Gemeinderatssitzungen vom 09.02.2023   30.03.2023   20.04.2023   04.05.2023   15.06.2023   22.06.2023   20.07.2023   21.09.2023   19.10.2023   23.11.2023

 

 

Sitzung vom 09.02.2023 

Jahresrechnung 2022 schließt mit sehr gutem Ergebnis

 

Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2023 wurde dem Gemeinderat Steinach die Jahresrechnung 2022 mit dem Rechenschaftsbericht vorgestellt.

Für das Jahr 2022 trugen vor allem die Gewerbesteuermehreinnahmen sowie die Mehreinnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung zu einem sehr guten Ergebnis bei.

Zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Wolferszell fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

 

Nach der Genehmigung der Niederschrift und der Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 22. Dezember 2022 ging der Gemeinderat Steinach in die Tagesordnung über.

Der Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Zeitraum August/September 2022 durchgeführt wurde, nochmals überarbeitet.

Aufgrund eines vorliegenden Bodengutachtens waren insbesondere die Festsetzungen zur Niederschlagswasserbehandlung zu überarbeiten. Da der Boden eine sehr schwache Versickerungsfähigkeit aufweist, darf das Regenwasser nur beschränkt an die öffentliche Niederschlagswasserableitung zugeleitet werden.  Des Weiteren sind für das Versickern von Überschusswasser auf den einzelnen Parzellen Regenwasserzisternen zu schaffen. Aufgrund einer vorliegenden Einwendung waren auch die Festsetzungen zum Immissionsschutz zu überarbeiten. So wurden für eine Parzelle im Geltungsbereich die Kontingente denen einer unbeschränkten Gewerbefläche mit 60 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts festgesetzt. Nach Vorstellung der Planung fasste das Gremium zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 16 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 16 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

Zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses und Carports auf dem Grundstück Flurnummer 1019/1, Gemarkung Steinach erteilte der Gemeinderat Steinach das gemeindliche Einvernehmen.

Der Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten in Münster, Gemeindeteil Wiedenhof, wurde dem Gemeinderat Steinach bereits im Juni 2022 vorgelegt. Aufgrund der Neuanordnung der Stellplätze wurde durch die Bauherren eine Tektur zum Bauantrag eingereicht. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Planung und erteilte zum Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Die Jahresrechnung 2022 weist ein sehr gutes Ergebnis auf. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.339.909,56 Euro. Das Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2022 ist mit rund 1,3 Millionen Euro ist das höchste Ergebnis, das jemals erreicht wurde. Die Ist-Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung mit 2,2 Millionen Euro lagen rund 300.000 Euro über dem Haushaltsansatz. In Summe schließt die Haushaltsrechnung im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.107.951,23 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3.072.885,30 Euro. Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 955.535,64 Euro zugeführt werden. Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 hat eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.334.200,00. Euro vorgesehen. Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.061.200 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 211.600 Euro gebildet. Die Jahresrechnung wurde nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat an den Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.

Rechnungsprüfung

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass der Abgabesatz für Kleinleiter im Rahmen der Währungsumstellung von DM auf Euro im Kalenderjahr 2002 nicht angepasst wurde. Mit dem Erlass der vierten Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde Steinach wurde der Abgabesatz auf 17,90 Euro festgesetzt.

Antrag Johannifeuer

Die Katholische Landjugend Steinach veranstaltet am 17. Juni 2023 ein Johannifeuer und stellte hierzu den Antrag auf die Nutzung des Festplatzes mit den Toilettenanlagen. Der Gemeinderat Steinach stimmte dem Antrag zu.

 

Im Zeitraum August bis Oktober 2022 wurde durch die Gemeindeverwaltung Steinach eine Befragung zur Bedarfsfeststellung über die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Teilnahmequote an der Befragung lag bei 30 Prozent. Nach Vorstellung der Bedarfsplanung fasste der Gemeinderat Steinach mehrheitlich den Beschluss über die Notwendigkeit zur Schaffung von 160 Betreuungsplätzen für den Bereich Kindergarten und 60 Betreuungsplätzen für den Bereich Kinderkrippe. Für die Schulkinderbetreuung wurde ein künftiger Bedarf von 60 Betreuungsplätzen anerkannt.

Der Gemeinderat Steinach wurde über die online-Befragung des Amtes für Ländliche Entwicklung „LE.NA“ informiert und billigte die Teilnahme an der kostenlosen Befragung, die Gemeindebürgern die Möglichkeit bietet, ihre Sichtweisen zum gegenwärtigen Stand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde zu erfassen. In ausgewählten Fragen können Kommunen Themen wie Bauen, Verkehr, Erholung, Wirtschaft, Ressourcenschutz oder Soziales bewerten, Handlungsbedarf benennen und sich selbst für konkrete Projekte engagieren. Mit LE.NA kann eine Kommune ein Stimmungsbild zur aktuellen Situation in der Gemeinde erhalten. Der Befragungszeitraum beträgt circa vier Wochen.

Auch wurde das Gremium über den Aufruf des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Herrn Hubert Aiwanger, zum Bewerbungslauf Windkümmerer 2.0 in Bayern informiert. Nach Vorstellung der Auszüge aus dem Energieatlas Bayern zum Standortertrag und zur Standortgüte traf der Gemeinderat Steinach die Entscheidung sich für die Windoffensive zu bewerben.

nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zur dringenden Ersatzbeschaffung eines Schneepfluges. Auch wurde der Gestattungsvertrag zur Errichtung einer Grundwassermessstelle durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf auf einer Teilfläche von zwei Quadratmetern des gemeindlichen Grundstückes Flurnummer 1945, Gemarkung Steinach, genehmigt.


Sitzung vom 30.03.2023

9 Millionen Haushalt wurde beschlossen

Kindergartendefizit wird übernommen – Befreiungen für Bauanträge

Am Donnerstag, den 30. März 2023 stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung. Der zweite Bürgermeister Martin Haberl stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und übergab das Wort an die Geschäftsleiterin der Gemeinde Steinach, Frau Ursula Heller, die den Haushalt vorstellte. Der Gesamthaushalt schließt mit 9.014.800 Euro ab. Aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 7.045.700 Euro und den Vermögenshaushalt mit 1.969.100 Euro. Die Steuersätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben wie im Vorjahr bei 360 Prozent. An Gewerbesteuer wird 1.000.000 Euro, an der Grundsteuer A 49.400 Euro und an der Grundsteuer B werden 356.000 Euro an Einnahmen erwartet.

 

An Kanalbenutzungsgebühren sind 318.500 Euro als Einnahmen veranschlagt. Weitere Einnahmen im Verwaltungshaushalt stellen der Einkommenssteueranteil mit 2.250.000 Euro, der Einkommenssteuersatz mit 168.400 Euro und die Schlüsselzuweisungen mit 806.200 Euro dar.

Für die Betriebskostenförderung des Kindergartens ist ein Haushaltsansatz von 684.000 Euro an Einnahmen vorgesehen. Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt der Personalkostenzuschuss Kindergarten bei 822.900 Euro und der Betriebskostenzuschuss ist mit 27.200 Euro kalkuliert. Da ab September 2023 der Kindergarten von der Katholischen Kirchenstiftung an die Gemeinde Steinach übergehen soll, waren auch diese Personalausgaben mit in den Verwaltungshaushalt einzuplanen. Diese liegen für 2023 bei 1.911.100 Euro. An den Landkreis hat die Gemeinde Steinach eine Kreisumlage in Höhe von 1.810.300 Euro abzuführen. Der Unterhalt der Fahrzeuge wird mit 81.900 Euro veranschlagt.

Vermögenshaushalt mit Investitionen

Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes setzt sich hauptsächlich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 294.500 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 896.200 Euro und den Zuweisungen und Zuschüssen mit 370.800 Euro zusammen. An Investitionen sind für das Rathaus die weitere Sanierung, wie Erneuerung der Fenster, Malerarbeiten Fassade, Erneuerung Heizkörper im Sitzungssaal geplant. An der Grundschule sind EDV-Geräte sowie notwendige Möbel, anzuschaffen. Für die Aula ist eine Audioanlage vorgesehen. Die Heizungsregelung ist zu erneuern und die Planung für ein Wärmeversorgungskonzept ist zu erstellen. Planungskosten fallen für einen Geh- und Radweg im Bereich der Kreuzung Steinach-Moos an. Die Sanierung eines Teils der Kellerbergstraße und der Straßenbau im Gewerbegebiet Wolferszell sind die größten Maßnahmen im Bereich Gemeindestraßen. Der Bauhof wird weiter mit notwendigen Maschinen ausgestattet. An der Kreisstraße SR 8 ist die Gemeinde für die Linksabbiegerspuren an der Kreuzung Moosstraße und Helmbergstraße für den Grunderwerb in Vorleistung zu gehen.

Die Straßenbeleuchtung soll im Dorfgebiet auf LED-Technik umgerüstet werden und in Agendorf im Kinsachweg eine neue Straßenbeleuchtung errichtet werden.

Investitionen sind für die Pumpstationen im Bereich der Abwasserbeseitigung notwendig und das Regenrückhaltebecken im GE/GI Steinach-Rotham ist zu sanieren. Für die Kläranlage fallen Planungskosten und Erstellung einer Analyse zum Neubau einer Kläranlage an. Für die Leichenhäuser in Steinach und in Münster soll jeweils ein Kühlwagen angeschafft werden. Am Gemeinschaftshaus in Münster kleinere Sanierungsmaßnahmen und eine Bestandsuntersuchungen durchzuführen.

Kredite müssen im Haushaltsjahr 2023 nicht aufgenommen werden. In den Folgejahren sind Kreditaufnahmen für Erweiterungsbauten an der Grundschule und Kindergarten vorgesehen.

 

Der Gemeinderat beschloss nach der Haushaltsberatung die Haushaltssatzung, den Stellenplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm.

 

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Steinach und der Katholischen Kirchenstiftung Steinach zur Übernahme des Betriebskostendefizites bedarf der Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula der Zustimmung der Gemeinde Steinach.

In der Gemeinderatssitzung stellte die pädagogische Leitung des Kinderhauses Sankt Ursula, Frau Gabriele Berger, die Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2022 sowie die Planwerte für 2023 vor.

Der Gesamtbetrag der Einnahmen betrug 2022 1.467.270 Euro. Laut der Abrechnung 2022 entstanden Ausgabe in Höhe von 1.414.139 Euro. Abzüglich des Saldos, der zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2022 bei 80.291 Euro lag, beträgt das bereinigte Defizit 27.160 Euro.

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde in den Einnahmen noch kein Ansatz für den Leitungsbonus eingeplant, da von Seiten des Ministeriums noch keine Stellungnahme über die etwaige Gewährung dessen an die Träger weitergegeben wurde. Zudem wurden unter den Einnahmen die Einnahmen aus den inneren Verrechnungen zu den Lohnanteilen des Hausmeisters nicht mehr berücksichtigt, da eine Betriebsträgerschaftsübernahme durch die Gemeinde Steinach geplant ist. Im Wirtschaftsjahr 2023 findet kein Spendenlauf statt, daher wurden die Einnahmen aus Spenden um circa 5.000 Euro herabgesetzt. Aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen wurden bei den Personalausgaben die Tariferhöhungen sowie die geforderten Sonderzahlungen berücksichtigt. Zudem wurden im Bereich Personal zwei bisher durch Praktikantinnen besetzte Stellen durch eine Erzieherin (Vollzeit) ersetzt. Auch wurde im Dezember 2022 aufgrund der steigenden Kinderzahlen eine pädagogische Hilfskraft eingestellt. Die Personalausgaben steigen demnach in Summe um circa 200.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Für die weiteren Ausgabeposten wurde im Wesentlichen die allgemeine Preissteigerungsquote berücksichtigt.

Das Haushaltsjahr 2023 schließt in den Einnahmen mit 1.446.795 Euro und in den Ausgaben mit

1.592.113 Euro. Das Defizit für 2023 würde demnach 197.782 Euro betragen.

Der Gemeinderat Steinach fasste den Beschluss zur Übernahme des Betriebskostendefizites und stimmte den Haushaltsplan 2023 mit dem Stellenplan zu

 

Bauanträge waren Thema

Als weitere Tagesordnungspunkte waren Bauanträge zu behandeln. Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Kirchweg und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Gemeindeteil Berghof. Das gemeindliche Einvernehmen sowie Befreiungen von den Festsetzungen Bebauungsplanes Steinach-Ost erteilte der Gemeinderat dem Neubau eines Einfamilienhausen mit Carport in der Ludwig-Lehner-Straße. Befreiungen von der Außenbereichssatzung Wiedenhof waren zum Bauantrag Neubau eines Holzschuppens in Münster, Wiedenhof notwendig und wurden durch den Gemeinderat Steinach erteilt.

 

Text Gerhard Heinl, Ursula Heller


 

Sitzung vom 20.04.2023

Probleme mit parkenden Lastwagen im Gewerbegebiet

Baugebiet Münster Schlossstraße soll erweitert werden

Am Donnerstag, 20. April 2023 traf sich der Gemeinderat im Rathaus zur Sitzung. Das Problem um parkende LkW`s im Gewerbegebiet Steinach-Süd war erneut Thema. Zur Erweiterung des Baugebietes Münster Schlossstraße wurde ein Planungsvorschlag vorgestellt.  Befreiungen zu Bauvorhaben im Baugebiet Steinach Oberes Dorf II wurden erteilt und abgelehnt. Die Gemeinde Steinach wurde gemäß dem Denkmalschutzgesetz zur Erkundung der Fundamente an der Kirche St. Tiburtius in Münster am Verfahren beteiligt.

 

Auf der Tagesordnung stand Anordnung eines Halteverbotes im Bereich der Gemeindestraße „Zum Lehmoos“. Die neue Straße im Gewerbegebiet Steinach-Süd, die von der Kreisstraße Richtung Autobahn, an der westlichen Grenze des Gewerbegebietes verläuft, wird zunehmend von Lastwagenfahrern zum Übernachten genutzt. Soweit wäre dies laut Bürgermeisterin Christine Hammerschick auch kein Problem. Jedoch umgefahrene Straßenlampen und nicht gemeldete Beschädigungen an Straßenlampen, Müllablagerungen am Straßenrand und Verschmutzung der angrenzenden Felder machen ein Handeln notwendig. Nicht zum ersten Mal setzte sich der Gemeinderat mit dieser Problematik auseinander. Die Kontrolle des Halteverbotes wurde angesprochen, auch das Anbringen einer Schranke oder die Aufstellung einer Dixi Toilette wurden vorgeschlagen. Eine Königslösung werde es nicht geben, da war sich der Gemeinderat einig. Beschlossen wurde ein Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und dem Zusatzschild „Anlieger frei“.

 

Bauangelegenheiten

Eine Teilfläche des südlich des Baugebietes Münster Schlossstraße liegenden Grundstückes wurde veräußert und soll nun bebaut werden. Dem Gemeinderat lag ein Planentwurf vor, der 13 Bauparzellen in Reihenbebauung vorsieht. Das Landratsamt sieht diese Planung städtebaulich kritisch. Laut dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für das gesamte Baugebiet die offene Bauweise festgesetzt. Die Gemeinde sieht Probleme bei der Oberflächenentwässerung, zudem würde das Ortsbild verunstaltet. Die festgesetzte Grundflächenzahl würde vermutlich durch die versiegelten Flächen überschritten. Es gab aber auch Stimmen, mit welchen angezeigt wurde, dass mit wenig Flächenverbrauch viel Wohnraum geschaffen werde. In Zukunft müsse sich die Gemeinde mit diesem Thema befassen. In der bisher dargelegten Planung stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben nicht zu.

Dem Gemeinderat lagen zwei Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberes Dorf II vor. Der erste Antrag betraf die Überschreitung der Baugrenze mit einem Carport, den der Gemeinderat genehmigte. Schon länger diskutierte der Gemeinderat über einen erneuten Antrag eines Bauherrn auf Befreiung der Zaunhöhe und Zaunart. Der Bebauungsplan sieht in diesem Baugebiet straßenseitig maximal 1,20 m hohe, naturbelassene oder hell lasierte Holzzäune mit senkrechter Lattung oder maximal 1,20 m hohe Metallzäune oder Hecken aus freiwachsenden Laubgehölzen vor. Der Bauherr hatte einen 1,80 m hohen Sichtschutz aus Kunststoff entlang der Straßenseite angebracht. Bereits 2021 hatte der Gemeinderat eine Befreiung abgelehnt. Das Landratsamt als Bauaufsicht informierte die Gemeinde, dass mit einer isolierten Befreiung der bestehende Zustand behoben werden könnte. Letztendlich lehnte der Gemeinderat mehrheitlich den Antrag erneut ab, signalisierte aber Bereitschaft zu einem Kompromiss bei Verwendung von Holz und Bepflanzung um den Sichtschutz zu erhalten.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Antragunterlagen zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz zur Fundamenterkundung bei der ehemaligen Stiftskirche Sankt Tiburtius in Münster. Im Umgriff der Kirche müssen die Fundamente erkundet werden. Dazu müssen punktuell Schürfe gemacht werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte sein Einvernehmen zum Verfahren.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass derzeit 18 Ukrainer und acht Syrer in der Unterkunft in der Rothamer Straße untergebracht sind. Am 8. Mai 2023 beginnt die Sanierung des ersten Abschnittes der Kellerbergstraße. Hierzu wird am 2. Mai um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung mit der Tiefbaufirma und dem Planungsbüro in der alten Turnhalle stattfinden. Genehmigt wurde vom Landratsamt das Entfernen der Biberdämme in den Mooswiesen.

 

LE.NA Onlinebefragung

Werbung machte Bürgermeisterin Christine Hammerschick für die Befragung der Bürger für eine nachhaltige ländliche Entwicklung der Gemeinde Steinach. Wie will ich wohnen? Kann ich mich in meiner Region gut versorgen? Entspricht das kulturelle und soziale Angebot meinen Bedürfnissen? Kann ich mich kreativ und unternehmerisch betätigen? Antworten zu diesen und weiteren Fragen erhofft sich die Gemeinde Steinach der Umfrage LE.NA. Die kostenlose online-Befragung LE.NA bietet die Möglichkeit, Sichtweisen zum gegenwärtigen Stand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Heimat zu erfassen und mit anderen zu teilen. In ausgewählten Fragen werden Themen wie Bauen, Verkehr, Erholung, Wirtschaft, Ressourcenschutz oder Soziales bewertet und Handlungsbedarf benannt. Die Befragung kann online über einen Zugang zum Porta LE.NA durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, können die Fragebögen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Steinach, Zimmer 1, abholen. Die Umfrage läuft noch bis zum 2. Mai.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Laurentius" in Oberzeitldorn der Gemeinde Kirchroth und hat keine Einwände gegen die Bauleitplanung erhoben.

2023 04 19 Lkw Parken 13

Täglich reihen sich im Gewerbegebiet die Lastwagen aneinander und die Fahrer hinterlassen Müll und umgefahrene Straßenlampen.


 

Sitzung vom 04.05.2023

 

Deckblatt 2 zum Gewerbe-und Industriegebiet Steinach Süd wurde gebilligt

Vorstellung der finalen Fassung des integralen Hochwasser-und Rückhaltekonzeptes für den Steinachbach, Schanzlgraben und Schimmelgraben durch Dr. Markus Ammer

 

In der Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 04. Mai 2023 stellte Dr. Markus Ammer die finale Fassung des integralen Hochwasser- und Rückhaltekonzeptes für den Steinachbach, Schanzlgraben und Schimmelgraben vor- auch Bauleitplanungen und Bauanträge waren Themen in der öffentlichen Sitzung

Laut der Studie wurden die Baukosten für erforderliche Sperrbauwerke sowie für einen Gewässervollausbau am Steinachbach ermittelt. Für einen Hochwasserrückhalt am Steinachbach müsste demnach ein Sperrbauwerk mit einem Volumen von ca. 4.000 m³, einer Länge 150m sowie einer Höhe von fünf Metern errichtet werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 1,2 Millionen Euro. Für einen Hochwasserrückhalt am Schanzlgraben müsste ein Sperrbauwerk mit einem Volumen ca. 3.000 m³, einer Länge von 110m sowie einer Höhe von 5m errichtet werden. Die geschätzten Kosten hierfür liegen bei ca. 1 Million Euro.

Der Aufwand für einen Vollausbau auf einer Länge von 0,8 Kilometer beträgt ca. 3,5 Millionen Euro und ist im Verhältnis zum Schadenspotential wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein weiterer Nachteil eines Gewässerausbaus sind die damit verbundenen Eingriffe in das Gewässer und seine Umgebung. Davon wäre vor allem das eng bebaute Gebiet an der August-Schmieder-Straße und an der Bachstraße betroffen.

Als einzige, vertretbare Maßnahme kommt für Steinach die Variante des Hochwasserrückhaltes in Betracht. Dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht günstiger ist, liegt an der überschaubaren Zahl hochwassergefährdeter Objekte.  Von Seiten des Gemeinderates Steinach wurde angeregt, eine Berechnung für ein 30-jähriges Hochwasserereignis zu erstellen. Unter Umständen könnte auch mit einem Bauwerk im Bereich des Schanzlweihers ein entsprechender Schutz hergestellt werden. Die Maßnahme würde zwar nicht gefördert, aber es könnte dadurch auch ein angemessener Hochwasserschutz hergestellt werden.

Zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell fasste der Gemeinderat Steinach bereits in der Sitzung vom 09. Februar 2023 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Aufgrund einer nachträglichen Rückwidmung einer im Bebauungsplan dargestellten privaten Grünflächen zu einer öffentlichen Grünfläche mussten die Festsetzungen durch Planzeichen nochmals geändert werden. Die geänderte Planung wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Zum Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes wurde jeweils der Auslegungs- und Billigungsbeschluss gefasst.

Als weitere Bauleitplanung wurde die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd behandelt. Mit Deckblatt Nummer 2 werden die im Deckblatt Nummer 1 dargestellten, an der westlichen Erschließungsstraße liegenden Parzellen Nummer 10 und Nummer 11 durch Deckblatt Nummer 2 in Parzelle Nummer 11(Gesamtgröße ca. 32.220 m²) verschmolzen. Ebenso werden die Parzellen Nummern 6, 7, 8 durch Deckblatt Nummer 2 in Parzelle 10 (Gesamtgröße ca. 27.150 m²) verschmolzen. Die im Deckblatt Nummer 1 abgebildeten Parzellen 3 (TF), 4, 5 mit einer Größe von ca. 7.785 m² wurden bereits käuflich erworben und werden durch Deckblatt Nummer 2 zur Parzelle Nummer 12a mit einer Größe von 7.875 m² vereinigt. Die Parzellen Nummern 1, 2 aus Deckblatt Nummer 1 werden demnächst veräußert und mit Deckblatt Nummer 2 wird Parzelle Nummer 9a mit einer Größe von ca. 5.190 m² gebildet.

Im Nordosten an der Bayerwaldstraße bleibt die Parzelle Nummer 9 mit einer Größe von

ca. 33.030 m² im Wesentlichen bestehen. Für diese Fläche ergibt sich aufgrund der Änderung in der Parzellierung ein Flächenzuwachs von ca. 800 m².

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die bereits im Deckblatt Nummer 1 dargestellte, nördliche Querspange die im Osten ausgehend von der Bayerwaldstraße und im Westen ausgehend von der Gemeindestraße „Zum Lehmoos“ befahren werden kann. Zudem wird durch diese Erschließungsstraße eine Verbindung zu den vorgenannten Gemeindestraßen hergestellt. Die Infrastruktur für die Erschließung der Gewerbeflächen wird in der neu zu errichtenden Verbindungsstraße verlegt. Die im Deckblatt Nummer 1 dargestellte Stichstraße, die ausgehend von der nördlichen Querspange in Richtung Süden in einem Wendehammer endet, entfällt, da von Seiten der Grundstückseigentümer geäußert wurde, dass diese Straße nicht benötigt wird.

Das Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Pkw-Stellplätzen, Flurnummer 210/1, Gemarkung Münster wurde durch den Gemeinderat Steinach mehrheitlich abgelehnt. Zum Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans WA "Ziegelofenweg II", Flurnummer 138/3, Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen. Zum Bauvorhaben Aufstellung von zwei Behältern für tiefkalt- verflüssigte Gase, Flurnummer 2006/1, Gemarkung Agendorf, wurde eine Befreiung aufgrund einer Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von baulichen Anlagen gestellt. Zur punktuellen Überschreitung um 3,53 Meter erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen.

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass die Stellvertretung des Vorsitzenden im Amt des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses nur durch ein ständiges Mitglied und nicht durch die Stellvertretung der Vorsitzenden im Amt übernommen werden kann.

Der Staatliche Rechnungsprüfer hat hierzu auf einen Kommentar zur Gemeindeordnung Bayern verwiesen, nach welchem der Gemeinderat in jedem Fall einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmen muss. Dieser muss wie der Vorsitzende selbst ständiges Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses sein. Aufgrund dieser Feststellung wurde Gemeinderat Franz Kiermeier als Stellvertreter der Vorsitzenden Martina Neumaier bestellt.

Für einen Schüler aus Unterniedersteinach, Gemeinde Ascha, wurde beantragt, dass dieser am Morgen mit dem Schulbus der Gemeinde Steinach zur Grundschule Steinach befördert wird, um dort in den Anschlussbus, der ans Schulzentrum Bogen fährt, umsteigen zu können. Bereits in der Vergangenheit wurden Schüler aus dem angrenzenden Gemeindegebiet von Ascha nach Steinach befördert. Der Antrag wurde durch den Gemeinderat Steinach gebilligt.

Auf Anfrage eines Gemeinderates, wann die Sperrung der Verbindungsstraße zwischen Steinach und Münster aufgehoben wird, teilte die erste Bürgermeisterin mit, dass die Reparatur der Schadstelle am Durchlass beim Lohgraben in KW 19 durchgeführt wird. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Sperrung aufgehoben.


 

Sitzung vom 15.06.2023

Viele Einwendungen gegen Bauleitplanung Sondergebiet Nahversorgung

 

Der Gemeinderat Steinach befasste sich in der Sitzung vom 15. Juni 2023 ausführlich mit den Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung. Aufgrund der Vielzahl an Einwendungen und der fortgeschrittenen Zeit wurden die weiteren Tagesordnungspunkte vertagt.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind insgesamt 18 Stellungnahmen eingegangen. Es wurde unter Anderem angemerkt, dass in den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung die notwendige Konkretisierung fehlt und die Planung auch nicht erforderlich ist. Des Weiteren würde die Schaffung eines Lebensmittelvollsortimenters zu einer Überversorgung führen. Die Gemeinde Steinach argumentierte, dass gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes Bayern Betriebe mit bis zu 1.200 m² Verkaufsfläche, die ganz oder überwiegend dem Verkauf des Nahversorgungsbedarfes dienen, in allen Gemeinden zulässig sind. Die Ausweisungen sind unabhängig von den zentralörtlichen Funktionen anderer Gemeinden zulässig.

Aufgrund einer vorliegenden Wirkungsanalyse verfügt die Gemeinde Steinach insgesamt über eine überschaubare Versorgungssituation. Grundsätzlich bietet der Makro-Standort Steinach gute Voraussetzungen für die Etablierung von Einzelhandel, was insbesondere aus der positiven Bevölkerungsentwicklung resultiert. Außerdem ergeben sich in Folge des Vorhabens in Bezug auf die zu betrachtenden Bezugsräume ökonomisch unbedenkliche Umsatzlenkungen.

Die geplante Errichtung eines Boardinghouses im Obergeschoss des Gebäudekomplexes wurde von der Überzahl der Einwender kritisiert. Dabei wurde mitunter angegeben, dass mit der Errichtung der Einheit im Obergeschoss das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Wandhöhe, zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen würde. Im angrenzenden, allgemeinen Wohngebiet wurde hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung im Vergleich zum Sondergebiet Nahversorgung eine wesentlich niedrigere Wandhöhe festgesetzt und es wurden keine Befreiungen zu den Festsetzungen der Wandhöhen durch die Gemeinde Steinach gewährt. Die Gemeinde Steinach gab hierzu an, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in einem Sondergebiet nicht mit den Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete vergleichbar sind. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen, während für sonstige Sondergebiete auch Nutzungen für Ladengebiete, großflächige Handelsbetriebe sowie Fremdenbeherbergung und Dauerwohnen zulässig sind. Aufgrund der zulässigen Nutzungen in einem sonstigen Sondergebiet ist ableitbar, dass das Maß der baulichen Nutzung von den Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes abweichen kann. In mehreren Einwendungen wurde auch angemerkt, dass sich der Gebäudekomplex nicht in das Landschaftsbild einfügt und daher an anderer Stelle errichtet werden sollte. Diesbezüglich hat sich die Gemeinde Steinach auf die vorliegende Stellungnahme der Regierung von Niederbayern berufen. Demnach sind die Anforderungen an einen städtebaulich integrierten Standort erfüllt. Der von der Gemeinde gewählte Standort befindet sich im westlichen Teil des Hauptortes Steinach zwischen der Kreisstraße SR 8 und dem Baugebiet Kellerberg West II. Der Standort grenzt also direkt an einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen an. Ebenso wurde laut einer vorliegenden Untersuchung zur Standortlage mit Potentialflächenvergleich ermittelt, dass das betroffene Grundstück für die Ansiedlung eines Sondergebietes Nahversorgung geeignet ist. Da von der Errichtung einer Boarding-Einheit im Obergeschoss des Komplexes abgesehen wird und auch die Errichtung eines Obergeschosses nicht weiterverfolgt wird, erledigt sich die Einwendung, dass sich der Gebäudekomplex nicht in das Landschaftsbild einfügt.

Auch die Themen Umweltschutz und Flächenversiegelung wurden in einigen Einwendungen aufgegriffen. So wurde von einem Einwender die These aufgestellt, dass im Vorhabenbereich Habitate von auf der Roten Liste befindlichen Arten existieren. Zudem würden durch die Maßnahme auch Amphibien gefährdet, die über ein Amphibienleitsystem, das außerhalb des Vorhabenbereiches liegt, über ein Tunnelbauwerk in ein Regenüberlaufbecken gelangen.  Die Gemeinde Steinach gab auf Grund der vorliegenden Einwendungen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag. Dabei wurde insbesondere untersucht, ob Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG vorliegen. Laut dem Vorgutachten werden voraussichtlich keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten berührt. Die Beobachtungen brachten das Ergebnis, dass Amphibien durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Im Ackerbereich befinden sich keine temporären Gewässer, welche für die Fortpflanzung von Kreuz- und Wechselkröte nötig sind. Im nördlich angrenzenden Regenrückhaltebecken wurde ein adultes Individuum des Seefroschs nachgewiesen. Laichschnüre von Kröten wurden nicht festgestellt. Verbotstatbestände können damit im Hinblick auf Amphibien weitestgehend ausgeschlossen werden.

Viele Einwender haben auch Bedenken zum Thema Verkehr und Verkehrssicherheit angemeldet, zumal mit der Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters sowie weiterer Ladeneinheiten davon auszugehen ist, dass sich das Verkehrsaufkommen erhöhen wird. Die vorliegende Verkehrsprognose brachte das Ergebnis, dass mit dem neuen Standort 1.450 zusätzliche KfZ-Fahrten in 24 Stunden zu erwarten sind. Für die Ver- und Entsorgung des Vollsortimenters und der drei weiteren Ladeneinheiten ist mit 12 LkW-Fahrten zu rechnen. Aus den Strombelastungsplänen ist ersichtlich, dass das größte Verkehrsaufkommen über die Kreisstraße SR 8 abgewickelt wird und die Helmbergstraße sowie die Moosstraße lediglich eine untergeordnete Bedeutung haben. Die Kreuzung Kreisstraße SR 8/Moosstraße/Helmbergstraße stellt einen Unfallschwerpunkt dar. Die Gemeinde Steinach hat daher mit dem Landkreis Straubing-Bogen eine Vereinbarung zum Ausbau des Knotenpunktes mit einer doppelseitigen Linksabbiegespur mit Überweg für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie einer Lichtsignalanlage in Auftrag abgeschlossen. Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wird ausgehend vom Knotenpunkt und weiterführend in Richtung Helmbergstraße ein Geh- und Radweg erstellt. Auch wurde in einigen Stellungnahmen auf die zu erwartende Lärmbelastung aufmerksam gemacht. Laut einem vorliegenden Gutachten wurden die Lärmkontingente für den Geltungsbereich nach DIN 45691 ermittelt. Die Ermittlung und Bewertung des Gewerbelärms erfolgten nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Neben dem Gewerbelärm wurden auch die entstehenden Verkehrsgeräusche des An- und Abfahrtsverkehrs berücksichtigt. Die Verkehrsgeräusche sind in einem Abstand von 500 Metern zum Betriebsgrundstück organisatorisch zu vermindern, wenn sie den Leistungspegel für den Tag und für die Nach mindestens um 3 db(A) erhöhen. Nach vorliegender Berechnung wurde festgestellt, dass sich der Beurteilungspegel inklusive dem Zusatzverkehr auf öffentlichen Straßen nicht um 3 db(A) erhöhen wird.

Nach Abwägung der vorliegenden Einwendungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Steinach beendet. Die weiteren Tagesordnungspunkte wurden vertagt und werden in der Sitzung vom 22. Juni 2023 behandelt.


Sitzung vom 22.06.2023

Bebauungsplan Nahversorgung wurde geändert

Zuwendung für KLJB Steinach – Jahresrechnung festgestellt

 

Einen großen Teil der Sitzung am Donnerstag, 22. Juni 2023 nahmen Bebauungspläne ein. Zum einen der Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung und die Vorstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster-Süd. Zahlreiche Bauangelegenheiten waren zu behandeln. Die Jahresrechnung 2022 wurde vom Gemeinderat festgestellt und die Entlastung erteilt. Die neu gegründete KLJB Steinach erhält als Gründungsförderung von der Gemeinde Steinach 500 Euro Zuwendung.

 

In der Sitzung am 15. Juni befasste sich der Gemeinderat mit den Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und in dieser Sitzung waren die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange zu behandeln. An der Kreuzung der Kreisstraße SR 8 mit der Helmbergstraße soll ein Lebensmittelmarkt entstehen. Die Regierung von Niederbayern bewertet das Vorhaben als zulässig, möchte aber zu den weiteren drei geplanten Ladeneinheiten konkrete Angaben.

Der Bund Naturschutz in Bayern lehnte das Vorhaben ab. Einen Standort näher am Ortskern sieht der Verein als bessere Lösung. Es werde unnötig Fläche verbraucht, da in der Hauptsache eine Konkurrenz zum bestehenden Einzelhandel mit ähnlichem Sortiment erstellt wird. In seiner Bemerkung nannte der Naturschutz die Nutzung des ersten Stockes über der Verkaufsfläche ein vorbildhaftes Element.

Der Gemeinderat behandelte die einzelnen Stellungnahmen der Behörden. Geplant sind neben dem Lebensmittelmarkt ein Getränkemarkt mit 300 Quadratmetern, eine Apotheke mit 140 Quadratmetern, Büro- und Gewerbeeinheiten mit 160 Quadratmetern, Backshop und Café mit 50 Quadratmetern sowie eine Verzehr- und Freisitzfläche mit 120 Quadratmetern. Wegfallen wird das Boardinghaus.

Im textlichen Teil werden Verkehrsplanung, Artenschutz und schallschutztechnische Untersuchung konkretisiert. Die Wandhöhe des Gebäudes wird auf 7,50 Meter festgesetzt. Die Mindestparkplatzzahl wurde, wegen des Wegfalls des Boardinghauses, auf 51 Plätze verringert. Auch die Beleuchtung der Werbeanlagen wurde genauer definiert.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Änderungen und billigte die vorgelegte Planung mit den Änderungen. Außerdem beschloss das Gremium die Durchführung der Beteilung der Öffentlichkeit sowie Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Auch für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden Änderungen hinsichtlich des geänderten Bebauungsplanes beschlossen.

 

Vorgestellt wurde dem Gemeinderat der Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster-Süd. Die Firma GSW, Gold SolarWind, möchte auf dem Gemeindegebiet auf vier Teilflächen mit einer Größe von 18,72 Hektar eine Photovoltaikanlage mit einer erwarteten Leistung von 20,3 MWp errichten. Die Betriebsdauer soll 30 Jahre betragen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der vorgelegten Planung und zeigte sein Einverständnis. Als Anregung, so Gemeinderat Knott, sollte geprüft werden, ob auch Solarmodule direkt an der Autobahn senkrecht montiert werden können und somit als Schallschutzwand dienen könnten. Der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind entsprechend dem Bebauungsplan anzupassen.

Dieser Solarpark erstreckt sich auch auf die Gemeinde Kirchroth. Diese hatte die Änderung ihres Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet PV Kirchroth-Obermiethnach, PV Kirchroth-Nord und PV Thalstetten der Gemeinde Steinach, als Nachbargemeinde, zugesandt. Der Gemeinderat erhob hierzu keine Einwendungen.

 

Bauanträge und Befreiungen

In Münster soll der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Hatzenberg geändert werden, um die Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen. Der Gemeinderat erteilte hierzu sein Einverständnis.

Ebenfalls zugestimmt hat der Gemeinderat dem Bauantrag zur Errichtung eines Zeltes als Lagerhalle. Das Grundstück liegt im Bereich der Einbeziehungssatzung Münster-Nord und entspricht den Festsetzungen.

Ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen in Wolferszell, Mühlenweg lag dem Gemeinderat vor. Die Mehrfamilienhäuser haben eine Höhe von neun bis zehn Metern. Hier diskutierte der Gemeinderat, ob sich diese Gebäude in die umliegende Bebauung einfügen. Letztendlich lehnte der Gemeinderat den Antrag wegen städtebaulicher Diskrepanzen und Nichteinhaltung der Stellplatzverordnung ab.

Genehmigt wurde der Antrag auf Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes Kellerberg IV, zur Errichtung eines Geräteschuppens, wegen Überschreitung der Baugrenze, in der Raiffeisenstraße.

Einen Kompromiss fanden die Bauherren, die Gemeinde und das Landratsamt zur Errichtung einer Einfriedung und Sichtschutz im Baugebiet Oberes Dorf II in der Hafnerstraße. Hier wird eine Hecke errichtet, um den bestehenden Sichtschutz zu verdecken.

 

Jahresrechnung 2022 genehmigt

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Der Gemeinderat behandelte solche Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 und stellte die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt mit 7.107.951 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3.072.885 Euro fest. Der Gemeinderat hatte keine haushaltsrechtlichen Beanstandungen.

Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte dem Gemeinderat, dass die Haushaltssatzung 2023 durch das Landratsamtes genehmigt wurde.

Seitens des Gemeinderates wurde angeregt, an der Bushaltestelle in der August-Schmieder-Straße beim Pfarrgarten Fahrradständer zu errichten und an der Haltestelle Kellerbergstraße weitere Haltebügel zu montieren. Angesprochen wurde auch der ertüchtigte Fußweg entlang der Kellerbergsiedlung. Hier wurde für Radfahrer zu viel Splitt aufgebracht. Auch das Schieben eines Kinderwagens wird dadurch erschwert.


Sitzung vom 20.07.2023

 

Bebauungspläne, Kinderhaus und Wasserschutzgebiet Münster

In der Sitzung am Donnerstag, 20. Juli 2023 befasste sich der Gemeinderat Steinach im Sitzungssaal des Rathauses unter anderem mit den Planungen der Gewerbegebiete Wolferszell und Steinach-Süd.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Wolferszell ist die Absicht der Gemeinde Steinach, ein Gewerbegebiet mit Beschränkungen für klein- und mittelständische Betriebe sowie für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zu entwickeln. In der Gemeinde Steinach fehlen aktuell kleinere Gewerbegrundstücke in Größen zwischen 1.000 und 2.000 Quadratmetern. Somit sollen ergänzend zu den im Gemeindegebiet bereits vorhandenen Gewerbegebieten Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen von Firmen ermöglicht werden. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen und die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat behandelt. Nach Abwägung der Stellungnahmen fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Wolferszell. Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse zu diesem Gewerbegebiet für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden ebenso gefasst.

 

Im Gewerbe- und Industriegebiet wurden Parzellen verschmolzen und eine nicht mehr notwendige Erschließungsstraße ist in der Planung weggefallen. Dem Gemeinderat wurde eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgetragen, die sich auf Dachform, Gebäudehöhe und Dachneigung bezog. Der Einwender befürchtet, dass aus den aktuellen Festsetzungen den Bauherrn enorme Gebäudehöhen ermöglicht werden. Der Gemeinderat nahm hierzu Stellung und stellte fest, dass Gebäudehöhen klar festgesetzt sind, zudem sei der Einwender nicht in seinen Rechten verletzt.

Der Gemeinderat behandelte anschließend die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Ablöseangebot für Kita

Die Trägerschaft des Kindergartens und der Kinderkrippe sollen von der katholischen Kirchenstiftung auf die Gemeinde Steinach übertragen werden. Hierzu wurde ein Gutachten über den Immobilienwert erstellt, der einen Betrag von 1.544.586 Euro ausweist. Der Wert der Außenanlagen wurde mit 93.390 Euro ermittelt. Nach Abzug der Investitionen, die die Gemeinde Steinach bereits geleistet hat, verbleibt eine Ablösebetrag von 638.367 Euro. Dies wurde der Katholischen Kirchenstiftung angeboten. Das Grundstück soll über einen Erbpachtvertrag gesichert werden.

 

Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg-West lag dem Gemeinderat vor. An der Kreuzung Helmbergstraße – Riedstraße soll eine Baulücke geschlossen werden. Hier sollen ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus entstehen. Das Einfamilienhaus soll für eigene Zwecke des Grundstückseigentümers genutzt werden und das Grundstück für die Doppelhaushälfte könnte die Gemeinde den Erwerber bestimmen. Der Gemeinderat möchte jedoch, bevor Baurecht geschaffen wird,  das Grundstück sichern.

 

Zuwendung und Ferienprogramm

Die KLJB Steinach hat beim Kreisjugendring einen Antrag auf Jugendförderung zur Anschaffung eines Fernsehgerätes und eines Geschirrspülers gestellt. Der Kreisjugendring bezuschusst diese Anschaffungen mit 209 Euro. Der Gemeinderat gewährte ebenfalls nach den Richtlinien des Kreisjugendringes eine Förderung von 209 Euro.

 

Für die Ortsteile Steinach und Agendorf erließ der Gemeinderat eine Verordnung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 6. August 2023.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte, dass der Familienbeirat das Ferienprogramm für Grundschüler veröffentlicht hat. Veröffentlicht ist das Ferienprogramm auf der Homepage der Gemeinde Steinach unter www.steinach.eu und in der MuniApp.

 

Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat noch über die Infoveranstaltung des Zweckverbandes Wasserversorgung Straubing-Land in Münster. Hier soll ein neues Schutzgebiet ausgewiesen werden. Dies wurde den betroffenen Grundstückseigentümern in Münster vorgestellt. Das Genehmigungsverfahren wird vom Wasserzweckverband demnächst eingeleitet.

 

Diskutiert wurde ein Vorschlag von Gemeinderat Dr. Thomas Grundler hinsichtlich der Sicherheit für Radfahrer nach Parkstetten. Er schlug eine beidseitige Markierung auf der Gemeindeverbindungsstraße vor. Für Autofahrer würde weiterhin die ganze Straßenbreite zur Verfügung stehen, wenn kein Radfahrer unterwegs ist.


 

Sitzung vom 21.09.2023

Logistikanlage im Gewerbegebiet Steinach Süd

 

Am Donnerstag, 21. September 2023 trafen sich die Mitglieder des Gemeinderat Steinach im Sitzungssaal des Rathauses und berieten über den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Steinach Nord sowie über die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Das Gewerbegebiet liegt am nördlichen Ortsteil von Steinach und grenzt unmittelbar an das Betriebsgelände der Saatzucht an. Die Saatzucht Steinach beabsichtigt auf der Fläche die Errichtung eines landwirtschaftlichen Getreidelagers und die Modernisierung der vorhandenen Trocknungsanlage für Gräser und Getreide. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden wurden einzeln behandelt.

 

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zu dem Bauantrag zur Errichtung eines Carports in Münster und dem Bauantrag zum Hausanbau an das bestehende Wohnhaus in Steinach, Finkenweg. Eine Befreiung erteilte der Gemeinderat von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg West II. Bei der geplanten der Errichtung eines Carports in der Turmfalkenstraße wird die Baugrenze überschritten.

 

Im Gewerbegebiet Steinach Süd an der Kreisstraße SR 8 soll der Neubau einer Logistikanlage entstehen. Erschlossen wird das Grundstück über die Bayerwaldstraße und die noch zu errichtende Querstraße im Gewerbegebiet. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben. Auch ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer forstwirtschaftlichen Unterstellscheune im Bereich Wiedenhof in Münster lag dem Gemeinderat vor. Das Einvernehmen wurde erteilt.

 

Auf der Tagesordnung stand die Festlegung eines Straßennamens für den Geh- und Radweg entlang des Steinachbaches vom Wertstoffhof nach Rotham. Der zweite Bürgermeister Martin Haberl schlug die Bezeichnung Agendorfer Weg vor, mit der Maßgabe, die Bezeichnung auch für den weiterführenden Geh -und Radweg bis nach Agendorf zu verwenden. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag. Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat, dass für die Renaturierungsmaßnahmen am Steinachbach entlang des neuen Weges vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf 155.624 Euro bewilligt wurden.

 

Anlässlich eines Herbstmarktes erließ der Gemeinderat eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 1. Oktober für das Gemeindegebiet.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan Alter Wertstoffhof der Gemeinde Kirchroth und erhob keine Einwendungen. Hier sollen Wohn- und Gewerbeeinheiten entstehen.

Auch gegen die Einbeziehungssatzung Reibersdorf-Ost der Gemeinde Parkstetten wurden keine Einwendungen erhoben. Am östlichen Ortsrand von Reibersdorf soll eine Wohnbebauung ermöglicht werden.

Ebenfalls wurde die Gemeinde Steinach an der Änderung des Bebauungsplanes Unterparkstetten-Schmiedefeld durch die Gemeinde Parkstetten beteiligt. Hier soll durch die Änderung eine bessere Nutzung der Grundstücke ermöglicht werden. Auch gegen diese Bauleitplanung erhob der Gemeinderat Steinach keine Einwendungen.


 

Sitzung vom 19.10.2023

 

Gewerbegebiet Wolferszell wird erschlossen

Vorstellung Erschließungsplanung – Verlesung der Stellungnahme der Gemeinde Steinach zum Entwurf der Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Münster

Am Donnerstag, 19.10.2023 versammelten sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Rathaus.

Die Firma KEB Bauplanungs GmbH Straubing stellte, vertreten durch Herrn Johannes Macht und Herrn Xaver Fleischmann, dem Gemeinderat die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Wolferszell vor. 850.000 Euro investiert die Gemeinde Steinach in diese Erschließungsmaßnahme. Neben dem Straßen- und Kanalbau im Trennsystem werden eine Löschwasserzisterne und eine Regenwasserzisterne mit Regenwasserreinigung errichtet. Um den Rückhalt von Regenwasser gewährleisten zu können, werden auch auf den sieben Baugrundstücken im Rahmen der Erschließung Zisternen durch die Gemeinde Steinach errichtet.

Dem Gemeinderat wurden die Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der letzten Gemeinderatssitzung von 21. September bekanntgegeben. Darunter war auch die Stellungnahme der Gemeinde Steinach zum Entwurf der Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Münster, welches in vier Schutzgebietszonen unterteilt werden soll. Für die Brunnen II und III Münster des Wasserzweckverbands Straubing-Land wird eine wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme und Zutageförderung von Grundwasser beantragt. In diesem Rahmen wurde eine Überprüfung des bestehenden Trinkwasserschutzgebietes nötig, mit dem Ergebnis, dass der Umgriff des bestehenden Schutzgebietes nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Daher musste das Trinkwasserschutzgebiet neu berechnet und vom Wasserzweckverband Straubing-Land wasserrechtlich beantragt werden. In der Stellungnahme der Gemeinde Steinach wurde auf die stark eingeschränkten Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken und der Ausweisung von Baugebieten hingewiesen. Die Gemeinde könne durch das Wasserschutzgebiet die Aufgabe der Schaffung von Baugebieten nicht mehr erfüllen. Die Gemeinde ging in der Stellungnahme auch auf die eingeschränkte Möglichkeit zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen hinsichtlich Parkflächen sowie auf die im Schutzgebietsantrag beinhalteten Beschränkungen und Auflagen für Abwasseranlagen, Grundstücksentwässerungsanlagen und Verwendung von Baumaterialien beim Straßen- und Wegebau ein.

 

Für die Übernahme des Kinderhauses der Katholischen Kirchenstiftung zahlt die Gemeinde einen Ablösebetrag von 672.546 Euro.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung nahm der Gemeinderat Kenntnis zur Änderung der Einbeziehungssatzung „Münster-Hatzenberg“. Im erweiterten Geltungsbereich soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, das vereinfachte Verfahren zur Änderung durchzuführen.

Zur Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd durch Deckblatt Nummer 2 fasste der Gemeinderat Steinach den Satzungsbeschluss.

 

Bauanträge und Befreiungen

Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung einer begrünten Lärmschutzwand vor. Da das Vorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Pellham liegt, ist es genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Ein weiterer Bauantrag zum Neubau eines Swimmingpools in Wiedenhof sorgte für Diskussion hinsichtlich der Trinkwasserversorgung bzw. Wasserknappheit im Sommer. Grundsätzlich sind nach der Bayerischen Bauordnung Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmeter verfahrensfrei. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, ist es genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich das Einvernehmen zum Neubau eines Swimmingpools an das bestehende Wohnhaus.

Auch zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs eines Wohnhauses in eine Massage- und Fußpflegepraxis in der St.-Michael-Straße in Steinach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Ein Bauherr in der Hohenburgstraße hatte einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberes Dorf II“ zur Errichtung einer Stützmauer gestellt. Diese soll mit L-Steinen aus Beton errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung mit der Maßgabe, dass vor die zu errichtende Mauer eine Natursteinmauer, wie im Bebauungsplan vorgesehen, gesetzt wird.


Sitzung vom 23.11.2023

Bauschuttdeponie in Agendorf soll erweitert werden

Zuwendungen für Sportvereine – Nachtragshaushaltssatzung erlassen

Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. November 2023 die geplante Erweiterung der Bauschuttdeponie in Agendorf vorgestellt. Dazu waren der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land, Herr Gangolf Wasmeier, Herr Johannes Wolf, Geschäftsführer Hans Wolf GmbH & Co. KG, und Herr Martin Staller, der Geschäftsführer des Planungsbüros, nach Steinach gekommen.

Die Bauschuttdeponie soll nach Süden erweitert und es soll eine verträgliche Erhöhung durchgeführt werden, da die bisherige Deponie weitgehendst verfüllt ist. Geplant sei ein neues Volumen von rund 250.000 m³, was für durchschnittlich 15 bis 20 Jahre ausreichend sein sollte. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land ist derzeit Genehmigungsinhaber und die Hans Wolf GmbH & Co. KG Betreiberin der Deponie.

 

Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Sondergebiet (SO) Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster Süd. Auf Grundlage der vorgelegten Planung fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Gleichzeitig fasste der Gemeinderat zu diesem Vorhaben auch die Änderungsbeschlüsse zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land auf Verlängerung der Erlaubnis zum Entnehmen, Fördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen II und III in Münster vor. Die Bewilligung gilt noch bis 31.12.2023 und soll übergangsweise verlängert werden. Grund dafür ist das laufende wasserrechtliche Gestattungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen.

 

Bauanträge

In Wolferszell, Mühlenweg, soll ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Mehrheitlich lehnte der Gemeinderat eine Befreiung von der Einbeziehungssatzung Münster Nord, wegen Überschreitung der Baugrenze, ab. Auf dem Grundstück soll eine Maschinenhalle errichtet werden. Aufgrund der Größe des Grundstückes sah der Gemeinderat auch die Möglichkeit, das Bauvorhaben, ohne die beantrage Überschreitung der Baugrenze, zu verwirklichen. Stattgegeben wurde dem Bauantrag zur Aufstellung von zwei Behältern für tiefkalt- verflüssigte Gase im Gewerbegebiet Rotham II/1. Eine Befreiung, wegen Überschreitung der Baugrenze, erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn in der Raiffeisenstraße zur Errichtung eines Carports. Ebenfalls in der Raiffeisenstraße erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn eine Befreiung zur Ausführung seines Zaunes. Anstelle eines Holzlattenzaunes soll ein Metallzaun errichtet werden. In der Hohenburgstraße im Baugebiet Oberes Dorf II beantragte ein Bauherr eine Befreiung zur Errichtung einerStützmauer. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung vorbehaltlich der Vorlage der Nachbarunterschrift.

 

Nachtragshaushalt und Jugendförderung

In der weiteren Beratung erlies der Gemeinderat eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023. Bedingt durch die Übernahme des Kinderhauses 2024 wurden die im Haushalt vorgesehenen Ansätze 2023 im Verwaltungshaushalt nicht benötigt. Die Änderungen der Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes wurden erläutert und vorgestellt.

 

Auch wurden die Jugendförderrichtlinien aus dem Jahr 2007 durch den Gemeinderat Steinach geändert. Bisher wurden Jugendliche von Sportvereinen mit 25 Euro pro Jugendlichen unterstützt. Gemeinderat Dr. Thomas Grundler hatte einen Antrag auf Erhöhung der Förderung gestellt. Der Gemeinderat beschloss die Änderung. Demnach beträgt der Zuschuss nun 35 Euro pro Jugendlichen. Der ASV Steinach, TC Steinach, Vorwaldschützen Steinach und die Wilden Wespen Steinach erhalten somit in Summe 14.840 Euro.

 

Der Gemeinderat informierte über die Ergebnisse der Bündelausschreibung für Gas und Strom. Laut den vorliegenden Ergebnissen ergeben sich für die Gemeinde Steinach Einsparungen. Für die im Kalenderjahr 2024 zu bauende Querstraße im Gewerbegebiet Steinach Süd wird ein Straßenname gesucht. Hierzu wurde der Gemeinderat aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge zu bringen.

 

Keine Einwendungen erhebt der Gemeinderat zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Sondergebiet (SO) Photovoltaik Friedenhain-Süd verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 6 der Gemeinde Parkstetten.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden zum Planfeststellungsverfahren Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife seitens des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.