Arbeitskreises Anerkennung und genehmigte die Anbringung im Leichenhaus.


Sitzung vom 01.12.2022

 

8650 Euro an Jugendförderung gewährt

Übernahme des Betriebskostendefizits am Kinderhaus

 

Am Donnerstag, den 1. Dezember 2022 haben sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses versammelt. Auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Erlass eines Aufstellungsbeschlusses für ein Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Münster-Süd. Hierzu stellten Christian und Lucia Gold von der GSW Gold-Solar-Wind Service GmbH den Gemeinderäten das geplante Projekt vor. Südlich der Bundesautobahn bei Münster Richtung Golfplatz soll ein 20 Hektar großer Solarpark entstehen. Um diese Investition wirtschaftlich abschließen zu können, sind auch Photovoltaikanlagen in Kirchroth und Parkstetten geplant. Die Einspeisung soll in einem noch zu errichtenden Umspannwerk in Kagers erfolgen. Seitens der Firma wurden die Verträglichkeit mit dem bestehenden Trinkwasserschutzgebiet sowie Flora-Fauna-Habitate, Feldvogelkulisse, Bodendenkmäler und wassersensible Bereiche geprüft. Die Flächen sind laut Angaben der Firma GSW gesichert und die Vogelkartierung ist abgeschlossen. Nun soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Baubeginn wäre in den Jahren 2025 bis 2026. Seitens des Gemeinderates wurde hinsichtlich der Agro-Photovoltaik nachgefragt. Agrophotovoltaik ist ein Anbausystem zur Produktion von landwirtschaftlichen Gütern unterhalb von PV-Freiflächenanlagen, das die Erträge aus Photovoltaik und Photosynthese, also die gleichzeitige Ernte von Solarstrom und Lebensmitteln, insgesamt optimiert. Nach Auskunft der Investoren sei dies hier nicht geplant, da die Kosten hierfür zu hoch seien. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vorhaben und fasste den Aufstellungsbeschluss für das Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Münster Süd.

 

Im März dieses Jahres hat der Gemeinderat den Ausstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Steinach Nord gefasst. Nun wurden dem Gemeinderat die planerischen und textlichen Festsetzungen vorgestellt. Der Bereich umfasst eine Fläche im Bereich der Saatzucht Steinach, die hier eine Halle errichten will. Der Gemeinderat billigte den Plan und genehmigte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Durch diese Maßnahme sind auch der Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern. Der Gemeinderat fasste hierzu die entsprechenden Beschlüsse.

 

Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Halle um eine Produktions- und Lagerhalle mit Büro und WC im Gewerbegebiet an der Bayerwaldstraße. Im Baugebiet Steinach-Ost soll ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden. Hierzu hatte der Bauherr auch Befreiungen hinsichtlich der Lage des Carports, Dachform des Carports, Dachdeckung und Dachüberstand Traufe und Ortgang des Wohnhauses beantragt. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

 

Ende 2022 endet der Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Steinach und der Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung (SER) zur Abwasserreinigung der Gemeinde Steinach. Die SER hat 2021 den Betrieb und die Wartung der Abwasseranlagen in der Gemeinde übernommen. Dieser Vertrag stand zur Verlängerung an. Die Kosten für den Betrieb der Abwasseranlage werden sich nicht erhöhen. Seitens des Gemeinderates kamen auch Anregungen ob die Gemeinde diese Aufgabe in Zukunft selbst erledigen könnte. Hierzu erklärte die Geschäftsleiterin Ursula Heller, dass es seitens der Gemeinde an eine Fachkraft mangelt. Auch die Einstellung einer Halbtagskraft wurde zur Diskussion gebracht. Mit drei Gegenstimmen genehmigte der Gemeinderat die Verlängerung des bestehenden Vertrages um weitere zwei Jahre.

Mit 8650 Euro fördert der Gemeinderat die Jugendarbeit in den Sportvereinen. Die Vereine ASV Steinach mit 180 Jugendlichen, Tennisclub Steinach mit 66 Jugendlichen, Wild Wespen mit 88 Jugendlichen und Vorwaldschützen mit zwölf Jugendlichen erhalten 25 Euro Förderung pro Jugendlichen. Gemeinderat Dr. Grundler regte an, die seit 2007 bestehende Richtlinie zu überprüfen und schlug eine Erhöhung der Zuwendung in Höhe von fünf Euro pro Jugendlichen vor. Dies werde- so Bürgermeisterin Christine Hammerschick- in einer gesonderten Sitzung beraten.

Das Betriebskostendefizit des Kinderhauses St. Ursula aus dem Jahr 2021 beträgt 79167 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigte die Auszahlung.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom Oktober beschlossen, dass die beschädigte Figur des Heiland auf der Rast, die von Unbekannten zerstört wurde und vom Spender repariert wurde, nicht mehr in der Hohen-Kreuz-Kapelle aufgestellt wird. Die Figur wird in Zukunft in den Räumlichkeiten des Archives für Heimatgeschichte in Steinach aufbewahrt.

Durch Wolferszell wird, was bestätigt durch Geschwindigkeitsmessungen bestätigt wurde, zu schnell gefahren. Es fanden bereits Kontrollen statt und es werden in Zukunft auch noch weitere Messungen durchgeführt.

Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass in diesem Jahr wieder ein Neujahrsempfang auf Schloss Steinach stattfinden wird. Beginn ist um 16 Uhr und der Gemeinderat wird an jeden Gemeindebürger ein Glas Sekt ausschenken.
Für den Glasfaseranschluss der Grundschule und des Rathauses erhielt die Gemeinde Steinach eine Zuwendung in Höhe von 76325 Euro. Weiter informierte die Bürgermeisterin Christine den Gemeinderat auch, dass im Bereich der Erschließungsstraße Zum Lehmoos im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach vermutlich durch parkende LkW`s zwei Straßenlampen beschädigt sind.


Sitzung vom 22.12.2022

 

Förmliche Einleitung der Bauleitplanung Allgemeines Wohngebiet „Hohes Kreuz“

In der Sitzung des Gemeinderates Steinach wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für das allgemeine Wohngebiet (WA) „Hohes Kreuz“ in Steinach die Grundlage für die Umsetzung des Bauleitplanverfahrens im vereinfachten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch geschaffen. Unter dem Tagesordnungspunkt Ortsrecht befasste sich der Gemeinderat mit dem Neuerlass von Verordnungen und einer Satzung.

Nach Eröffnung der Sitzung durch die erste Bürgermeisterin wurden die Beschlüsse, die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 01. Dezember 2022 gefasst wurden, öffentlich bekannt gegeben. So wurde in der letzten Sitzung unter anderem der Auftrag zur Erstellung einer Straßenbeleuchtung im Bereich Kinsachweg vergeben. Auf einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 927, Gemarkung Steinach, sollte ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches ist es möglich, im vereinfachten Verfahren Bebauungspläne -insbesondere im Hinblick auf eine Nachverdichtung – aufzustellen, sofern die Grundfläche maximal 10.000 Quadratmeter beträgt und der Aufstellungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2022 durch den Gemeinderat gefasst wird. Nach Vorlage des Entwurfes wurde dem Gemeinderat erklärt, dass die betroffene Fläche, die aktuell baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, im Norden und im Osten an eine bestehende Bebauung angrenzt und mit der Schaffung von Wohnnutzungen die Voraussetzungen gemäß § 13b Baugesetzbuch vorliegen. Der Gemeinderat Steinach fasste nach der Sachverhaltsdarstellung den Aufstellungsbeschluss.

Für den Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes Steinach gibt es Grundstücksinteressenten, die dort Betriebsansiedlungen planen. Laut dem aktuellen Bebauungsplan könnten die Vorhaben laut der vorliegenden Parzellierung der Grundstücke nicht umgesetzt werden. So müssen die im Deckblatt Nummer 1 dargestellten Parzellen teilweise verschmolzen oder neu gebildet werden. Auch ergeben sich dadurch Änderungen im Bereich der Erschließung. Die im Bebauungsplan von Norden nach Süden dargestellte Stichstraße mit Wendehammer entfällt gänzlich. Der Entwurf des Deckblattes Nummer 2 zum Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet (GE/GI) Steinach Süd wurde dem Gemeinderat vorgestellt und das Gremium fasste den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Gemeinde Steinach wurde vom Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Wasserrecht, an der Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens beteiligt. Ein Projektträger plant die Verlegung einer Stromleitung, die ausgehend von einem Solarpark bei Hoerabach, zu der Übergabeschutzstation an der Bayerwaldstraße in Steinach führen soll. Aufgrund dessen muss die Kinsach im Bereich zwischen Pellham und Agendorf gequert werden. Betroffen sind die Flurnummern 1961 und 1957 der Gemarkung Agendorf. Weiterhin ist beabsichtigt, den Steinachbach bei Flurnummer 1999, Gemarkung Agendorf und den Dunkgaben bei Flurnummer 2148, Gemarkung Agendorf, Gemeinde Steinach zu queren. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis von der Skizze zur geplanten Leitungsführung und erteilte das Einvernehmen zum Vorhaben. Aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlage gemäß dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz musste die Verordnung über die Befreiung öffentlicher Veranstaltungen von der Anzeigepflicht neu erlassen werden. Nach Vorlage des Entwurfes der Verordnung fasst der Gemeinderat Steinach den Beschluss zum Neuerlass. Ebenso musste aufgrund eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden neu erlassen werden, da Paragraph eins der Verordnung vom 27. Juli 2004 gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt.

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Steinach, welche zuletzt mit der ersten Änderungssatzung vom 29. Juli 2013 geändert wurde, wurde aufgrund der Festlegung eines einheitlichen Gebührenrahmens für spezifische Amtshandlungen der Gemeinde Steinach durch Beschluss des Gemeinderates Steinach neu erlassen.

Mit Schreiben vom 18. November 2022 wurden die Kommunen durch den Bayerischen Gemeindetag informiert, dass sich der Optionszeitraum für die Umstellung auf Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes voraussichtlich nochmals um weitere zwei Jahre und somit auf 01. Januar 2025 verlängern wird. Der Gemeinderat Steinach fasste im Jahr 2016 den Beschluss, dass die Gemeinde Steinach hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von der Option zur Verlängerung der Steuerfreiheit Gebrauch macht. Dem Gemeinderat Steinach wurde die von der Gemeindeverwaltung Steinach erstellte Einnahmenanalyse vorgestellt und es wurde dargelegt, dass ein Verzicht auf die Verlängerung der Optionsregelung mit einer finanziellen Mehrbelastung für die Gemeinde Steinach verbunden ist. Die für die Gemeinde Steinach erstmals im Jahr 2016 erteilte Optionserklärung ist weiterhin gültig und verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre.

Am 28. Oktober 2022 fand die Bürgerversammlung der Gemeinde Steinach statt. Die erste Bürgermeisterin gab die Wortmeldungen aus der Bürgerversammlung öffentlich bekannt. Aus der Bürgerversammlung sind keine Anträge eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln waren. Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder über die Aufnahme der ehemaligen Turmwindmühle am Kellerberg in die Denkmalliste. Auch wurde den Gemeinderatsmitgliedern nochmals die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages zur Abrechnung von freiwilligen Leistungen der Ortsfeuerwehren vorgestellt. Demnach hat die Gemeinde Steinach bei der Erhebung von Gebühren für freiwillige Leistungen keinen Ermessensspielraum. Gebühren für Einsätze für z.B. das Auspumpen von Kellern, Entfernung von umgestürzten Bäumen müssen rückwirkend bis 2018 abgerechnet werden, um eine drohende Verjährung zu verhindern. Aufgrund der eingetretenen Witterungsverhältnisse müssen die Arbeiten zur Wiederherstellung des Flurweges zwischen Wiedenhof und Steinach auf das Frühjahr 2023 verschoben werden. Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass die ausführende Baufirma um eine entsprechende Fristverlängerung gebeten hat.

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 Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024   20.02.2024   14.03.2024   11.04.2024

 

Sitzung vom 18.01.2024

Einvernehmen für Supermarkt erteilt

Kanalsanierungen notwendig - Radwegeplanung wird in Auftrag gegeben

Am Donnerstag, den 18. Januar 2024 trafen sich die Mitglieder der Gemeinderates Steinach im Sitzungssaal des Rathauses zu einer Gemeinderatssitzung.

Zu Beginn der Sitzung stand die Vorstellung der Ergebnisse der Kanalbefahrungen im Ortsteil Münster auf der Tagesordnung. Abwassermeister Hans Buchmeier, Vorstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens Abwasserdienstleistung Donau-Wald, zeigte anhand der TV-Befahrung Aufnahmen von der Beschaffenheit der Kanäle im Ortsteil Münster. Grund der Befahrung war der hohe Fremdwasseranteil, der aus Münster in der Kläranlage in Kirchroth ankommt, wo die Münsterer Abwässer gereinigt werden. Die Videoaufnahmen zeigten Schadensbilder mit eindringendem Fremdwasser aus schadhaften Rohren und Grundstücksanschlüssen sowie nicht fachgerechte Grundstücksanschlüsse, die in den Hauptkanal hineinreichen. Aufgabe der Gemeinde sei es nun, ein Sanierungskonzept zu erstellen.

Auch Fragen zu Sanierungsmöglichkeiten richteten die Gemeinderäte an Hans Buchmeier. Hier, so Buchmeier, kommen Schlauchliner, mit Harz getränkte Polyesterschläuche, zum Einsatz, die an die Innenwand der alten Leitungen gepresst werden. Ein Aufgraben sei hier nicht notwendig und nur die letzte Möglichkeit der Sanierung. Die Gemeinde Steinach ist nur für die Reparatur der Hauptkanäle zuständig, die Grundstücksanschlüsse liegen im Verantwortungsbereich der Grundstückseigentümer. Das Kommunalunternehmen wird die Grundstückseigentümer, die schadhafte Anschlüsse haben, beraten in welcher Form eine Sanierung möglich ist. Das Kommunalunternehmen führt die Sanierungsarbeiten nicht selbst durch, sondern vergibt Arbeiten.

 

Schon seit längerer Zeit läuft in Steinach das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung. Zuletzt befasste sich der Gemeinderat im Juni 2023 mit dem Bebauungsplan. Der Gemeinderat billigte damals die vorgelegte Planung mit den Änderungen und beschloss die Durchführung der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Nun lag dem Gemeinderat der Bauantrag zum Neubau eines Vollsortimenters mit zwei geplanten Gewerbeeinheiten und zwei Betriebsleiterwohnungen vor. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erläuterte dem Gemeinderat, dass der Bauantrag vor Abschluss der Bauleitplanung eingereicht wurde. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erklärte die erste Bürgermeisterin, dass der Grund für das Einreichen darin liegt, dass nach Abschluss der Bauleitplanung die Baugenehmigung zügig erteilt wird und der Bauherr somit früher mit dem Bau beginnen könnte. Der Bauantrag umfasst eine 1200-Quadratmeter-Fläche für einen Vollsortimenter, einen Backshop mit Café und Sitzbereich, zwei nicht benannte Gewerbeeinheiten und zwei Betriebsleiterwohneinheiten. Die Vorgaben laut dem aktuellen Planungsstand des Bebauungsplanes werden eingehalten. Sollte dieser nochmals geändert werden und dadurch Belange des Bauantrages berührt werden, müsste eine Tektur zum Bauantrag eingereicht werden. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag.

 

Das Gewerbegebiet Wolferszell soll mit einer Glasfaserleitung der Deutschen Telekom versorgt werden. Um den Anschluss herstellen zu können, muss die Kinsach gequert werden und die Leitung entlang der Chamer Straße verlegt werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und der Planung, forderte aber eine tiefere Verlegung der Leitung gegenüber der vorliegenden Planung der Telekom.

 

Dem Gemeinderat wurde die Jahresrechnung 2023 vorgelegt. Darin schließen der Verwaltungshaushalt mit 8.096.732 Euro und der Vermögenshaushalt mit 3.799.026 Euro ab. Die allgemeinen Rücklagen betrugen Ende letzten Jahres 1.244.930 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung und übergibt diese an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Am 22. November 2023 fand in Agendorf die Bürgerversammlung statt. Nach der Gemeindeordnung müssen Anträge aus der Bürgerversammlung innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Eine Anfrage betraf den Standort für eine zweite Waldkindergartengruppe. Damals waren die angebotenen Grundstücke nicht geeignet. Bürgermeisterin Christine Hammerschick berichtete, dass nun ein Grundstück in der Nähe der Gemeindestraße Pointweg zum Pachten gefunden wurde. Seitens des Landratsamtes, so Geschäftsleiterin Ursula Heller, sei auch eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt worden. Eine weitere Anfrage aus der Bürgerversammlung betraf die Herstellung eines Geh- und Radweges von Steinach nach Parkstetten. Die Gemeinde, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick, wird dieses Jahr ein Radwegekonzept in Auftrag geben. Eine Studie für einen Geh- und Radweg nach Parkstetten werde derzeit erarbeitet. Gesucht wird auch ein Standort für eine Bushaltestelle im Oberen Dorf.

 

Die Geschäftsleiterin, Ursula Heller, informierte den Gemeinderat, dass die Telekom in der vierten Kalenderwoche den Funkmast in Gewerbegebiet Steinach Süd umrüsten wird. Notwendig wird dies, damit auch 5 G angeboten werden kann. Dadurch kann es möglicherweise zu Einschränkungen bei Mobilfunkverbindungen kommen.

 

Erfolgreich las sich der Jahresbericht des Archives für Heimatgeschichte, den die Sprecherin Claudia Heigl vorlegte und der von Geschäftsstellenleiterin Ursula Heller vorgetragen wurde. Führungen durch das Neue Schloss, ein Vortrag und eine Ausstellung über die Geschichte von Häusern und Höfen in Steinach, sowie die Reinigung von Grabplatten waren Veranstaltungen und Aktivitäten neben der Archivierungstätigkeit. Auch die hohen Zugriffszahlen und Seitenaufrufe auf der Homepage zeigen ein großes Interesse an den veröffentlichten Berichten.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bebauungs- und Grünordnungsplan Krumbach-Nord der Gemeinde Kirchroth sowie von der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 44. Einwendungen wurden nicht erhoben. Ebenfalls ohne Einwand nahm der Gemeinderat Kenntnis von der Einbeziehungssatzung Aufroth, Gemeinde Kirchroth, auf der zwei Wohnbauflächen entstehen sollen. 

Abwassermeister Hans Buchmeier, Vorstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens Abwasserdienstleistung Donau-Wald, zeigte anhand der TV-Befahrung Aufnahmen von der Beschaffenheit der Kanäle.


 Sitzung vom 20.02.2024

Planung zum Kläranlagenneubau vorgestellt

 

Zukünftige Investitionen werfen ihre Schatten voraus: In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20. Februar 2024 waren Peter Baier und Markus Hollweck vom Ingenieurbüro Sehlhoff und Abwassermeister Hans Buchmeier, als Vertreter des Betreibers der Kläranlage, zu Gast. Die Beigeladenen stellten in der Gemeinderatssitzung die Studie zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vor. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Steinach-Nord wurde als Satzung beschlossen. Für kommunale Amtshandlungen bei Eheschließungen wurden neue Gebühren festgesetzt. Ebenso für die Mittagsbetreuung und das Mittagessen für Kinder an der Grundschule.

 

Zu Beginn der Sitzung stellten Peter Baier und Markus Hollweck vom Ingenieurbüro Sehlhoff ein Konzept zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vor. Am 31. Juli 2027 läuft die gehobene wasserrechtlich Erlaubnis der Abwasseranlage aus. Herr Baier erläuterte die Bestandsituation und die Auslastung der Kläranlage. Die Reinigungsleistung und die vorgeschriebenen Werte werden aktuell noch eingehalten. Der Fremdwasseranteil ist mit „Gut“ zu beurteilen. Für die Endausbaustufe wurde ein Wachstum mit 480 Beschäftigten im Bereich der Gewerbe- und Industriegebiete ermittelt. Der sogenannte Einwohnergleichwert (EW) ist die Maßeinheit für die durchschnittlich pro Tag erzeugte Schmutzfracht pro Einwohner. Die produzierte Schmutzfracht von Haushalten, Industrie- und Handwerksbetrieben wird in EW ausgedrückt. Zu beachten ist auch der Zufluss zur Kläranlage und nach der Reinigung der Abfluss in die Kinsach. Als Bemessungsgrundlage sind derzeit 25 Liter pro Sekunde angesetzt. Diese Grundlage wird sich mit der neuen Anlage auf 33 bis 51 Liter pro Sekunde erhöhen. Die Pumpstationen sind jedoch nur auf 25 Liter pro Sekunde ausgelegt. Es ist auch zu prüfen, ob Druckleitungen und Pumpstationen ertüchtigt werden müssen. Markus Hollweck stellte dem Gemeinderat fünf Varianten vor. Der Kostenrahmen bewegt sich zwischen 5,8 Millionen Euro bis zu 6,4 Millionen Euro. Im Anschluss an den Vortrag wurden seitens des Gemeinderates Anfragen gestellt. Abwassermeister Hans Buchmeier erklärte, dass die die Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben nicht außer Acht gelassen werden darf.

 

Unter dem Punkt Bauleitplanung fasste der Gemeinderat nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behandlung der Stellungnahmen der Behörden zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Steinach-Nord den Satzungsbeschluss. Die Saatzucht Steinach beabsichtigt auf der Fläche die Errichtung eines landwirtschaftlichen Getreidelagers mit integrierter Trocknungsanlage für Gräser und Getreide. Aufgrund der unmittelbaren Lage direkt neben dem vorhandenen Betrieb bietet sich der Standort am nördlichen Ortsteil von Steinach an. Anschließend wurden auch die Feststellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen.

 

Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung einer Freiland-PV-Anlage im Süden Steinachs an der Autobahn vor. Das Vorhaben soll im unbeplanten Außenbereich umgesetzt werden. Aufgrund der Lage im 200-Meter-Korridor zur Autobahn ist das Vorhaben gemäß dem Baugesetzbuch privilegiert. 17.000 Quadratmeter sollen mit Modulreihen und Trafostationen bebaut werden. Da im vorliegenden Bauantrag die Erschließung nicht eindeutig dargestellt ist und ein Nachweis, ob die erzeugte Leistung ins Netz eingespeist werden kann, nicht vorliegt, wurde das gemeindliche Einvernehmen vorerst nicht erteilt.

 

Der Gemeinderat beschloss eine Erhöhung der Gebühr für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten von 70 Euro auf 120 Euro.  Nach Kalkulation der Gebühren wurde festgestellt, dass die Personalkosten nicht gedeckt sind. Der Kostenrahmen laut dem amtlichen Gebührenverzeichnis liegt vergleichsweise bei 20 Euro bis 250 Euro.

 

Die überörtliche Rechnungsprüfung hat die Höhe der Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung an der Grundschule bemängelt. So wurde bisher nur für elf Monate eine Gebühr abgerechnet, obwohl für die Gemeinde Steinach für zwölf Monate Personalkosten entstehen. Da die Mittagsbetreuung nicht kostendeckend betrieben werden kann, wurden dem Gemeinderat verschiedene Varianten der Gebührenkalkulation vorgestellt. Der Gemeinderat entschied sich mehrheitlich für die Variante mit dem Defizitanteil der Gemeinde in Höhe von 57.500 Euro und zwölf Monaten Laufzeit. Das Mittagessen mit Getränk wird ab dem neuen Schuljahr von 4,20 Euro auf 4,40 Euro erhöht.

 

Nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen wurde der Tagesordnungspunkt zum Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchführung einer mechanisch-chemischen Regenerierungsmaßnahme am Brunnen III in Münster des Wasserzweckverbandes Straubing-Land. Aufgrund von Verockerungen muss der Brunnen gereinigt werden. Im April 2021 wurde bereits einmal eine solche Reinigung durchgeführt, jedoch muss diese wiederholt werden. Der Gemeinderat erhob keine Bedenken.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass Risse in den Gemeindestraßen vergossen wurden und für 2024 ein Folgeauftrag erteilt werden soll.

 

Vorstellung Varianten Kläranlagenneubau 4.1

Peter Baier und Markus Hollweck vom Ingenieurbüro Sehlhoff und Abwassermeister Hans Buchmeier, von SER (v.r.) informierten den Gemeinderat über möglichen Varianten zur Ertüchtigung der Kläranlage.


 

Sitzung vom 14.03.2024

Gemeinderat stimmt Erweiterung der Unternehmenssatzung des gKU Abwasser Donau-Wald zu

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 14. März 2024 umfasste insgesamt sechs Tagesordnungspunkte. Der Gemeinderat Steinach stimmte der Änderung der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Donau-Wald zu und befasste sich mit einem Bauantrag sowie einem Zuschussantrag der Jagdgenossenschaft Münster.

Zunächst gab die erste Bürgermeisterin die Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20. Februar 2024 gefasst wurden, bekannt. Der Gemeinderat Steinach genehmigte in der vorgenannten Sitzung den Notarvertrag zur Veräußerung der Parzelle 1 im Gewerbegebiet Wolferszell und fasste auch den Beschluss über den Erwerb einer Tauschfläche, die für den Ausbau der Kreuzung im Bereich der Kreisstraße SR 8/ Helmbergstraße/ Moosstraße benötigt wird. Zur Anschaffung von Schutzbekleidung und Ausrüstungsgegenständen für die Ortsfeuerwehr Münster wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zur Angebotssumme in Höhe von brutto 34.900,00 Euro erteilt. Im Frühsommer 2024 werden die Räumlichkeiten der Bücherei Steinach saniert. Für die Erneuerung des Bodenbelages werden nach Wertung und Prüfung der vorliegenden Angebote 17.400,00 Euro investiert. Nachdem dem Gemeinderat Steinach die Studie zur Ertüchtigung der Abwasseranlage Steinach vorgestellt wurde, wird die Gemeinde Steinach ein Ingenieurbüro mit der Begleitung des Vergabeverfahrens beauftragen. Die Honorarkosten für die Leistung betragen circa 27.000,00 Euro.

Dem Gemeinderat Steinach wurde der Bauantrag zur Errichtung von zwei Werbeschildern auf dem Grundstück Flurnummer 2006, Gemarkung Steinach vorgelegt. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/2. Da laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes Werbeanlagen mit einer Gewerbefläche von bis zu 16 Quadratmetern nur an Gebäudefassaden zulässig sind, wurde für zwei freistehende Werbeanlagen mit einer Gesamtgröße von circa 15 Quadratmetern eine Abweichung beantragt. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die Werbeanlagen vollständig auf dem Grundstück des Bauantragsstellers errichtet werden.

In der Sitzung des Verwaltungsrats des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald am 14.12.2023 wurde über die Übernahme der Betriebsführung der kommunalen Abwasseranlagen beraten. Der Verwaltungsrat hat sich hierzu eingehend mit dieser Thematik befasst und könnte diese Aufgabe übernehmen. Hierzu ist jedoch eine entsprechende Änderung der Unternehmenssatzung notwendig, da diese Aufgabe bislang im Unternehmensgegenstand des § 2 der Unternehmenssatzung noch nicht enthalten ist. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe a) der Unternehmenssatzung der gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald bedürfen Beschlüsse des Verwaltungsrats, die die Änderung der Aufgaben des Kommunalunternehmens zum Gegenstand haben, der Zustimmung der Beschlussorgane aller Träger. Nur wenn alle 17 Trägerkommunen dieser Satzungsänderung zustimmen, kann der Verwaltungsrat die Unternehmenssatzung ändern. Nach Kenntnisnahme des Satzungsentwurfes stimmte der Gemeinderat Steinach der Satzungsänderung mehrheitlich zu.

Die Jagdgenossenschaft Münster beantragte die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.000,00 Euro für die Instandsetzung der Forstwege im Bereich Kronawittbuckl und Brand. In der Antragsbegründung wurde mitunter aufgeführt, dass die Wege zunehmend von den Gemeindebürgern zum Zweck der Naherholung genutzt werden. Der Gemeinderat bewilligte den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses vorbehaltlich der Vorlage eines Verwendungsnachweises.

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfrage wurde bekanntgegeben, dass die Angebotseröffnung zur Ausschreibung der Erschließungsarbeiten im Gewerbe- und Industriegebietes Steinach Süd am 05. April 2024 stattfinden wird. Laut der vorliegenden Terminkette startet die Erschließung des zweiten Abschnittes Anfang Mai 2024. Die erste Bürgermeisterin wies die Gemeinderatsmitglieder darauf hin, dass im Zeitraum vom 18. März 2024 bis 28. März 2024 ein Manöver des Lehr- und Ausbildungszentrums Mitterharthausen mit der Bezeichnung „Schneller Luchs“ durchgeführt wird. Die Übungsteilnehmer werden sich im Landkreis Straubing-Bogen mit Fahrzeugen und auch zu Fuß bewegen. Von Seiten des Gemeinderates erging der Hinweis auf den schlechten Zustand der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Münster und Falkenfels an die erste Bürgermeisterin. Mitunter bedingt durch Forstarbeiten wurde die Straße sehr stark beansprucht und soll daher zeitnah in Stand gesetzt werden.


 

Sitzung vom 11.04.2024

 

Betriebskosten 2023 und Haushaltsplan 2024 für Kinderhaus

Gemeinderat tagte – Vergabe von Bauleistungen

 

Am Donnerstag den, 11. April 2024 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates Steinach statt.  Haupttagesordnungspunkte im öffentlichen Teil waren die Vorlage der Betriebskostenabrechnung 2023 und des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 des Kinderhauses Sankt Ursula, dessen Trägerschaft derzeit noch die katholischen Kirchenstiftung St. Michael, Steinach innehat.

Die pädagogische Leitung des Kinderhauses, Frau Gabriele Berger, erläuterte den Gemeinderäten die Abrechnung des Jahres 2023, das mit einem bereinigten Defizit in Höhe von 93.191 Euro abschließt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigte das Betriebskostendefizit.

Beim Haushalt 2024 erwartet das Kinderhaus Einnahmen aus öffentlichen Mittel in Höhe von 1.487.188 Euro - und aus den Bereichen Vermögen, Verwaltung und Betrieb 155.472 Euro. Der Gesamtbetrag der Einnahmen wurde mit 1.705.707 Euro veranschlagt. Bei den Ausgaben 2024 belaufen sich die Personalkosten laut Ansatz auf 1.658.627 Euro und die Gebäude- und Betriebskosten auf 60.256 Euro. Die Summe der Einnahmen abzüglich der Ausgaben ergibt ein voraussichtliches Defizit von 146.716 Euro. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und stimmte dem Haushaltsplan zu. Der Stellenplan umfasst 2024 38 Personen an pädagogischem und vier Personen an nicht pädagogischem Personal.

 

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14. März wurde die Zustimmung zur Absenkung eines Bordsteins in Münster auf Kosten des Antragstellers bekanntgegeben. An der Kreisstraße SR 8 in Steinach wird dieses Jahr die Kreuzung Kreisstraße SR 8/Moosstraße/Helmbergstraße umgebaut. Die doppelte Linksabbiegerspur mit Radwegeanschluss wird über eine Aufweitung der Fahrbahn und Ampelanlage realisiert. Abgeschlossen sein soll die Maßnahme im November. Den Auftrag erhielt für den Straßenbau die Fa. Strabag und der Auftrag für die Ampelanlage wurde an die AVT Stoye GmbH, München vergeben.